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Essen in Buffet-Form anstatt Menü

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    was mich in diesem thread extrem stört ist die tatsache, dass alle noch einmal erwähnen, dass man für dieses hotel ja schließlich viel geld bezahlt hat.
    das ist richtig.
    aber es gehört ich weder in einem 2*, 3* noch in einem höherwertigem hotel, dass sich einfach die verpflegungsleistung ändert.
    das wollte ich noch einmal zu bedenken geben.

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • gcmvG Offline
      gcmvG Offline
      gcmv
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      @schubert79, @ lexilexi:

      Ohne "überheblich" wirken zu wollen - ich habe hier richtig viel Geld ausgegeben um einen 5-Sterne-Genuß in einem "Leading Hotel of the world" zu bekommen und zusätzlich noch die Mail-Zusage des Hotels vorliegen, dass das Abendessen als Menü gereicht wird.

      Das, was mir vor Ort geboten wurde war etwas komplett anderes.

      Aber wie gesagt, ich halte euch bzgl. der Reaktion meines RV auf dem laufenden.

      gcmv

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        @gcmv
        nein, du wirkst überhaupt nicht überheblich.
        und ja, deine enttäuschung kann ich auch verstehen.
        aber trotzdem spielt es ja eigentlich keine rolle, wie viel geld man bezahlt hat oder wie viele sterne man gebucht hat.
        es darf nicht passieren

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • panguitchP Offline
          panguitchP Offline
          panguitch
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Also, ich mag auch keine Buffets. Und es ist einfach etwas teuerer, wenn das Essen serviert wird, da auch der Personalaufwand höher ist. Wenn man also bereit ist dafür zu bezahlen, ist es absolut nicht in Ordnung, wenn dieser Wechsel nicht mitgeteilt wird.

          Die Infos aller Beteiligten war auch sehr gut dazu. Hat mir gut gefallen, dass keiner über gcmv hergefallen ist.

          Schöne Reise!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BlackCat70B Offline
            BlackCat70B Offline
            BlackCat70
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Hallo gcmv,

            uns ist das gleiche mal in Tunesien passiert. Wir haben extra ein Hotel mit Menü-Wahl gebucht und "durften" uns dann am Buffet bedienen. :?

            Der Reiseleiter und der Restaurantleiter hatten extreme Schwierigkeiten, unsere Reklamation zu verstehen und als ich zuhause ein liebliches Schreiben an den Reiseveranstalter geschickt habe, kam tatsächlich raus, daß irgendwo im Kleingedruckten stand, daß sich das Hotel die Verpflegungsänderung vorbehält ... schätzungsweise hat es in der Hütte noch nie was anderes als Buffet gegeben. 😱

            Lange Rede, kurzer Sinn. Die Reklamation war vergebens und wir hatten Zusatzkosten, da wir einfach gerne gemütlich essen und kein Buffet mögen.

            Viele Grüße,

            BlackCat70

            P.S.: Bin schon gespannt, wie es bei Dir weitergeht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sina1S Offline
              Sina1S Offline
              Sina1
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Eigentlich ist eher der Gegenteil der hier diskutierten Umstände gängige Methode - ein Hotel, welches eigentlich Buffetverpflegung anbietet, stellt die Verpflegung bei geringer Auslastung (z. B. zu Saisonbeginn oder -ende) auf Menüwahl am Abend um, weil sich ein Buffet für z. B. 15 Gäste nicht mehr lohnt. Im "Kleingedruckten" behalten sich viele Hotels bzw. Veranstalter dies Option vor.

              Das ist zwar sicherlich auch nicht so schön für die betroffenen Gäste, die Buffet gebucht haben, aber in meinen Augen immer noch verständlich. Verständlicher jedenfalls, als den Gästen auf Nachfrage erst Menü zu bestätigen und sie dann doch ans Buffet zu scheuchen :?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BäumelchenB Offline
                BäumelchenB Offline
                Bäumelchen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @Sina,

                habe ähnliches auch mal auf Jamaika erlebt, kleines beschauliches Hotel, und plötzlich gabs abends a'la carte.

                Menü 1 : Trümmerhühnchen
                Menü 2 : Rinderallerlei

                Da wünscht man sich dann manchmal ein Büffet.

                Obwohl ich den Thread-Eröffner sehr wohl verstehen kann.

                Grüsse

                Heiko

                Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gcmvG Offline
                  gcmvG Offline
                  gcmv
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Sodele - nach endlos langem Schriftverkehr mit dem RV habe ich mich nun entschlossen, die Sache meinem Rechtsanwalt zu übergeben. (Hätte ich wohl besser gleich gemacht ...)

                  Der Gipfel des Ganzen ist, dass man seitens RV nicht mehr schriftlich auf meine Fragen eingeht, sondern mir lapidar über mein Reisebüro ausrichten lässt, dass man mir "kulanterweise" eine Erstattung von 150 Euro zukommen lässt.

                  Ich werde hier weiter berichten ...

                  Grüße
                  gcmv

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                  • schubert79S Offline
                    schubert79S Offline
                    schubert79
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Dann berichte mal. Ich denke du wirst etwas mehr Geld bekommen, als die angebotenen 150,- EUR. Aber mehr auch nicht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • fraenniF Offline
                      fraenniF Offline
                      fraenni
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      ....diese Aussage ist eindeutig unmissverständlich ! 😆

                      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gcmvG Offline
                        gcmvG Offline
                        gcmv
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        ... hat ein wenig länger gedauert - jetzt ist die Klageschrift eingereicht - halte euch auf dem Laufenden ...

                        gcmv

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Flott, 8 Monate bis zur Einreichung der Klageschrift!

                          Da kann noch viel Wasser den Rhein runterfliessen bis zu einem endgültigen Urteil.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gcmvG Offline
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                            gcmv
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Gestern kam endlich die Bestätigung vom Gericht, dass die Klage jetzt bearbeitet wird - das dauert und dauert - bernhard707 hat mit "dem Wasser und dem Rhein" tatsächlich Recht gehabt ...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bernhard707B Offline
                              bernhard707B Offline
                              bernhard707
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              bernhard707 wrote:
                              ...bis zu einem endgültigen Urteil.
                                
                              Und nach einem Urteil des Amtgerichts kann es evtl. weiter dauern bis zum LG und dann OLG oder gar BGH.

                              Da braucht's mehr Nerven, als die Sache wert ist. Ich hätte mit dem Hotel-Mangager damals - schon um mir nicht selbst den Urlaub zu verderben - und anschliessend mit dem Veranstalter den bestmöglichen Kompromiss rausgeholt, und gut ist's. Aber es sind ja Deine Nerven.

                              Life is too short to limit your vision ... indeed

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                gcmv
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                ... bis jetzt sehe ich das Ganze noch "relativ entspannt", da mein Rechtsanwalt die Sache weitertreibt - richtig Nerven hat mich damals nur der Urlaub mit den geschilderten Einschränkungen gekostet.

                                Gruß gcmv

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  gcmv wrote:
                                  Der Manager machte uns ein Angebot, dass wir "Menü" essen könnten; und jetzt kommt der "Witz" - die Menükarte bestand aus einer kleinen, eingeschränkten Anzahl von Gerichten, die auf dem Buffet platziert waren.
                                  Somit hätte ich mir den "Bedienbonus" mit einer geringeren Vielfalt "erkauft" und unsere Teller wären trotzdem am Warmhalte-Buffet vom Kellner hergerichtet worden. Da ich mich bei dieser Konstellation extrem unwohl fühlte, fiel dieser Vorschlag definitiv aus.
                                  Ehm, das versteh ich jetzt aber nach dem Lesen der bisherigen Postings net wirklich:

                                  Man wollte Menü, aber keine geringer Vielfalt als ein Buffet?

                                  Eingangs stand sinngemäss, man freute sich auf ein gepflegtes Abendessen - als Menü, nun wäre Menü angeboten worden, aber nun wollte man kein Menü.  Für mich irgendwie widersinnig

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Sina1 wrote:
                                    ...Wenn Menü definitiv in der Veranstalterbeschreibung zugesichert wurde und letztendlich nur ein Buffet geboten wurde, ist das ganz klar ein Reisemangel (sofern der Veranstalter seine Kunden nicht im Vorfeld über die Abweichungen vom Katalog informiert hat).

                                    Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob es sich dabei wirklich um einen Reisemangel handelt! Ein Mangel setzt, wie das Wort sagt, ein Fehlen von etwas voraus. Was hat gefehlt? Die zugesagte Leistung war - Abendessen - die Form ... Ja, da ist eben der Punkt: anstelle von Buffet ein Menü, das würde ich als Reisemangel einstufen. Weil ein Buffet meist größere Wahlmöglichkeit bietet, zumindest kann man sich (fast) unbegrenzt bedienen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Sina1 wrote:
                                      ...oder ob man es in aller Ruhe am Abend als gelungenen Tagesabschluss einnehmen kann...

                                      ... für ein schickes, gepflegtes Abendessen gehobener Klasse sollte sie schon ausreichen...
                                        zur erste Zeile: ... war es Inhalt des Reisevertrages, einen gelungenen Tagesabschluss zu bekommen?

                                      zur zweiten Zeile: ... ? ... hat man nun einen echten Mangel reklamieren wollen oder möchte man Kapital aus der Angelegenheit schlagen?...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Sina1 wrote:
                                        ....Der Vertrag wurde nicht vollständig eingehalten, der Mangel wurde gerügt und Abhilfe verlangt und somit hat der Gast seine "Schadensminderungsverpflichtung" erfüllt ...
                                              welcher Schaden ist wem entstanden?

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                                          #60

                                          Ja, da bin ich aber anderer Meinung. Ich verstehe unter einem angebotenem menue eine -in der Regel schon vorher bekannte- Speisefolge mit div. Gängen, die mir am Tisch serviert wird. Oder ich wähle mir aus der vorgelegten Speisekarte aus div. Vorspeisen, Zwischen- und Hauptgerichten mein eigenes menue aus.

                                          Eine der wichtigsten Kriterien im Unterschied zum Buffet ist aber die Ruhe und die entspannte Atmosphäre. Als Paar geniesse ich die Unterhaltung mit meinem Partner, die Umgebung, das Ambiente, und ohne das ständig jemand aufsteht und sich am Buffet bedient.

                                          Es geht um den Genuss, und nicht darum, ausschliesslich satt zu werden. Dann kann ich ja gleich zu McDonalds gehen.

                                          Gruss Gabriela

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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