Trauerfall während unserer Urlaubsreise
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muecke1401 wrote:
ich hab mal ne Fragewenn ich bei Buchung die Reiserücktrittvers. abschliesse, ist das nicht dassselbe wie eine Reiseabbruchvers. ???
Nein Muecke, ist nicht das selbe.
Die Reiserücktritt endet bei Antritt der Reise,
hast du die Reise angetreten und musst vorzeitig heim brauchst du eine Reiseabbruch.
Gibt aber glaube ich Kombis die beides abdecken.
Steht alles im kleingedruckten des Vertrages. -
DANKE

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Und wenn man die nicht genutzen Leistungen wegen Reiseabbruch zurück erhalten will, brauch man eine RV mit "Feriengarantie"....
VG
Sandra -
Man kann versuchen sich über den Reiseleiter zu beschweren und dabei was rauszuschlagen, aber ich glaube nicht, dass einem da was zusteht...
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Hallo,
weiterhin sollte man auch beachten, wann die Reiserücktrittskostenversicherung endet:
Normal:
Mit Erhalt der Bordkarte beim Check-InBei einem Vorabend Check-In:
Identisch wie oben. Die RRV endet mit erhalt der Bordkarte, also etwa einen Tag früher.Beim Web Check-In:
Mit verlassen des eigenen Hauses / Wohnung zur Anreise an den FlughafenGruß
Berthold
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ADEgi wrote:
Normal: Mit Erhalt der Bordkarte beim Check-Indem kann ich gerade noch zustimmen
ADEgi wrote:
Bei einem Vorabend Check-In: Identisch wie oben. Die RRV endet mit erhalt der Bordkarte, also etwa einen Tag früher.da bin ich schon skeptisch, ob das vor einem Richter hält: 19 Uhr am Samstag Vorabend-Check in, Sonntag Früh Schlaganfall, Unfall - Sonntag Vormittag wäre der Abflug gewesen - Pech auch, hättest halt nicht gestern eingecheckt... nein, das kann ich mir so nicht vorstellen
ADEgi wrote:
Beim Web Check-In:
Mit verlassen des eigenen Hauses / Wohnung zur Anreise an den Flughafendefinitiv nein, da es in gängigen Definitionen heißt: die Reise ist angetreten mit der Ausgabe der Bordkarte am Check-In-Schalter am Flughafen und der Abfertigung des Gepäcks mit dem Baggage-Tag.
Daraus leite ich ab, dass ein früherer Erwerb einer Boarding-Card außerhalb des Flughafens niemals gleichzusetzen wäre mit Beginn der Reise. Es gäbe ja beispielsweise die theoretische Möglichkeit, zwar am Vortag einzuchecken, den Ausdruck aber dann erst am Flughafen am Laptop durchzuführen - wann wäre dann die Ausgabe gewesen?
Dass das Verlassen des Hauses als Antritt der Reise gesehen wird, ist meines Wissens nach mehrfach so von Richtern abgelehnt worden.
Meint
Peter -
Hallo Peter,
diese Info habe ich von der Europäischen Reiseversicherung auf explizite Nachfrage so erhalten. Wie das ein Richter sehen würde kann ich nicht definitiv sagen.
Einzig zum ersten Fall kenne ich ein Urteil. Bezüglich des Verlassens der Wohnung und den dazu gehörenden Präzedenzfällen gehe ich aber einmal davon aus, daß diese, vermutlich etwas zurückliegenden Fälle wohl eher keinen Web Check-In getätigt haben, oder hast Du dort ein entprechendes Urteil zur Hand?
Denn wie gesagt, stammt diese Info direkt vom Versicherer. Daß es dazu aber grundsätzlich andere Urteile geben kann, möchte ich nicht bestreiten, jedoch muß man unter Umständen darum streiten!
Die andere Frage wäre dann aber wiederum, wann dann die Reise als angetreten gilt. Denn der Rest, was der Kunde tut liegt ja dann außerhalb der Kontrolle der Versicherung.
Würde also ein Kunde normal einchecken und danach am Flughafen die Treppe herunterfallen, gilt die Reise als angetreten. Checkt er am Vorabend ein eventuell nicht. Hier wäre dann die nächste Frage. Nämlich wann sonst ist die Reise angetreten und wie soll das eine Versicherung noch kontrollieren.
Gruß
Berthold