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Trauerfall während unserer Urlaubsreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MissNewYorkM Offline
    MissNewYorkM Offline
    MissNewYork
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    mein Freund und ich hatten vom 18.09. bis 28.09.08 einen Mallorca-Urlaub (Grupotel Maritimo, Alcudia) über LTur gebucht. Am Sonntag hat uns die schreckliche Nachricht erreicht, dass der Vater meines Freundes plötzlich an einem Herzinfarkt gestorben ist. Wir mussten unseren Urlaub abbrechen und sind am Montag früh direkt zurück nachhause geflogen.
    Vor Ort im Hotel haben wir von unserem LTur Reiseleiter keinerlei Unterstützung erfahren, worüber wir sehr enttäuscht sind. Er hielt es noch nichmals für nötig zu uns ins Hotel zu kommen. Eine Kommunikation war nur über die Rezeption des Hotels bzw. per Telefon möglich. Er konnte (oder wollte?!) uns in dieser sowieso schon schwierigen Situation nicht weiterhelfen. Eine Umbuchung des Fluges wäre nicht möglich, auch einen Transfer zum Flughafen konnte er uns nicht organisieren.
    Also haben wir auf eigene Faust übers Internet einen Rückflug gebucht. Gott sei Dank war die Reiseleiterin von Neckermann so freundlich und hat uns geholfen einen Transfer zum Flughafen zu organisieren.
    Nun meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Reisekosten zurückzubekommen? Vielleicht wenigstens eine Erstattung der Flugtickets? Wir haben keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
    Vielleicht hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kann uns weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus!

    Hotel aus diesem Beitrag
    98%
    Grupotel Maritimo
    Mallorca/Spanien
    Zum Hotel
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    • AussteigerA Offline
      AussteigerA Offline
      Aussteiger
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn keine Reiseabbruchversicherung vorhanden war, werdet Ihr von niemand irgendwas bekommen.

      Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • AntoniaWA Offline
        AntoniaWA Offline
        AntoniaW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich schliesse mich der Meinung von Aussteiger an. Nicht die Reiserücktrittskostenversicherung, sondern die Reiseabbruchversicherung wäre hier zu konsultieren. Kleiner Tipps für die Zukunft! 🙂

        Ich habe die Hoffnung (!), dass der Reiseveranstalter (Ltur?) aus Kulanz die restlichen sechs nicht genutzten Hotelnächte erstatten würde. Eine entsprechende Anfrage mit einem hinweis auf die Notwendigkeit dieser Entscheidung kostet ja kaum Zeit und Geld.


        Natürlich möchte ich meinen Beitrag nicht ohne Beileidsbekundung beenden. Auch ich habe eine solche schwere Situation/Entscheidung schon erlebt. Bin allerdings im "Urlaub" geblieben, da zu Hause alles auch ohne mich geregelt werden konnte.


        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          dem wäre allerdings noch hinzuzufügen, daß auch eine Reiseabbruchversicherung nur bis zur Höhe des versicherten Schadens haftet. Kostet also eine Reise 1.500,- € und man bricht ab, dann sind auch Rückflüge, sowie anteilige Erstattungen nicht genutzter Reiseleistungen nur bis zu dieser Höhe versichert. Je nach Strecke kann das aber zum Beispiel rund um Weihnachten oftmals nicht reichen.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Silvia LS Offline
            Silvia LS Offline
            Silvia L
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo MissNewyork,
            ist Dein Freund vielleicht ADAC Mitglied? Dann ist da vielleicht was zu machen.
            Gruß Silvia

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MissNewYorkM Offline
              MissNewYorkM Offline
              MissNewYork
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              mein Freund selbst ist nicht im ADAC, sondern sein Vater. Er hatte dort eine ADAC-Plus Mitgliedschaft für die Familie. Sowohl mein Freund als auch ich haben einen Auslandskrankenschutz beim ADAC, aber dieser Fall ist da wohl nicht abgedeckt.
              an was denkst du, was beim ADAC zu machen wäre?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • AgapanthusA Offline
                AgapanthusA Offline
                Agapanthus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Nicole

                Im Falle einer ADACplus-Mitgliedschaft übernimmt der ADAC die Kosten von bis zu Euro 2'600.- bei einer auserplanmässigen Rückkehr. Ich kann mir vorstellen, dass Dein Freund zur Zeit anderes im Kopf hat, aber trotzdem würde ich beim ADAC-Anfragen, da ja der verstorbene Vater dort Mitglied ist und ihr allenfalls nicht wisst, ob er a) eine Versicherung abgeschlossen hat und b) ob Dein Freund im Versicherungsschein enthalten ist.

                Gruss

                Heinz

                ///////////////*/
                Anstatt Urlaub mache ich Ferien

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • smonysS Offline
                  smonysS Offline
                  smonys
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Liebe MissNewYork,
                  würde aufjedenfall versuchen über Ltur eine Kulanz zu erhalten,
                  ich denke nicht das ADAC in diesem Fall etwas machen wird, versuchen würde ich es trotzdem!
                  Wünsche Dir viel glück

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • panguitchP Offline
                    panguitchP Offline
                    panguitch
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich glaube die ADAC Mitgliedschaft gilt nur bei nicht volljährigen Kindern und ohne eigenes Einkommen. Wir haben diese auch.

                    Vermutlich läßt sich nur über Ltur über Kulanz etwas machen.

                    Viel Erfolg.

                    Schöne Reise!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vacacionessolV Offline
                      vacacionessolV Offline
                      vacacionessol
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      hallo Elke-Maria

                      ist wirklich so in der Familien-Mitgliedschaft beim ADAC ist nur die Frau und die nicht-volljähringen Kinder eingeschlossen es sei denn man ist mit nem Auto unterwegs und das Fahrzeug ist auf das Mitglied und/oder dessen Frau zugelassen (arbeite für den ADAC)

                      Vacaciones

                      Kathrin

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Mmmh, ich kann es jetzt doch nicht lassen, aber sollte man nicht nach gerade mal 4 Tagen eigentlich andere Gedanken habe?

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gastwirtG Offline
                          gastwirtG Offline
                          gastwirt
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hab ich mir auch gedacht!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • maxl02M Offline
                            maxl02M Offline
                            maxl02
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Es gibt Leute die versuchen, durch hektische Betriebsamkeit und lösen aller möglichen "kleinen" Probleme , ihre Trauer zu verdrängen..........

                            Außerdem leistet jeder Trauerarbeit auf eine eigene Art.

                            Und das lösen solcher Angelegenheiten lenkt auch ab, also ich kann es vertehen.........

                            mit freundlichen Grüßen
                            Maxl02

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sandra1971S Offline
                              Sandra1971S Offline
                              Sandra1971
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ihr Lieben,
                              Ich glaube kaum, dass man beim ADAC versichert ist, damit die ANGEHÖRIGEN kostenfrei aus dem Urlaub zurückreisen können. Die Versicherung ist dafür gedacht, dass man selbst im Falle einer Erkrankung im Urlaub nach Hause kann. Ich glaube nicht, dass für solch einen Fall überhaupt eine Versicherung, gibt ausser halt die Reiseabbruchversicherung. Dann müsste die auch noch eine "Feriengarantie" beeinhalten, damit man die "versäumten" Urlaubstage erstattet bekommt. Bei aller Trauer darf man das nicht ausser acht lassen. Wir hatten zwar erst einmal den Fall, dass wir tatsächlich einen Tag vorher abreisen mussten wegen einem Todesfall, aber das haben wir dann nicht "beanstandet", weil es a) eigene Anreise war (Regent Berlin) und b) für diese 4-tägige Berlinreise keine Versicherung abgeschlossen hatten.
                              @Bernhard und Gastwirt: Abgesehen davon darf man auch 4 Tage nach dem Tod eines nahen Angehörigen solche Anfragen starten, nicht jeder sitzt 24 Stunden heulend in der Küche, sorry, wenn ich so direkt bin, aber mein Vater ist auch letztes Jahr erst gestorben und jeder hat halt seine eigene Art damit fertigzuwerden.

                              Herzliches Beileid,Newyorkerin,
                              Sandra

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • AntoniaWA Offline
                                AntoniaWA Offline
                                AntoniaW
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ADEgi (Berthold)
                                Vielen Dank für den Hinweis zur Deckelung der Versicherungssumme auf den ursprünglichen Reisepreis! Man lernt wirklich nie aus: Ich habe gleich mal die AVB unserer RB-Versicherung geprüft. Auch dort steht ganz klar, dass die Mehrkosten nur als Darlehen übernommen werden.

                                @Sandra1971
                                Beinhaltet nicht jede gute/sinnvolle Reiseabbruchversicherung solch eine Urlaubsgarantie? Es geht doch mehrheitlich darum, die versäumten Urlaubstage abzusichern.

                                @MissNewYork
                                Ich kann die verwunderten Meinungen zu Deiner Frage so kurz nach dem Todesfall nicht verstehen. Es zeugt doch gerade von besonderer Einfühlsamkeit, wenn Du Deinem Freund solche profanen Sorgen abnimmst und ihm damit Raum für das (für ihn) Wesentliche - seine Trauer - gibst!
                                PS: Vielen Dank für die liebe PN!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • miriusM Offline
                                  miriusM Offline
                                  mirius
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  AntoniaW wrote:
                                  @ADEgi (Berthold)
                                  Vielen Dank für den Hinweis zur Deckelung der Versicherungssumme auf den ursprünglichen Reisepreis! Man lernt wirklich nie aus: Ich habe gleich mal die AVB unserer RB-Versicherung geprüft. Auch dort steht ganz klar, dass die Mehrkosten nur als Darlehen übernommen werden.

                                  Das war mir auch nicht klar-Danke. Ich dachte immer Reiseabbruch (natürlich wenn begründet) - dann mit dem nächsten Flieger nach Hause. Und die Kosten werden übenommen.

                                  LG mirius

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Schon gut, es ist schliesslich ein Reiseforum und es geht alleine um die Frage:

                                    "Gibt es irgendeine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Reisekosten zurückzubekommen? Vielleicht wenigstens eine Erstattung der Flugtickets?"

                                    Dafür gibt es eine Reiseabruch-Versicherung, ohne wahrscheinlich keinen Cent.

                                    Ltur hatte sicher keine Gelegenheit die gebuchten Übernachtungen und Rückflüge anders zu verkaufen, warum sollte Ltur also etwas zurückerstatten?

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • mawotaM Offline
                                      mawotaM Offline
                                      mawota
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo
                                      Solche Vorfälle während den Ferien sind echt traurig und nie ganz auszuschliessen. Das zur Trauer nicht auch noch grosse finanzielle Probleme kommen lohnt es sich immer vorzusorgen. Eine Reisezwischenfallversicherung (oder wie die auch immer heissen), meist zusammen mit der Annullationskostenversicherung lohnt sich immer.
                                      Wer einmal kurzfristig von Stockholm nach Zürich zurückreisen musste weiss wovon ich rede: Hin-/Rückflug Ticket total 280 Euro, kurzfristiger Rückflug direkt am Flughafen 1400 Euro für einen Weg!!!

                                      Gruss Markus

                                      Im Leben wie auf Reisen:
                                      Qualtität ist wichtiger denn billig

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • muecke1401M Offline
                                        muecke1401M Offline
                                        muecke1401
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ich hab mal ne Frage

                                        wenn ich bei Buchung die Reiserücktrittvers. abschliesse, ist das nicht dassselbe wie eine Reiseabbruchvers. ???

                                        Vor 30 Jahren starb meine Omi, als wir in E verweilten, und die Reiserücktritt ersetzte später die nicht genutzen Urlaubstage. Wir waren mit dem Auto da!

                                        d.h. wenn meinem Schwiegervater , mutter etc, was passiert und sie uns brauchen, ist da nicht die Rücktritt für da ???? (im Adac sind wir auch, incl Auslandkrankenvers. kein Plus)

                                        weiterhin alles Gute

                                        Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • cippoC Offline
                                          cippoC Offline
                                          cippo
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Viele Reiserücktrittversicherungen beinhalten eine Reiseabbruchversicherung..aber eben nicht alle.

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