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Medikamente - mit in die Türkei nehmen -

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkische Riviera
74 Beiträge 41 Kommentatoren 135.5k Aufrufe
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  • Paul-UHP Offline
    Paul-UHP Offline
    Paul-UH
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    HDR44 wrote:
    Ich ,glaube wer solche Medikamente täglich braucht( Die unter BTM fallen,weiß auch damit umzugehn.Und wie die Gesetzlage in den Reiseländern dann ist.Ich nehme seit über 10 Jahren solche Mittel.Und Reise überall hin.
    Und die frage nach Blutdrucktabletten sollte doch wohl nur ein Scherz sein.
    Oder war das als richtige frage gestellt worden? ❓ ❓ 😱
    Ich musste Lachen als ich es gelesen habe.Und wäre nie auf die idee gekommen.Das der schreiben es ernst damit meint.

    😱 Natürlich war das ernst gemeint, zumal es sich um eine hohe Konzentration der Medikamente handelt. ( Heute wurde ein Bluthochdruck von 180/110 gemessen, Stadium 3 von 3 😉 )

    Ich will einfach sicher gehen und will mir in der Türkei keine anderen Medikamente ( bzgl. meines Bluthochdruckes ) kaufen ( die Ärztin gibt diese sowieso kostenlos ), da es bei der Konzentration der Medikamente, zu starken Nebenwirkungen kommen kann.

    Weiter brauchen die verschiedenen Mittel immer eine gewisse Zeit, bis diese wirken. So langsam wird es bei mir besser... Sollte ich den Hersteller wechseln und es sind Abweichung in der Zusammensetzung kann es noch länger dauern...

    Ich danke dir für deine äußerst Informativen Auskunft.

    @ all:
    Danke für die Antworten. Die Ärztin hat mir zur Sicherheit ein Schreiben fertig gemacht. Die Medikamente fallen übrigens nicht und ein BTM - Gesetz.

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    • maloneM Offline
      maloneM Offline
      malone
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hallo,

      sind gerade aus der Türkei zurückgekommen. Hatten in unserem Handgepäck viele Medikamente mit, z.B. verschiedene Herzmittel für meinen Mann, für mich Diabetiker- und Blutdrucktabletten. Der Rucksack mußte nur wegen dem Camcorder geöffnet werden in Erfurt, da wurde ein Drogentest gemacht. Die Medikamente wurden nicht angeschaut.
      Ich hatte nur ein Attest unserer Ärztin mit für die Thrombosespritzen für den Flug, das wurde kontrolliert. Sonst braucht man nichts.

      Viel Spaß für alle noch kommenden Urlauber!!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • strickliesel 66S Offline
        strickliesel 66S Offline
        strickliesel 66
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @ Nicky-Micha,
        ich bin selbst Asthmatikerin.Meinen Druckgas-Inhalator nehme ich mit ins Handgepäck.Dafür habe ich ein Schreiben vom Arzt,das lege ich bei der Sicherheitskontrolle mit dem Originalkarton vor.So habe ich das Präparat  sicher dabei...hoffe das hilft dir weiter 😉
         
        Lg Strickliesel

        strickliesel 66

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CB70C Offline
          CB70C Offline
          CB70
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Habe auch eine Frage.
           
          Mein Mann nimmt Enbrel (Biologica) als Fertigpen (weiß jetzt nicht ob das unter BMT fällt). Einen muß er im August mitnehmen, wenn wir in die Türkei fliegen. Da der Pen immer gut gekühlt sein muß, werden wir das Medikament an Board abgeben müssen, damit es gekühlt wird.
           
          Ich habe mir ein Forumlar runtergeladen, welches in D und T ist und das wird unser Arzt 1 Woche vor Abflug ausfüllen. Meint ihr das reicht?
           
          Es ist doch eigentlich nur wichtig, weil dies bei der Sicherheitskontrolle sicherlich bemerkt wird und nachgefragt beim Abflughafen und wir es halt dem Person übergeben müssen.
           
          Müssen wir das beim Landen in Antalya auch angeben? Nö oder?
           
          Danke und LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • TerrortunteT Offline
            TerrortunteT Offline
            Terrortunte
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo, folgende Frage: Fliege im Juni in die Türkei und muss Medikamente mitnehmen.

            Brauche ich für die Einfuhr von Hautcreme und Enbrelfür den Eigenbedarf Bescheinigungen für den Zoll in der Türkei ?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • cippoC Offline
              cippoC Offline
              cippo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Bei Fertigspritzen würde ich immer eine Bescheinigung des Arztes mitnehmen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BerlinFernfahrerB Offline
                BerlinFernfahrerB Offline
                BerlinFernfahrer
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Seit meinem Herzinfarkt vor 15 Jahren nehme ich meine verschiedene Medikamente mit in den Urlaub, auch in die Türkei.
                Aus Sicherheitsgründen nehme ich sie in einer Dosierbox mit ins Handgepäck.
                Zusätzlich habe ich mir von meinem Hausarzt eine Medikamentenliste mit Dosieranleitung ausstellen lassen.
                Bei Kontrollen  hatte ich noch nie Schwierigkeiten die Medikamente  mitzunehmen.

                Ehemals Rächer der Entnervten Heute nur noch Genervt

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • steviederdreherS Offline
                  steviederdreherS Offline
                  steviederdreher
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Wenn man Medikamente mit nehmen möchte die dem BDM unterliegen,so gibt es vom Arzt eine Bescheinigung die man ausfüllen muss.Mit dieser Bescheinnigung muss man zum Ordnungsamt,und die Bescheinigen dann das man Sie mit nimmt.
                  Man sollte aber immer genug mitnehmen,den in die Tüürkei gibt es die nicht zu kaufen,und auch kein Arzt verschreibt einen diese Art von Tabletten.

                  Bein normalen Tabletten ist es kein Problem sie auch in der Apothekt zu bekommen,auch in der Orginal Packung.Dabei aber immer auf die Menge achten,den der Zoll wird da echt komisch wenn es zu viel sind.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • juanitoJ Offline
                    juanitoJ Offline
                    juanito
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    BDM
                    ❓

                    Solltest mal danach googeln 😆

                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • steviederdreherS Offline
                      steviederdreherS Offline
                      steviederdreher
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Ich meinte natürlich BTM pflichtige Medikamente.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @juanito
                        Ist wohl ähnlich wie eine Flugbuchung Porto oder Bordeaux...?!

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • leonheart2007L Offline
                          leonheart2007L Offline
                          leonheart2007
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          hallo leidesgenossen , fliege am 19.7 in die türkei..ich bekomme seid einem monat oxycodon..meine ärztin hat einen schengen formular mit dem medikament ausgestellt, meint ihr das reicht wenn zoll kontrolliert wird..hab auch nirgends gesehen ob es überhaupt so ein abkommen gibt, oder was könte ich extra ausstellen lassen...vielen dank für eure antworten..es ist dringend

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • leonheart2007L leonheart2007

                            hallo leidesgenossen , fliege am 19.7 in die türkei..ich bekomme seid einem monat oxycodon..meine ärztin hat einen schengen formular mit dem medikament ausgestellt, meint ihr das reicht wenn zoll kontrolliert wird..hab auch nirgends gesehen ob es überhaupt so ein abkommen gibt, oder was könte ich extra ausstellen lassen...vielen dank für eure antworten..es ist dringend

                            PossibaerP Offline
                            PossibaerP Offline
                            Possibaer
                            schrieb am zuletzt editiert von Possibaer
                            #33

                            Moinsen,

                            laut der BfArM-Seite ist die Türkei nicht im Schengen Abkommen für diese Art von Medikamente.
                            Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

                            Weiter unten findest du aber einen Leitfaden wie mit diesem Medikamenten zu verfahren ist.
                            Kurz Zusammengefasst: Dokument runterladen, ausfüllen und Behördlich beglaubigen lassen.

                            Und um ganz sicher zu gehen würde ich auch nochmal bei einen türkischen Konsulat hier in Deutschland anrufen.

                            Bitte bedenke, das im Zweifelsfall bei dir die Handschellen am Flughafen klicken.

                            VG.

                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

                            leonheart2007L 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • PossibaerP Possibaer

                              Moinsen,

                              laut der BfArM-Seite ist die Türkei nicht im Schengen Abkommen für diese Art von Medikamente.
                              Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

                              Weiter unten findest du aber einen Leitfaden wie mit diesem Medikamenten zu verfahren ist.
                              Kurz Zusammengefasst: Dokument runterladen, ausfüllen und Behördlich beglaubigen lassen.

                              Und um ganz sicher zu gehen würde ich auch nochmal bei einen türkischen Konsulat hier in Deutschland anrufen.

                              Bitte bedenke, das im Zweifelsfall bei dir die Handschellen am Flughafen klicken.

                              VG.

                              leonheart2007L Offline
                              leonheart2007L Offline
                              leonheart2007
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              konnte leider ned sehen wie man da weiter vorgeht,,hilft evt nen adac formluar, die im konsulat wissen des ned, keiner is dafür zuständig

                              PossibaerP 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • leonheart2007L leonheart2007

                                konnte leider ned sehen wie man da weiter vorgeht,,hilft evt nen adac formluar, die im konsulat wissen des ned, keiner is dafür zuständig

                                PossibaerP Offline
                                PossibaerP Offline
                                Possibaer
                                schrieb am zuletzt editiert von Possibaer
                                #35

                                Steht doch ganz eindeutig da...

                                Um Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle den Patienten, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Danach sollte sich der Patient vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen (siehe oben) und bei der Reise mitzuführen. Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben
                                Muster für eine solche Bescheinigung (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)
                                Der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor.
                                Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Den Patienten ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell. Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen, deren Kontaktadressen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden können.
                                Abgesehen davon hat das Internationale Suchtstoffkontrollamt auf seiner Internetseite einen Bereich für Informationen geschaffen, in dem die Einreiseformalitäten der einzelnen Staaten zusammengestellt werden (diese Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau und ist nicht vollständig).
                                Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.
                                Sollte auch dieses nicht möglich sein, wäre eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, welche bei der Bundesopiumstelle beantragt werden müsste. Aufgrund dieses sehr umfangreichen Verfahrens und der länderspezifischen Besonderheiten wird diese Option jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zum Zuge kommen können.

                                Also PDF runterladen, ausfüllen und beglaubigen lassen. Wenn das Konsulat das nicht weiss, dann an die zuständige Behörde in der Türkei wenden. Adresse findest du in diesem Formular:
                                http://www.incb.org/documents/Travellers/English/TUR_ENG.pdf

                                VG

                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • leonheart2007L Offline
                                  leonheart2007L Offline
                                  leonheart2007
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  kannste mir evt die richtige nummer des konsulants geben oder ne weiterleitung

                                  PossibaerP 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • leonheart2007L leonheart2007

                                    kannste mir evt die richtige nummer des konsulants geben oder ne weiterleitung

                                    PossibaerP Offline
                                    PossibaerP Offline
                                    Possibaer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    +49 30 30 807090

                                    Quelle: http://berlin.be.mfa.gov.tr/Mission

                                    Hat über Google nicht mal 5 Sekunden gedauert das rauszufinden!

                                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmer
                                      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                      #38

                                      Die Bescheinigung vom ADAC, Reisemedizinischer Informationsdienst, zur Medikamentenmitnahme in 4 Sprachen, abgezeichnet und gestempelt vom verordnenden Mediziner.

                                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                      PossibaerP 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                        Die Bescheinigung vom ADAC, Reisemedizinischer Informationsdienst, zur Medikamentenmitnahme in 4 Sprachen, abgezeichnet und gestempelt vom verordnenden Mediziner.

                                        PossibaerP Offline
                                        PossibaerP Offline
                                        Possibaer
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Hi jlechtenboehmer,

                                        du hast schon gesehen dass das Medikament unter BTM fällt?

                                        VG

                                        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • leonheart2007L Offline
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                                          leonheart2007
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          vielen dank, hab gelsen das ned zu oft kontrolliert wird, ärztin hat nur eine schengen formular gegeben, werde nochmal das von dir gelistete formular ausfüllen lassen

                                          PossibaerP 1 Antwort Letzte Antwort
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