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Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Ralle08 wrote:
    ...PS.:In meinem xxx Reisebüro braucht man schon fast nen Termin
    zum buchen und dort arbeiten ganz genau 30 MA...

    Dann wäre es an der Zeit, ein kleineres und flexibleres Reisbüro zu suchen. Die sitzen auch nicht auf so einem hohen Ross und Du hast i.d.R. "Deinen persönlichen" Ansprechpartner. 😉

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Erika1 wrote:
      Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.

      • warum darf der Kunde sich nicht irren???

      Er darf sich doch irren! ❓
      Er muss nur für seinen selbst fabrizierten Mist auch geradestehen und haften!

      hugo11 wrote:
      Es sollte bei Internet-/Telefonverträgen grundsätzlich eine Widerspruchsfrist geben und zusätzlich nachträglich ein Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.

      Da könnte man auch viel Schmuh unterbinden. Das mal nur so nebenbei und nicht auf die Reisebranche bezogen!!!

      Eigentlich wäre ich schwer dafür, dann könnten nämlich geschätze 75% aller touristischen Onlinevertriebswege die virtuellen Pforten schließen. 😄

      Aber wenn man mal ehrlich ist, dann ist das in der Touristik sowohl online als auch offline - zurecht - so, dass es dieses Rücktrittsrecht nicht gibt, da zumeist keine greifbare Lagerware verkauft wird, welche auch problemfrei zurückgenommen werden kann.

      Erika1 wrote:
      der Online-Bucher darf sich nicht vertun, das ist das Wesentliche. Und der vertut sich o h n e Reisebürounterstützung garantiert, nicht wahr?

      Naja, garantiert ist es nicht. Soll auch schon ein paar Leute gegeben haben die es hingekriegt haben. Aber die Wahrscheinlichkeit eines ( gravierenden ) Fehlers ist definitiv deutlich höher!
      Und ganz ehrlich: Bei den meisten dieser Fälle - so wie auch diesem - empfinde ich eher Schadenfreude und Genugtuung als Mitgefühl.

      Viele Grüße.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • Rathaus01R Offline
        Rathaus01R Offline
        Rathaus01
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallöchen,
        natürlich muss man doch die Buchung auch mal selbst überprüfen, da man ja unterschreibt. Somit selbst Schuld.

        Aber eigentlich ist es ja auch nicht in Ordnung, wenn ich versehentlich den falschen gleichnamigen Ort buche und es dann direkt nach der Buchung heist, gebucht ist gebucht. Der Kunde hat Pech.
        Wenn ich aber eine tolle Reise für ausgeschriebene 100 € statt für 1000€ buche, dann ist es plötzlich ein Versehen/Tipfehler des RV und ich als Kunde kann nicht sagen, gebucht ist gebucht. Kunde hat halt wieder Pech.
        Aber wo mist die Welt gerecht.
        Gruß
        Hubert

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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Kommunikation ist in solchen Fällen das A+O. Bei einer fehlerhaften Buchung zeigen sich etliche Vertragspartner durchaus kooperativ.

          Germanwings-Pressesprecherin:
          "Callcenter-Mitarbeiter sind angewiesen, offensichtliche Fehler des Kunden
          bei Meldung in einem gewissen Zeitrahmen kostenlos zu korregieren. Wir wollen schon, dass die Leute mit uns dort hin fliegen, wo sie auch hin wollen.“

          Details hier: Kölner Stadt-Anzeiger 23.10.08

          Wenn das tatsächlich so umgesetzt wird, Respekt !

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

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          • zaubi888Z Offline
            zaubi888Z Offline
            zaubi888
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo zusammen

            Mir ist auch schon einmal ein Fehler bei einer Onlinebuchung passiert, durch Doppelklick zwei Reisen.
            Es hatte nicht auf Anhieb mit der Zubuchung der RRV geklappt.
            War überhaupt kein Problem, von der einen zurückzutreten.
            Ich hatte noch nie Probleme mit Onlinebuchungen, klar sind diese den RB ein Dorn im Auge .
            Man darf nur nicht außer Acht lassen, daß nicht jeder die Zeit hat ,sich stundenlang ins Reisebüro zu setzten.
            Für alle anderen würde ich auch das Reisebüro um die Ecke empfehlen 😉

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            • anika1412A Offline
              anika1412A Offline
              anika1412
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Naja, dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn man die Verantwortung selbst tragen muss. Und darum geht es ja. Natürlich soll jeder machen, was er für richtig hält, allerdings darf man sich doch dann freuen, wenn es schief geht. 😉

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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Nein, hast Du nicht.
                Die Antwort steht doch schon hier, knappe 6 Beiträge weiter oben 😱

                Und wieso gleiches Recht für alle? Ein Reisebüro hat nicht das Recht der getätigten Buchung einer Reise zu widersprechen. 😉

                Viele Grüße.

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                • ReisemarieR Offline
                  ReisemarieR Offline
                  Reisemarie
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Also um in eine Online-Buchung eine falsche Destination oder ein falsches Datum einzugeben muss man doch schon sehr oberflächlich zu Werke gehen.

                  Denn wenn ich alle meine Daten eingegeben habe, erscheint meine zunächst "unverbindliche" Buchung mit allen Einzelheiten, die ich komplett korrigieren kann. Erst nach Prüfung meiner Angaben setze ich meine Buchung dann verbindlich ab.

                  Wer also die Möglichkeit, seine Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren nicht wahr nimmt, muss eben dafür zahlen.

                  Gruß Reisemarie

                  Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage

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                  • kutteK Offline
                    kutteK Offline
                    kutte
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich einige schwer damit tun, für selbst verschuldete Fehler die Konsequenzen zu tragen. Wenn ich einen Vertrag schließe, habe ich die Pflicht, vor dessen Gültigkeit alles zu prüfen. Wenn ich aus Dummheit, Unsicherheit oder einfach mangels Konzentration etwas falsch mache, kann ich keinen anderen dafür zur Verantwortung ziehen.
                    Was ist denn, wenn ich an der Tankstelle anstatt Super Diesel tanke. Soll ich dann den Betreiber der Tankstelle oder die jeweilige Mineralölfirma zur Beseitigung des Schadens heranziehen? Schließlich kann ich mich ja mal vertun!
                    Wohl kaum!

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