Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
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Ralle08 wrote:
...PS.:In meinem xxx Reisebüro braucht man schon fast nen Termin
zum buchen und dort arbeiten ganz genau 30 MA...Dann wäre es an der Zeit, ein kleineres und flexibleres Reisbüro zu suchen. Die sitzen auch nicht auf so einem hohen Ross und Du hast i.d.R. "Deinen persönlichen" Ansprechpartner.

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Erika1 wrote:
Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.- warum darf der Kunde sich nicht irren???
Er darf sich doch irren!

Er muss nur für seinen selbst fabrizierten Mist auch geradestehen und haften!hugo11 wrote:
Es sollte bei Internet-/Telefonverträgen grundsätzlich eine Widerspruchsfrist geben und zusätzlich nachträglich ein Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.Da könnte man auch viel Schmuh unterbinden. Das mal nur so nebenbei und nicht auf die Reisebranche bezogen!!!
Eigentlich wäre ich schwer dafür, dann könnten nämlich geschätze 75% aller touristischen Onlinevertriebswege die virtuellen Pforten schließen.

Aber wenn man mal ehrlich ist, dann ist das in der Touristik sowohl online als auch offline - zurecht - so, dass es dieses Rücktrittsrecht nicht gibt, da zumeist keine greifbare Lagerware verkauft wird, welche auch problemfrei zurückgenommen werden kann.
Erika1 wrote:
der Online-Bucher darf sich nicht vertun, das ist das Wesentliche. Und der vertut sich o h n e Reisebürounterstützung garantiert, nicht wahr?Naja, garantiert ist es nicht. Soll auch schon ein paar Leute gegeben haben die es hingekriegt haben. Aber die Wahrscheinlichkeit eines ( gravierenden ) Fehlers ist definitiv deutlich höher!
Und ganz ehrlich: Bei den meisten dieser Fälle - so wie auch diesem - empfinde ich eher Schadenfreude und Genugtuung als Mitgefühl.Viele Grüße.
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Hallöchen,
natürlich muss man doch die Buchung auch mal selbst überprüfen, da man ja unterschreibt. Somit selbst Schuld.Aber eigentlich ist es ja auch nicht in Ordnung, wenn ich versehentlich den falschen gleichnamigen Ort buche und es dann direkt nach der Buchung heist, gebucht ist gebucht. Der Kunde hat Pech.
Wenn ich aber eine tolle Reise für ausgeschriebene 100 € statt für 1000€ buche, dann ist es plötzlich ein Versehen/Tipfehler des RV und ich als Kunde kann nicht sagen, gebucht ist gebucht. Kunde hat halt wieder Pech.
Aber wo mist die Welt gerecht.
Gruß
Hubert -
Kommunikation ist in solchen Fällen das A+O. Bei einer fehlerhaften Buchung zeigen sich etliche Vertragspartner durchaus kooperativ.
Germanwings-Pressesprecherin:
"Callcenter-Mitarbeiter sind angewiesen, offensichtliche Fehler des Kunden
bei Meldung in einem gewissen Zeitrahmen kostenlos zu korregieren. Wir wollen schon, dass die Leute mit uns dort hin fliegen, wo sie auch hin wollen.“Details hier: Kölner Stadt-Anzeiger 23.10.08
Wenn das tatsächlich so umgesetzt wird, Respekt !
Gruß privacy
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Hallo zusammen
Mir ist auch schon einmal ein Fehler bei einer Onlinebuchung passiert, durch Doppelklick zwei Reisen.
Es hatte nicht auf Anhieb mit der Zubuchung der RRV geklappt.
War überhaupt kein Problem, von der einen zurückzutreten.
Ich hatte noch nie Probleme mit Onlinebuchungen, klar sind diese den RB ein Dorn im Auge .
Man darf nur nicht außer Acht lassen, daß nicht jeder die Zeit hat ,sich stundenlang ins Reisebüro zu setzten.
Für alle anderen würde ich auch das Reisebüro um die Ecke empfehlen
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Nein, hast Du nicht.
Die Antwort steht doch schon hier, knappe 6 Beiträge weiter oben
Und wieso gleiches Recht für alle? Ein Reisebüro hat nicht das Recht der getätigten Buchung einer Reise zu widersprechen.

Viele Grüße.
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Also um in eine Online-Buchung eine falsche Destination oder ein falsches Datum einzugeben muss man doch schon sehr oberflächlich zu Werke gehen.
Denn wenn ich alle meine Daten eingegeben habe, erscheint meine zunächst "unverbindliche" Buchung mit allen Einzelheiten, die ich komplett korrigieren kann. Erst nach Prüfung meiner Angaben setze ich meine Buchung dann verbindlich ab.
Wer also die Möglichkeit, seine Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren nicht wahr nimmt, muss eben dafür zahlen.
Gruß Reisemarie
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Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich einige schwer damit tun, für selbst verschuldete Fehler die Konsequenzen zu tragen. Wenn ich einen Vertrag schließe, habe ich die Pflicht, vor dessen Gültigkeit alles zu prüfen. Wenn ich aus Dummheit, Unsicherheit oder einfach mangels Konzentration etwas falsch mache, kann ich keinen anderen dafür zur Verantwortung ziehen.
Was ist denn, wenn ich an der Tankstelle anstatt Super Diesel tanke. Soll ich dann den Betreiber der Tankstelle oder die jeweilige Mineralölfirma zur Beseitigung des Schadens heranziehen? Schließlich kann ich mich ja mal vertun!
Wohl kaum!