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Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
29 Beiträge 18 Kommentatoren 9.0k Aufrufe
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  • CaptainJarekC Offline
    CaptainJarekC Offline
    CaptainJarek
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Quelle: Tourexpi, 25.09.2008

    Tourexpi wrote:
    Vorsicht: Wer online Ziel vertauscht, muß zahlen!

    Wer kennt es nicht: Man hat nur flüchtig hingesehen und anschließend geklickt, oder die Maus verrutscht... Doch wer bei Onlinebuchungen sein Reiseziel verwechselt und bucht, der muß zahlen. Da hilft nach einem Grundsatzurteil auch der Verweis auf eine Unachtsamkeit nichts.
    Wie dpa berichtet, hat nun das Landgericht München ein Grundsatzurteil unter dem Titel „Augen auf beim Ticketkauf“ veröffentlicht (AZ.: 34 O 1300/08). Der Anlaß: Eine Familie hatte beim Buchen im Internet San Jose in Kalifornien mit San José in Costa Rica verwechselt, und dadurch Tickets für 9.000 Euro gebucht.

    Der Familienvater klagte mit der Begründung, er habe das falsche Ziel angeklickt. Recht erhielt er jedoch nicht. Die Begründung des Landgerichts: Das Risiko trägt bei einer Buchung im Internet der Kunde!

    Der unglückliche Online-Bucher klagte nach dem Urlaub mit der Absicht, den Aufpreis für das Umbuchen vom Reisebüro zurückzuerhalten, und machte geltend, er habe bei der Buchungsbestätigung oder beim Erhalt der Rechnung darauf hingewiesen werden müssen, für welches Reiseziel er Tickets gebucht habe.
    Komplette Text und Quelle

    Sinnvolles Urteil wie ich finde.

    VG.

    Text gekürzt und Link wegen rechtlichen Gründen eingefügt

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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    • FraburF Offline
      FraburF Offline
      Frabur
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich finde auch das dieses Urteil so in Ordnung ist, schließlich sollte jeder Erwachsene wissen was er tut.

      Leben und Leben lassen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • riuloserR Offline
        riuloserR Offline
        riuloser
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Selbst Schuld isser 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SternediebS Offline
          SternediebS Offline
          Sternedieb
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ähm...

          wenn der Kunde ins Reisbüro kommt und sagt er möchte nach San José.
          Das Reisebüro bucht im San José Costa Rica ohne zu wissen dass er San Jose in Kalifornien meint. Wer zahlt dann? 😉

          Und was wenn das Reisebüro San José Costa Rica bucht obwohl San Jose in Kalifornien gewünscht wurde und hinterher behauptet - der Kunde hat San Jose / Costa Rica gesagt.

          Aufpassen muss man meiner Meinung nach - überall. Es soll schon Leute gegeben haben die bei der Buchung im Reisebüro Mallorca und Malediven verwechselt haben....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            der Kunde muß ja unterschreiben. Somit wäre ein Reisebüro außen vor. Außerdem wird ein solcher Fall, so der Fehler dann doch eindeutig dem Reisebüro zuzuweisen ist auch von einer Versicherung getragen, über die die meisten Büros verfügen.

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • steviederdreherS Offline
              steviederdreherS Offline
              steviederdreher
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Man könnte dann auch sagen,bucht nicht im Internet,den wenn man einen Fehler macht,ist man der A....

              Stephan

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mawotaM Offline
                mawotaM Offline
                mawota
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo

                Aber im Reisebüro ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass im Gepräch solche Fehler entdeckt werden. Wenn einer Mallorca meint aber Malediven sagt, dann sind doch alleine schon die Flugvarianten die für beide Seiten nicht mehr plausibel sind. Trotzdem mache ich meine Bestellungen im RB immer schriftlich und auch mit ungefähren Preisangaben. Weichen diese massiv ab werde ich kontaktiert.

                In meinem Freundeskreis kenne ich einige Leute, die mit scrollen plötzlich ein falsches Datum auf dem Rückflug eingebucht hatten. Aber auch da hiess es gebucht ist gebucht - ausser bei flexiblen Tarifen, wo es eine Rückerstattung gibt bzw eine Umbuchung möglich ist. Somit sind vorallem die günstigsten Flugtarife vor einer Falschbuchung betroffen.

                Gruss Markus

                Im Leben wie auf Reisen:
                Qualtität ist wichtiger denn billig

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Viele Menschen sind es nicht gewohnt, für eigene Entscheidungen grade zu stehen!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • anika1412A Offline
                    anika1412A Offline
                    anika1412
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ?!
                    Überhaupt auf die Idee zu kommen, das RSB zu verklagen, weil es den Kunden nicht darauf hinweist, was ER im Internet gebucht hat, finde ich schon echt dreist.
                    Wahrscheinlich war er vorher noch da, hat sich Preise ausrechnen lassen, hat selbst im I-net geschaut, sich gefreut, weil es viel günstiger war, dort gebucht und nur noch den Rest über RSB gebucht. Und mit Sicherheit hat er sich auch nicht "verklickt" sondern gar nicht gecheckt, dass es etwas ganz anderes ist. Geschieht im ganz Recht. 😄
                    Manche Dumpfbacken müssen erst mal auf die Nase fallen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      anika,

                      und was ist mit den Dumpfbacken an Piloten, die Flughafenkürzel verwechseln und falsch landen?

                      Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.

                      Wird der Kunde auch entschädigt, wenn der Pilot seinen Zielflughafen verwechselt?
                      (Wird er, entsprechend der EU-Richtlinie).

                      Irren ist menschlich, eine Binsenweisheit.
                      Manchmal geht es gut aus, manchmal entsteht großer Schaden, nicht nur finanziell, sondern auch auch an Menschenleben.

                      Vom Reisebüro sollte man erwarten können, dass das Ziel des Kunden im Verlauf des Beratungsgespräches, auf das sich die RB so viel zugute halten, klar erkannt wird.

                      Wird einem Flugzeugführer samt Copiloten zugestanden, dass sie sich ja mal vertun können; wird einem Reisebüro zugestanden, dass es den Kunden missversteht/sich irrt - warum darf der Kunde sich nicht irren???

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Erika,

                        also es mag vieles geben, aber sicher keine Piloten die auf dem falschen Flughafen landen, weil sie die Kürzel vertauscht haben!

                        Es gab sicher schon Piloten, die auf dem falschen Flughafen gelandet sind, jedoch ist das meiste davon schon Jahrzehnte her und meist noch zu reinen Sichtflugbedingungen erfolgt. Was aktuell auch in äußerst seltenen Fällen vorkommt, ist daß mal auf einem Rollweg, anstatt auf der Landebahn gelandet wird.

                        Der Rest aber entspringt wohl Deiner Fantasie, vor allem der Glaube daran, daß dies Piloten dafür nicht gerade stehen müssten.

                        Sorry, aber hier hast Du definitiv zuviele Zeitungen mit allzugroßen Buchstaben gelesen.

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ADEgi,,

                          ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du Unterstellungen unterlassen würdest. Ich kenne eine Zeitung, die ihren Titel in Versalien schreibt, aber ich gehöre nicht zu ihren Lesern.

                          Es ist nicht Jahrzehnte her, Quelle ist der SPIEGEL - Du kennst ihn möglicherweise...

                          +++

                          Zitat / 08.08.2006

                          SEVILLA STATT SANTIAGO
                          Pilot verfehlt Flughafen um 700 Kilometer
                          Statt in Santiago de Compostela im Nordwesten Spaniens landeten die erstaunten Passagiere eines Inlandsfluges in südlichen Sevilla. Erklärung der Airline: Die geleaste Besatzung stammt aus Schweden und spricht kein Spanisch.

                          Madrid – Nur etwa um 700 Kilometer Luftlinie hat der Pilot einer Linienmaschine sein Ziel verfehlt: Die Maschine der Fluggesellschaft Spanair flog von Barcelona nicht wie geplant nach Santiago de Compostela, sondern nach Sevilla. Die Fluggesellschaft Spanair erklärte den Irrtum nach Presseberichten von heute damit, dass die aus Schweden stammende Besatzung der Maschine die Kürzel der Flughäfen verwechselt habe.

                          Santiago hat den Code SCQ, Sevilla SVQ. Spanair hatte das Flugzeug mitsamt der Besatzung bei der Partnergesellschaft Nordic Airways in Schweden geleast. Dass der Pilot und die Besatzung kein Spanisch sprachen, habe ebenfalls zur Verwirrung beigetragen, hieß es.

                          Die 95 Passagiere machten bei der Ankunft große Augen. Einige hatten sich schon während des Flugs darüber gewundert, dass die Maschine auf der Route von Barcelona in Richtung Westen das Mittelmeer überflog. Nachdem der Irrtum aufgeklärt war, brachte das Flugzeug die Reisenden von Sevilla zu ihrem Ziel nach Santiago.

                          abl/dpa

                          +++

                          Sprachkenntnisse, nun ja.

                          SCQ oder SVQ, solch ein Irrtum kann schon mal unterlaufen - vor allem, wenn man der Sprache nicht mächtig ist (ein Treppenwitz!!!).

                          Vielleicht, lieber ADEgi, hättest Du besser schon vor drei Jahren begonnen, Deine schlaue Fliegerzeitung zu lesen... ganz sicher wäre darin der eine oder andere diesbezügliche Artikel zu finden gewesen,

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Erika1 wrote:
                            Erklärung der Airline: Die geleaste Besatzung stammt aus Schweden und spricht kein Spanisch.

                            Santiago hat den Code SCQ, Sevilla SVQ. Spanair hatte das Flugzeug mitsamt der Besatzung bei der Partnergesellschaft Nordic Airways in Schweden geleast. Dass der Pilot und die Besatzung kein Spanisch sprachen, habe ebenfalls zur Verwirrung beigetragen, hieß es.

                            Hallo,

                            sorry Erika, aber das ist eine dpa Meldung, die es halt in den Spiegel geschafft hat. Klar kann man mal eine falsch Kennung in den Computer eingeben. Man beachte jedoch die Erklärungen!

                            Eine geleaste Besatzung muß auch kein spanisch sprechen, denn die Internationale Sprache ist englisch und hier liegt der Fehler und nicht ursächlich nur an der Eingabe, sondern vielmehr an den Lotsen. Denn die Flüge sollten entprechend kontrolliert werden und hier wurde sicher auch Rücksprache gehalten. Ich vermute, daß hier über den Funk halt mal wieder viel zuviel landessprachlich gequatscht wurde. Denn englisch sollten die Piloten der Nordic eigentlich können.

                            Ein Fehler kann bei einem Piloten sicher vorkommen, wobei ich jetzt nicht sicher weiß, ob diese wirklich Ihre Strecken über den Treee Letter Code eingeben, oder ob das anders funktioniert.

                            Grundsätzlich kann man solch einen Fall aber nicht nur auf die falsche Eingabe reduzieren.

                            Gruß

                            Berthold

                            p.s. Ich denke übrigens, daß darüber in meiner Fachzeitschrift nichts stand. Denn da ansonsten nichts passiert ist, war das nicht unbedingt eine Meldung für die. Der Flug verlief ja völlig normal.

                            p.s.p.s. Habe gerade nachgeschaut. Das Ding ist noch nicht einmal als Zwischenfall in einer sehr umfangreichen Internet Datenbank gelistet!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • privacyP Offline
                              privacyP Offline
                              privacy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Und noch einer:

                              Ryanair in Nordirland auf falschen Airport gelandet

                              Und dann war da noch die Spantax auf dem
                              Werksflughafen in Hamburg-Finkenwerder
                              statt Hamburg International.

                              Man könnte schon behaupten, daß passiert häufiger
                              als Flugzeuge auf Gras gesetzt werden. 😉
                              Noch nie solch einen Flug gehabt?

                              Gruß privacy

                              Ob es an den Kürzeln lag, dürfte die Passagiere kaum interessieren

                              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                              Bertrand Russell (1872-1970)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • FrankenstephanF Offline
                                FrankenstephanF Offline
                                Frankenstephan
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Es sollte bei Internet-/Telefonverträgen grundsätzlich eine Widerspruchsfrist geben (ist schon im Gange oder schon verabschiedet) und zusätzlich nachträglich ein Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.

                                Da könnte man auch viel Schmuh unterbinden. Das mal nur so nebenbei und nicht auf die Reisebranche bezogen!!!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • ADEgiA Offline
                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo,

                                  ich sage nicht, daß es das nicht gibt. Aber eben, daß es an den Kürzeln lag glaube ich nicht unbedingt. Zumindest sicher nicht als alleinige Ursache.

                                  Die Spantax Geschichte ist aber auch schon einige Jahzehnte her und geflogen ist, nach meinem Wissen der Chef persönlich. Es war lange vor Airbus in Finkenwerder und lange bevor dort eine vernünftig lange Bahn vorhanden war.

                                  Die Geschichte wurde mir erzählt und soll sich so zugetragen haben:

                                  Landung. Passagiere steigen aus. Der Kapitän wünscht, daß die Leute aus Hamburg nach Finkenwerder gebracht werden um dann von dort zu starten. Das wurde aber von deutscher Seite abgelehnt. Sattdessen wurden, um Gewicht zu sparen, die Sitze ausgebaut und mit einem LKW nach Fuhlsbüttel gebracht (von wegen International!) Dann wurde die Maschine minimal betankt und durfte dann zum richtigen Flughafen fliegen. Dort wurden die Sitze wieder eingebaut und die Maschine flog zurück. Machine soll glaube ich eine ältere Propeller gewesen sein. Eventuell Convair 440.

                                  Soweit die mir bekannte Version.

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  p.s. Gerade nachgelesen. War ein Sichtflug - warum auch immer? Spantax damals übrigens garantiert auch.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Erika1E Offline
                                    Erika1E Offline
                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wie bitte, ADEgi???

                                    DPA ist nichts; SPIEGEL ist nichts, zusammen ist das schonmal gar nichts...

                                    Du bist der Ansicht:
                                    Man kann mal was falsch eingeben, Fehler können vorkommen, spanisch muss man nicht sprechen (Sage ich doch! S. Kürzel), die Lotsen haben offensichtlich Fehler gemacht - die Überlandlotsen, denn die Flughafenlotsen dürften davon wenig mitbekommen haben - aber dem Grunde nach war das alles vollkommen in Ordnung.

                                    Ganz sicher wird Dir auch eine Antwort auf privacys Einwand einfallen, z.B. dass so etwas keinswegs öfter vorkommt, denn es würde ja dann in Deiner schlauen Zeitschrift stehen.

                                    Kleiner Merksatz, ADEgi:
                                    auch andere Leute können lesen und wissen, wo sie nachzuschlagen haben. Aber Du d e n k s t ja, dass in Deiner Fachzeitschrift nichts stand... so ein Irrtum ist ja der Erwähnung nicht wert.

                                    Tsetsetse, kopfschüttelnd...

                                    Nur eben: Piloten dürfen sich irren, der Online-Bucher darf sich nicht vertun, das ist das Wesentliche. Und der vertut sich o h n e Reisebürounterstützung garantiert, nicht wahr?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • ADEgiA Offline
                                      ADEgiA Offline
                                      ADEgi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,

                                      also was ich hier nicht verstehe ist, wie Du überhaupt auf die Idee kommen könntest, daß sich Piloten irren dürfen. Das Ganze wird sicher Konsequenzen für die Piloten gehabt haben. Denn ungestraft landet keiner auf dem falschen Flughafen. Davon darfst Du mit Sicherhait ausgehen. Ich weiß auch gar nicht, wie Du auf so eine Idee kommst. Genauso ungestraft darf kein Online Bucher den falschen Flughafen buchen. Es zwingt Ihn ja auch keiner dies zu tun.

                                      Und bezüglich meiner, gerne auch einmal zitierten Zeitschrift, setzt diese andere Prioritäten.

                                      Ansonsten gilt: Auch dpa und Spiegel schreiben von Zeit zu Zeit einen Schrott zusammen. Da unsere regionale Zeitung sehr viele dpa Meldungen verbreitet, kann ich das schon etwas beurteilen. Denn auch dort werden Fehler gemacht. Manchmal sogar recht Haarsträubende und ganz besonders, wenn es sich um technische Vorgänge aller Art handelt. Denn auch die dpa Journalisten stehen unter ständigem Zeit und Erfolgsdruck, wie jeder andere Journalist auch.

                                      Gruß

                                      Berthold

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Ralle08R Offline
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                                        Ralle08
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo ADEqi ,

                                        ist schon interresant. In einem anderen Thread hoffst Du das HC:

                                        Zitat:
                                        Einzig hoffe ich, daß HC hier diese Postings wirklich explizit an die Condor weitergibt und diese dann auch rechtliche Schritte einleitet.

                                        Dann hoffen wir mal das HC auch Deinen letzten Beitrag an die
                                        dpa und den Spiegel weiterleitet!

                                        Wollt ich nur mal so einwerfen.

                                        Jetzt werden von Deiner Seite wieder 1000 Einwände kommen,
                                        werde darauf aber nicht antworten.....ich arbeite in einem der beiden
                                        großen Elektronikfachmärkte und habe da nicht ganz soviel Zeit wie
                                        Du anscheinend in Deinem Reisebüro.

                                        Nichts für ungut .

                                        Liebe Grüße

                                        PS.:In meinem xxx Reisebüro braucht man schon fast nen Termin
                                        zum buchen und dort arbeiten ganz genau 30 MA.

                                        ML World03-Iberotel Makadi Oasis06-ML Manar07-ML Kalawy09-ML Fuerte10-ML Sarigerme11-ML Candia Maris12-ML Kos Marmari.13l-ML Jacaranda 14/15/April17,Iberotel Boltenhagen21/TUI Blu Nissaki Beach22,Kairaba Mythos Palace Korfu

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                                        • ADEgiA Offline
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                                          ADEgi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo,

                                          es gibt genügend Beispiele von Meldungen der betroffenen Medien, gegen die erfolgreich geklagt wurde, oder die von sich aus richtig gestellt wurden. Die mache ich ja auch nicht schlecht, denn ein fehlerfreies Medium wirst Du nicht finden. Diese ganzen Behauptungen sind definitiv belegbar und somit auch nicht rechtlich angreifbar.

                                          Im zitierten Fall ist es das halt nicht so und darin liegt der Unterschied. Weiter ausweiten werde ich das hier aber nciht, da wir ansonsten noch mehr OT sind.

                                          Gruß

                                          Berthold

                                          p.s. Einmal ganz davon abgesehen, daß ich von den Zitierten sehr viel halte. Da gibt es ganz andere, doch auch diese beiden sind nicht perfekt.

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