Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
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Quelle: Tourexpi, 25.09.2008
Tourexpi wrote:
Vorsicht: Wer online Ziel vertauscht, muß zahlen!Wer kennt es nicht: Man hat nur flüchtig hingesehen und anschließend geklickt, oder die Maus verrutscht... Doch wer bei Onlinebuchungen sein Reiseziel verwechselt und bucht, der muß zahlen. Da hilft nach einem Grundsatzurteil auch der Verweis auf eine Unachtsamkeit nichts.
Wie dpa berichtet, hat nun das Landgericht München ein Grundsatzurteil unter dem Titel „Augen auf beim Ticketkauf“ veröffentlicht (AZ.: 34 O 1300/08). Der Anlaß: Eine Familie hatte beim Buchen im Internet San Jose in Kalifornien mit San José in Costa Rica verwechselt, und dadurch Tickets für 9.000 Euro gebucht.Der Familienvater klagte mit der Begründung, er habe das falsche Ziel angeklickt. Recht erhielt er jedoch nicht. Die Begründung des Landgerichts: Das Risiko trägt bei einer Buchung im Internet der Kunde!
Der unglückliche Online-Bucher klagte nach dem Urlaub mit der Absicht, den Aufpreis für das Umbuchen vom Reisebüro zurückzuerhalten, und machte geltend, er habe bei der Buchungsbestätigung oder beim Erhalt der Rechnung darauf hingewiesen werden müssen, für welches Reiseziel er Tickets gebucht habe.
Komplette Text und QuelleSinnvolles Urteil wie ich finde.
VG.
Text gekürzt und Link wegen rechtlichen Gründen eingefügt
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Ähm...
wenn der Kunde ins Reisbüro kommt und sagt er möchte nach San José.
Das Reisebüro bucht im San José Costa Rica ohne zu wissen dass er San Jose in Kalifornien meint. Wer zahlt dann?
Und was wenn das Reisebüro San José Costa Rica bucht obwohl San Jose in Kalifornien gewünscht wurde und hinterher behauptet - der Kunde hat San Jose / Costa Rica gesagt.
Aufpassen muss man meiner Meinung nach - überall. Es soll schon Leute gegeben haben die bei der Buchung im Reisebüro Mallorca und Malediven verwechselt haben....
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Hallo,
der Kunde muß ja unterschreiben. Somit wäre ein Reisebüro außen vor. Außerdem wird ein solcher Fall, so der Fehler dann doch eindeutig dem Reisebüro zuzuweisen ist auch von einer Versicherung getragen, über die die meisten Büros verfügen.
Gruß
Berthold
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Man könnte dann auch sagen,bucht nicht im Internet,den wenn man einen Fehler macht,ist man der A....
Stephan
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Hallo
Aber im Reisebüro ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass im Gepräch solche Fehler entdeckt werden. Wenn einer Mallorca meint aber Malediven sagt, dann sind doch alleine schon die Flugvarianten die für beide Seiten nicht mehr plausibel sind. Trotzdem mache ich meine Bestellungen im RB immer schriftlich und auch mit ungefähren Preisangaben. Weichen diese massiv ab werde ich kontaktiert.
In meinem Freundeskreis kenne ich einige Leute, die mit scrollen plötzlich ein falsches Datum auf dem Rückflug eingebucht hatten. Aber auch da hiess es gebucht ist gebucht - ausser bei flexiblen Tarifen, wo es eine Rückerstattung gibt bzw eine Umbuchung möglich ist. Somit sind vorallem die günstigsten Flugtarife vor einer Falschbuchung betroffen.
Gruss Markus
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?!
Überhaupt auf die Idee zu kommen, das RSB zu verklagen, weil es den Kunden nicht darauf hinweist, was ER im Internet gebucht hat, finde ich schon echt dreist.
Wahrscheinlich war er vorher noch da, hat sich Preise ausrechnen lassen, hat selbst im I-net geschaut, sich gefreut, weil es viel günstiger war, dort gebucht und nur noch den Rest über RSB gebucht. Und mit Sicherheit hat er sich auch nicht "verklickt" sondern gar nicht gecheckt, dass es etwas ganz anderes ist. Geschieht im ganz Recht.
Manche Dumpfbacken müssen erst mal auf die Nase fallen. -
anika,
und was ist mit den Dumpfbacken an Piloten, die Flughafenkürzel verwechseln und falsch landen?
Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.
Wird der Kunde auch entschädigt, wenn der Pilot seinen Zielflughafen verwechselt?
(Wird er, entsprechend der EU-Richtlinie).Irren ist menschlich, eine Binsenweisheit.
Manchmal geht es gut aus, manchmal entsteht großer Schaden, nicht nur finanziell, sondern auch auch an Menschenleben.Vom Reisebüro sollte man erwarten können, dass das Ziel des Kunden im Verlauf des Beratungsgespräches, auf das sich die RB so viel zugute halten, klar erkannt wird.
Wird einem Flugzeugführer samt Copiloten zugestanden, dass sie sich ja mal vertun können; wird einem Reisebüro zugestanden, dass es den Kunden missversteht/sich irrt - warum darf der Kunde sich nicht irren???
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Hallo Erika,
also es mag vieles geben, aber sicher keine Piloten die auf dem falschen Flughafen landen, weil sie die Kürzel vertauscht haben!
Es gab sicher schon Piloten, die auf dem falschen Flughafen gelandet sind, jedoch ist das meiste davon schon Jahrzehnte her und meist noch zu reinen Sichtflugbedingungen erfolgt. Was aktuell auch in äußerst seltenen Fällen vorkommt, ist daß mal auf einem Rollweg, anstatt auf der Landebahn gelandet wird.
Der Rest aber entspringt wohl Deiner Fantasie, vor allem der Glaube daran, daß dies Piloten dafür nicht gerade stehen müssten.
Sorry, aber hier hast Du definitiv zuviele Zeitungen mit allzugroßen Buchstaben gelesen.
Gruß
Berthold
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ADEgi,,
ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du Unterstellungen unterlassen würdest. Ich kenne eine Zeitung, die ihren Titel in Versalien schreibt, aber ich gehöre nicht zu ihren Lesern.
Es ist nicht Jahrzehnte her, Quelle ist der SPIEGEL - Du kennst ihn möglicherweise...
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Zitat / 08.08.2006
SEVILLA STATT SANTIAGO
Pilot verfehlt Flughafen um 700 Kilometer
Statt in Santiago de Compostela im Nordwesten Spaniens landeten die erstaunten Passagiere eines Inlandsfluges in südlichen Sevilla. Erklärung der Airline: Die geleaste Besatzung stammt aus Schweden und spricht kein Spanisch.Madrid – Nur etwa um 700 Kilometer Luftlinie hat der Pilot einer Linienmaschine sein Ziel verfehlt: Die Maschine der Fluggesellschaft Spanair flog von Barcelona nicht wie geplant nach Santiago de Compostela, sondern nach Sevilla. Die Fluggesellschaft Spanair erklärte den Irrtum nach Presseberichten von heute damit, dass die aus Schweden stammende Besatzung der Maschine die Kürzel der Flughäfen verwechselt habe.
Santiago hat den Code SCQ, Sevilla SVQ. Spanair hatte das Flugzeug mitsamt der Besatzung bei der Partnergesellschaft Nordic Airways in Schweden geleast. Dass der Pilot und die Besatzung kein Spanisch sprachen, habe ebenfalls zur Verwirrung beigetragen, hieß es.
Die 95 Passagiere machten bei der Ankunft große Augen. Einige hatten sich schon während des Flugs darüber gewundert, dass die Maschine auf der Route von Barcelona in Richtung Westen das Mittelmeer überflog. Nachdem der Irrtum aufgeklärt war, brachte das Flugzeug die Reisenden von Sevilla zu ihrem Ziel nach Santiago.
abl/dpa
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Sprachkenntnisse, nun ja.
SCQ oder SVQ, solch ein Irrtum kann schon mal unterlaufen - vor allem, wenn man der Sprache nicht mächtig ist (ein Treppenwitz!!!).
Vielleicht, lieber ADEgi, hättest Du besser schon vor drei Jahren begonnen, Deine schlaue Fliegerzeitung zu lesen... ganz sicher wäre darin der eine oder andere diesbezügliche Artikel zu finden gewesen,
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Erika1 wrote:
Erklärung der Airline: Die geleaste Besatzung stammt aus Schweden und spricht kein Spanisch.Santiago hat den Code SCQ, Sevilla SVQ. Spanair hatte das Flugzeug mitsamt der Besatzung bei der Partnergesellschaft Nordic Airways in Schweden geleast. Dass der Pilot und die Besatzung kein Spanisch sprachen, habe ebenfalls zur Verwirrung beigetragen, hieß es.
Hallo,
sorry Erika, aber das ist eine dpa Meldung, die es halt in den Spiegel geschafft hat. Klar kann man mal eine falsch Kennung in den Computer eingeben. Man beachte jedoch die Erklärungen!
Eine geleaste Besatzung muß auch kein spanisch sprechen, denn die Internationale Sprache ist englisch und hier liegt der Fehler und nicht ursächlich nur an der Eingabe, sondern vielmehr an den Lotsen. Denn die Flüge sollten entprechend kontrolliert werden und hier wurde sicher auch Rücksprache gehalten. Ich vermute, daß hier über den Funk halt mal wieder viel zuviel landessprachlich gequatscht wurde. Denn englisch sollten die Piloten der Nordic eigentlich können.
Ein Fehler kann bei einem Piloten sicher vorkommen, wobei ich jetzt nicht sicher weiß, ob diese wirklich Ihre Strecken über den Treee Letter Code eingeben, oder ob das anders funktioniert.
Grundsätzlich kann man solch einen Fall aber nicht nur auf die falsche Eingabe reduzieren.
Gruß
Berthold
p.s. Ich denke übrigens, daß darüber in meiner Fachzeitschrift nichts stand. Denn da ansonsten nichts passiert ist, war das nicht unbedingt eine Meldung für die. Der Flug verlief ja völlig normal.
p.s.p.s. Habe gerade nachgeschaut. Das Ding ist noch nicht einmal als Zwischenfall in einer sehr umfangreichen Internet Datenbank gelistet!
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Und noch einer:
Ryanair in Nordirland auf falschen Airport gelandet
Und dann war da noch die Spantax auf dem
Werksflughafen in Hamburg-Finkenwerder
statt Hamburg International.Man könnte schon behaupten, daß passiert häufiger
als Flugzeuge auf Gras gesetzt werden.
Noch nie solch einen Flug gehabt?Gruß privacy
Ob es an den Kürzeln lag, dürfte die Passagiere kaum interessieren
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Es sollte bei Internet-/Telefonverträgen grundsätzlich eine Widerspruchsfrist geben (ist schon im Gange oder schon verabschiedet) und zusätzlich nachträglich ein Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.
Da könnte man auch viel Schmuh unterbinden. Das mal nur so nebenbei und nicht auf die Reisebranche bezogen!!!
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Hallo,
ich sage nicht, daß es das nicht gibt. Aber eben, daß es an den Kürzeln lag glaube ich nicht unbedingt. Zumindest sicher nicht als alleinige Ursache.
Die Spantax Geschichte ist aber auch schon einige Jahzehnte her und geflogen ist, nach meinem Wissen der Chef persönlich. Es war lange vor Airbus in Finkenwerder und lange bevor dort eine vernünftig lange Bahn vorhanden war.
Die Geschichte wurde mir erzählt und soll sich so zugetragen haben:
Landung. Passagiere steigen aus. Der Kapitän wünscht, daß die Leute aus Hamburg nach Finkenwerder gebracht werden um dann von dort zu starten. Das wurde aber von deutscher Seite abgelehnt. Sattdessen wurden, um Gewicht zu sparen, die Sitze ausgebaut und mit einem LKW nach Fuhlsbüttel gebracht (von wegen International!) Dann wurde die Maschine minimal betankt und durfte dann zum richtigen Flughafen fliegen. Dort wurden die Sitze wieder eingebaut und die Maschine flog zurück. Machine soll glaube ich eine ältere Propeller gewesen sein. Eventuell Convair 440.
Soweit die mir bekannte Version.
Gruß
Berthold
p.s. Gerade nachgelesen. War ein Sichtflug - warum auch immer? Spantax damals übrigens garantiert auch.
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Wie bitte, ADEgi???
DPA ist nichts; SPIEGEL ist nichts, zusammen ist das schonmal gar nichts...
Du bist der Ansicht:
Man kann mal was falsch eingeben, Fehler können vorkommen, spanisch muss man nicht sprechen (Sage ich doch! S. Kürzel), die Lotsen haben offensichtlich Fehler gemacht - die Überlandlotsen, denn die Flughafenlotsen dürften davon wenig mitbekommen haben - aber dem Grunde nach war das alles vollkommen in Ordnung.Ganz sicher wird Dir auch eine Antwort auf privacys Einwand einfallen, z.B. dass so etwas keinswegs öfter vorkommt, denn es würde ja dann in Deiner schlauen Zeitschrift stehen.
Kleiner Merksatz, ADEgi:
auch andere Leute können lesen und wissen, wo sie nachzuschlagen haben. Aber Du d e n k s t ja, dass in Deiner Fachzeitschrift nichts stand... so ein Irrtum ist ja der Erwähnung nicht wert.Tsetsetse, kopfschüttelnd...
Nur eben: Piloten dürfen sich irren, der Online-Bucher darf sich nicht vertun, das ist das Wesentliche. Und der vertut sich o h n e Reisebürounterstützung garantiert, nicht wahr?
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Hallo,
also was ich hier nicht verstehe ist, wie Du überhaupt auf die Idee kommen könntest, daß sich Piloten irren dürfen. Das Ganze wird sicher Konsequenzen für die Piloten gehabt haben. Denn ungestraft landet keiner auf dem falschen Flughafen. Davon darfst Du mit Sicherhait ausgehen. Ich weiß auch gar nicht, wie Du auf so eine Idee kommst. Genauso ungestraft darf kein Online Bucher den falschen Flughafen buchen. Es zwingt Ihn ja auch keiner dies zu tun.
Und bezüglich meiner, gerne auch einmal zitierten Zeitschrift, setzt diese andere Prioritäten.
Ansonsten gilt: Auch dpa und Spiegel schreiben von Zeit zu Zeit einen Schrott zusammen. Da unsere regionale Zeitung sehr viele dpa Meldungen verbreitet, kann ich das schon etwas beurteilen. Denn auch dort werden Fehler gemacht. Manchmal sogar recht Haarsträubende und ganz besonders, wenn es sich um technische Vorgänge aller Art handelt. Denn auch die dpa Journalisten stehen unter ständigem Zeit und Erfolgsdruck, wie jeder andere Journalist auch.
Gruß
Berthold
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Hallo ADEqi ,
ist schon interresant. In einem anderen Thread hoffst Du das HC:
Zitat:
Einzig hoffe ich, daß HC hier diese Postings wirklich explizit an die Condor weitergibt und diese dann auch rechtliche Schritte einleitet.Dann hoffen wir mal das HC auch Deinen letzten Beitrag an die
dpa und den Spiegel weiterleitet!Wollt ich nur mal so einwerfen.
Jetzt werden von Deiner Seite wieder 1000 Einwände kommen,
werde darauf aber nicht antworten.....ich arbeite in einem der beiden
großen Elektronikfachmärkte und habe da nicht ganz soviel Zeit wie
Du anscheinend in Deinem Reisebüro.Nichts für ungut .
Liebe Grüße
PS.:In meinem xxx Reisebüro braucht man schon fast nen Termin
zum buchen und dort arbeiten ganz genau 30 MA. -
Hallo,
es gibt genügend Beispiele von Meldungen der betroffenen Medien, gegen die erfolgreich geklagt wurde, oder die von sich aus richtig gestellt wurden. Die mache ich ja auch nicht schlecht, denn ein fehlerfreies Medium wirst Du nicht finden. Diese ganzen Behauptungen sind definitiv belegbar und somit auch nicht rechtlich angreifbar.
Im zitierten Fall ist es das halt nicht so und darin liegt der Unterschied. Weiter ausweiten werde ich das hier aber nciht, da wir ansonsten noch mehr OT sind.
Gruß
Berthold
p.s. Einmal ganz davon abgesehen, daß ich von den Zitierten sehr viel halte. Da gibt es ganz andere, doch auch diese beiden sind nicht perfekt.