Verweigerung der Rückzahlung bei Gruppenreise
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Hallo zusammen!
Vor zwei Wochen war ich mit 20 SchülerInnen im Hotel Miralago in Manerba. Einen Tag vor Reiseantritt musste eine Schülerin wegen Krankheit absagen, wovon ich das Hotel sofort unterrichtete. Um's kurz zu machen: Die Hotelkosten hatte ich zu dem Zeitpunkt schon aus Deutschland überwiesen. Das Hotel gab rein garnichts zurück, erst vertröstend, dann im Vertrauen auf Entfernung und die Schwierigkeiten rechtlicher Verfolgung ablehnend. Was kann man da tun? Schließlich müssten Sie doch wenigstens die Kosten für die Verpflegung zurückzahlen.
Gruß
Rolf Löhrer -
Eine Rückerstattung hängt ganz vom Vertrag oder den Bestimmungen des Hotels ab. Gerade bei Gruppenreisen gibts einen günstigeren Preis, der jedoch an striktere Bedingungen gebunden sind. Ob nun das Hotel die Kosten für die Verpflegung tatsächlich hatte oder nicht spielt keine Rolle. Auch hierzulande muss die genaue Anzahl der Personen bei Gruppenessen spätestens 3-5 Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Wenn dann kurzfristige Absagen aktzeptiert werden ist das reine Kulanz vom Hotel/Restaurant.
Auch bei Gruppenreisen gilt somit immer eine Reiseversicherung abzuschliessen oder den Vertrag/Bestimmungen mit dem Hotel vorher genau zu klären. Im nachhinein reklamieren nützt nichts.
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Versichern lässt sich alles, aber alles kostet Geld, dass vielen zu Beginn zu Schade ist. Aber man könnte sich Ärger ersparen.