wieviel klamotten darf ich aus der türkei mitbringen?
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ich weiss das mann für 175 euro klamotten ausführen darf.alles was darüber geht dafür muss ich zahlen ?ich möchte mir eine lederjacke kaufen,dann bleibt ja nicht mehr viel über°!oder kann mir bitte einer zu dem thema was schreiben...

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Hallo,
Du hast es Dir schon selber beantwortet!
175.- Euro Warenwert insgesamt darf man ausführen, wobei das ein insgesamter Warenwert ist, nicht nur Kleidung!
Alles was darüber ist, anmelden!
Wieviel über bleibt, wenn Du eine Lederjacke kaufst? Naja, hängt vom Preis deiner Lederjacke ab!
Gruß
Ela -
und wenn ich die jacke auf der rückreise anziehe!wie wollen die mir beweisen das ich die jacke nicht schon hatte!!!
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"Allgemeine wichtige Infos zum Reiseland Türkei" findest Du ---> hier <--- da stehen auch die Zollvorschriften für die Türkei drin

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tomspringt wrote:
und wenn ich die jacke auf der rückreise anziehe!wie wollen die mir beweisen das ich die jacke nicht schon hatte!!!Die brauchen dir gar nichts beweisen,DU mußt beweisen das du sie vorher schon hattest!!
Wenn Du keine Rechnung hast,die beweist ,das du sie schon vorher hattest ,hast du Pech! So ist das mit dem Zoll! Glaub mir die kennen alle Tricks,und ich glaub die sehen einen schon an wenn man Schmugelt!

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Genau so ist es. Die Beweispflicht das Du die Jacke nicht gerade in der Türkei gekauft hast liegt bei Dir.
Alle anderen Möglichkeiten (im Koffer) sind nicht legal, ggf. strafbar.
Das Risko erwischt zu werden ist vorhanden - es ist Dein Risiko.Täglich wird in Deutschland illegal Ware eingeführt/geschmuggelt. Töglich schaffen es einige Touristen und täglich werden welche erwischt.
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Nein das widerum nicht,die Zöllner wissen ganz genau wo sie schauen müssen , bei Klamotten zb,am Waschzettel,ob s "deutsche" Ware ist oder nicht und bei ganz Teuren Sachen,wie Kameras,Laptpops ect kann man sein Zeug im Reisepass vermerken lassen. Alles was nach Deutschland reinkommt und über dem Preis liegt, muß leider verzollt werden,kann man aber alles beim Zoll nachlesen.
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Wenn Du keinen Nachweis über eine korrekte Einfuhr hast kann man sogar bis zu 5 Jahren nach Erwerb noch noch zur Nachverzollung herangezogen werden...also z.B. eine Lederjacke die 2000 nach Deutschland geschmuggelt wurde kann theoretisch 2001 bei erneuter Einreise mit der Jacke verzollt werden.

