zu einem anderen Zielflughafen geflogen als gebucht
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Hallo,
wollte mal fragen wie ich mich am besten beschweren kann!!!
Bin nämlich gestern aus meinem Türkei Urlaub wieder gekommen!! Unser Flug sollte eigentlich um kurz nach 8 gehen, allerdings hat unser Hotel abends ein Fax bekommen, in dem stand, dass wir schon um kurz vor 5 fliegen müssen.
Allerdings wurde nicht nur die Flugzeit geändert sondern wir sind auch zu einem ganz anderen Flughafen geflogen worden. Und dann sind wir mit dem Bus zum eigentlich gebuchten Flughafen gebracht worden.
Kann man sich doch bestimmt beschweren oder??
Zur Information unser Reiseveranstalter war GTI und geflogen sind wir mit Sky Airlines.
Vielen Dank schonmal Euer Patzecal
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Hi,
ein paar mehr Infos wären noch ganz hilfreich, z.B. von wo nach wo sollte der ursprüngliche Flug gehen und von wo nach wo seid ihr dann geflogen?
Gruß,
soedergren
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Nur zur Präzisierung: Ihr seid in Deutschland an einem anderen Flughafengelandet als Vorgesehen und dann von diesem Flughafen mit dem Bus zum eigentlich vorgesehenen Zielflughafen gebracht worden?
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Hmm, das heißt, die Transferzeit von STR nach FKB dürfte mit dem Bus so 'ne gute Stunde bis 1 1/2 gedauert haben.
Für die Flugzeitenverschiebung selbst dürfte es nichts geben, die ist noch im Rahmen (bei Pauschalreisen werden Flugzeiten nicht verbindlich bestätigt, sondern nur die Reisetage, und der Rückflug ging ja am selben Tag), für den anderen Zielort könnte man ggf. eine kleine Entschädigung erhalten - aber wie gesagt, aufgrund der relativ geringen zusätzlichen Transferzeit dürfte da nicht viel bei herausspringen.
Wenn du dich beschweren willst, tu dies unbedingt innerhalb von einem Monat nach Reiseende möglichst per Einschreiben an den RV.
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Yep, holzwurm, hast Recht. Hatte ich ein bißchen schlampig formuliert.
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frage hierzu warum beschwere ich mich beim reiseveranstalter, wenn die AIRLINE mist baut??? da kann doch mein veranstalter nichts dafür - nur weil er mich auf den flug gebucht hat. ich habe momentan ein problem mit condor und bin unsicher, an wen ich mich zu wenden habe
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Hallo Patzecal,
beschweren würde ich mich schon, rein rechtlich dürftest Du aber nichts zu erwarten haben. Und zwar aus folgenden Gründen.
Wäre der Flug wie folgt gewesen: AYT - STR - FKB, also mit einer Zwischenlandung in Stuttgart, dann wäre der Reisevertrag vollumfänglich erfüllt worden. Von STR nach FKB rechne ich mit einer reinen Flugzeit von ca. 20 Minuten. Dann die Landung in STR und das Aussteigen der alten bzw. das Einsteigen der neuen Passagiere hinzu. Eventuell noch Catering, oder Tanken und Du kommst auf die gleiche Reisezeit, egal, ob Bus, oder Flieger.
Somit hat sich die Reisezeit nicht über das normal Maß hinaus verlängert. Einzig beeib die Auswechslung des Transportmittels, wobei das nach meiner Meinung nur eine Relevanz hat, wenn dardurch zeitliche Nahteile, oder solche im Komfort eingetreten sind. Beides kann ich nciht unbedingt hier erkennen.
Reklamieren würde ich aber trotzdem. Und wenn nur ein kleiner Gutschein herausschaut, dann lohnt es sich schon. Bezüglich der grundsätzlichen Flugzeitenänderung hast Du das hinzunehmen. Erwähnen würde ich es aber trotzdem auf der Rekalamtion. (Tränendrüse!) Schaden wird es sicher nichts.
Gruß
Berthold
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Hallo Sue,
das war bestimmt ärgerlich, kommst du nicht aus München?
Übrigens, SKY -Airline gehört, soviel ich weiß zu GTI.
Ich hatte vor Jahren ein Problem mit dem Reisegepäck. Ich hatte auch erst GTI angeschrieben, die haben dann meine Beschwerde weitergeleitet. Es hat dann allerdings sehr lange gedauert, bis alles zur Zufriedenheit gelöst war. Wir mussten mit dem Anwalt winken.
Ich wünsche dir viel Glück bei deinen Bemühungen.Gruß
Uschi -
Hi Sue,
das kommt darauf an, was genau du gebucht hast: nur Flug, Pauschalreise, Bausteinreise?
Bei 'ner Pauschalreise wäre der RV Ansprechparnter (außer für direkte Ansprüche aus der EU-Richtline261/2004).
Gruß,
soedergren
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Naja, versuchen kann man es ja, aber ob es was bringt, wage ich zu bezweifeln, GTI reagiert im Normalfall nicht einmal, mir ist das übrigens 3mal passiert
! Kulanz scheint dort ein Fremdwort zu sein, da hätten die ja auch viel zu erstatten!Besonders nett: früh Abfluginformationen laut Tickets im Hotel, Abends Fax, der Flug geht 8 Stunden später und nicht nach Berlin sondern Leipzig, Aussage von GTI, Flug gestrichen, nichts zu machen, denkst Du, ich natürlich sofort in Antalya und Berlin angerufen, der Flug war nie im Leben gestrichen, wohl eher überbucht! Landnung ma nächsten Tag pünktlich in SXF!
Reaktion von GTI gleich Null, selbst auf unsere Klage (der Rückflug war nur die Spitze vom Eisberg) versäumte es GTI sich innerhalb der Frist zu äußern
(Glück für uns), eine Antwort auf ein früheres Beschwerdeschreiben bekam ich dann in dem Zusammenhang 6 Monate später
!Grüße
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Hallo Patzecal,
auf jeden Fall beschweren,vielleicht hast du ja Glück, eine Antwort zukriegen. Gleiches ist mir auch passiert.
Habe,obwohl 2 mal geschrieben keine Antwort erhalten!
Habe jetzt GTI abgehakt.Siehe: Reiseveranstalter/Airline
Mein Bericht vom 15.06.08Gruß Muschelsucherin
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Flug zu einem anderen Flughafen
Hallo,
es geht um einen Flug von Berlin-Tegel nach Köln.
Erst am Flughafen erfuhren wir, dass unser Flug annuliert war und eine Umbuchung am selben Tag auf einen anderen Flug nach Köln nicht möglich war. Nachdem uns keiner Auskunft über eine Zugverbindung geben konnte, entschlossen wir uns für den (nächsten) Flug nach Düsseldorf. Die geplante Abflugzeit (20.55 Uhr) verzögerte sich auch noch, so dass wir erst um 23.25 Uhr in DUS landeten. Obwohl etliche Passagiere in der Maschine waren, die eigentlich nach Köln wollten, war am Flughafen DUS keine Hilfe, sprich Shuttle nach CGN zu finden. Habe ich Anspruch auf die Erstattung (evtl. anteilig) der mir entstandenen Taxi-Kosten ?
Danke für die Antwort.
CandT -
Nun, einige Details wären in der Tat für eine vorsichtige Ratlegung hilfreich, allerdings keine der eben genannten ...

a) Flug annulliert: Dein Entschädigungsanspruch betrüge 250€ p.P. und ist wenig strittig. Kaum anzunehmen, dass die Airline (und zwar ganz gleich welche!) auf der Strecke "unüberwindbare Hindernisse" an den Hacken hatte, für die sie keine Verantwortung trug.
b) Ersatzflug nach DUS: Hätte er dich 1) mit kleiner/gleich 2h Verspätung zum Ziel gebracht? Wenn ja, verringert sich die Entschädigung auf 125€.
Nun hatte aber auch dieses Operating 3h Verspätung. Warum?
2) Witterung? 3) Technische Probleme?
Wenn 2) bleibt es bei dem geringeren Entschädigungsanspruch nach 1).
Wenn 3) muss wiederum die Airline ggf. ihr Unverschulden schlüssig herleiten oder dich andernfalls im vollen Umfang entschädigen.Es spielt dabei nicht die geringste Rolle, welche Airline, warum nicht Zug und es wird kaum einen entschuldbaren Grund geben, warum so kurzfristig anulliert wurde.
Ausnahme: Die Airline hatte schon 14 Tage vor Antritt eurer Reise den Flug gestrichen und euch a) informiert, b) Ersatz angeboten und ihr hättet das c) verschußelt.

Diese Regelung betrifft auch die Air Fiji, wenn sie grade mal von TXL nach CGN fliegt!
Eine Zugfahrt am Abend von Berlin nach Köln ist keine Alternative!