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Zoll - Wiedereinreise nach Deutschland

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  • doreenchen0305D Offline
    doreenchen0305D Offline
    doreenchen0305
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Man hat uns letztes Jahr nach unserem Türkeiurlaub in Hamburg am Zoll kontrolliert - was nicht weiter dramatisch war. Man hat uns aber nur "ungern" abgenommen, dass wir den Goldschmuck (Kette, Ohrring) den mein Freund trug, schon in Deutschland hatten und nicht in der Türkei gekauft haben. Der Zollmensch meinte, dass man sich vor Ablauf in Dtl. beim Zoll diese Wertsachen eintragen lassen sollte, damit es nicht zu Missverständnissen bei der Wiedereinreise kommt.
    Hat jemand bezüglich so einer Nämlichkeitsbescheinigung (oder ähnlich) schon Erfahrungen gemacht? Kann es sein, dass wenn man "Wertgegenstände" auf der Bescheinigung eintragen lassen hat, man sich auch beim Zoll in der Türkei melden muss, bzw. der diese Wertsachen in den Pass einträgt?
    Vielen Dank für Antworten

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    • reiseprofi29R Offline
      reiseprofi29R Offline
      reiseprofi29
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo doreenchen0305!

      Informationen zu Zollvorschriften findest Du für alle Länder auf der Homepage des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).

      Bezüglich der Türkei heißt es dort:

      Zitat:" Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muß dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich."

      Also war der Zöllner nicht gerade ein Schmuck-Experte - oder noch schlimmer: Er kannte seine eigenen Vorschriften nicht! (oder dein Freund hat wirklich edle Juwelen...)

      Grüßchen

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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        der Zoll muß erst einmal beweisen, daß dieser Schmuck bei der Einreise in die Türkei nicht getragen wurde und nicht vorhanden war.

        Wir haben nach unserem Istanbul-Urlaub auch Schmuck am Körper zurückgebracht. Es wurde nicht danach gefragt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • doreenchen0305D Offline
          doreenchen0305D Offline
          doreenchen0305
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielen Dank für die Antwortbeiträge.
          Auf der Seite des Auswärtigen Amtes kann man wirklich sehr hilfreiche Infos finden. Ich war auch vorher schon auf der Seite, habe aber leider bezüglich der USD 15.000 nichts gefunden...
          Karl-Heinz: Ich habe mir sagen lassen, dass mal wieder wir es sind, die beweisen müssen, dass wir den Schmuck schon in Deutschland hatten. Der Zoll muss es leider nicht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • reiseprofi29R Offline
            reiseprofi29R Offline
            reiseprofi29
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ... oh sorry, da habe ich wohl etwas zu korrigieren:

            1. Die Infos auf den Seiten des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, Türkei):

            Die Türkei ihrerseits gestattet die abgabenfreie Ein- und Ausfuhr von eigenem Schmuck im Wert bis zu 15.000,- US-Dollar.

            1. Auf den Internetseiten des Deutschen Zolls (www.zoll.de) erfährt man:

            Bei der Einreise nach Deutschland aus Ländern außerhalb der EU dürfen pro Person bestimmte Waren innerhalb bestimmter Wertgrenzen abgabenfrei eingeführt werden (200 Zigaretten, 1l Schnaps,...). Sonstige Waren (und sei es nun Schmuck, Teppiche, Klamotten) abgabenfrei im Wert von bis zu 175,- €.
            Alles darüber hinaus (bei unteilbaren Dingen die gesamte Ware) ist zu verzollen.

            Ob - und wenn ja wie - man nun bei der Rückreise nach Deutschland beweisen muß, daß man den am Körper getragenen Schmuck schon bei der Ausreise hatte, kann ich jetzt auch nicht beantworten. Sollte es tatsächlich einmal Ärger geben, dürfte jedenfalls ein Kaufbeleg hilfreich sein (Kassenzettel). Jedenfalls habe ich noch nicht gehört, daß man sich bei der Ausreise vom deutschen Zoll die mitgeführten Wertgegenstände "quittierten" lassen muß, um bei der Rückkehr die Verzollung zu vermeiden...

            Grüßchen

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