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Wiederrufsrecht nach der Buchung??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • daniela1976D Offline
    daniela1976D Offline
    daniela1976
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo
    ich habe am 15.12.08 bei its 2 wochen djerba gebucht,jetzt kam auch die rechnung zwecks anzahlung..nun haben sich die Umstände geändert und ich kann so wie es aussieht die reise nicht anzahlen weil unser auto jetzt kaputt gegangen ist und die kosten enorm sind..jetzt habe ich eine mail an its gesendet das sie die reise stornieren sollen aber die wollen jetzt stornokosten von 724,00 Euro also 20% vom reisepreis(was ja auch die anzahlung wäre) 😱 .Wie sieht das aus mit Wiederrufsrecht beu Reisen??gibt es da sowas?? ❓

    danke schonmal für eure antworten

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich befürchte, du hast keine Chance. Heute ist der 22.12.08, da sind mittlerweile 7 Tagen vergangen, und es ist kein Haustürgeschäft gewesen. Das schreibe ich zwar ungern, doch so steht es in den AGB`n ( die ich in vielen Punkten für ungerecht halte, aber sie sind doch Bestandteil eines Vertrages ).

      Ich glaube es gibt nur eine Mögichkeit, mit ITS zu sprechen, die Situation zu schildern und die Reise zu verschieben.Stornieren heisst Stornogebühren !!

      Gruss Gabriela

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • daniela1976D Offline
        daniela1976D Offline
        daniela1976
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        bin gerade im schriftwechsel mit denen und hoffe auf kulanz eine einigung zu finden sei es mit den stornogebühren oder auch mit verschiebung der anzahlung...es ist ja beiden seiten nicht geholfen wenn ich den betrag jetzt nicht aufbringen kann..naja mal sehen was bei raus kommt.Die reise verschieben bringt mir ja auch nix die anzahlung bleibt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          genau so sieht es aus. Es gibt kein Wiederrufsrecht bei Reisen. Die Stornokosten entstehen weil der Veranstalter ja eine Leistung erbracht hat. Auch wenn es zwar in diesem Fall nicht die eigentliche ist, so wurden doch verschiedene Abläufe getätigt und je nach der Reisezeit (hier schreibst Du leider nichts dazu) ja auch Flüge geblockt, oder je nach Buchungslage wurden andere Kunden abgewiesen.

          Auch das Reisebüro bekommt höchstwahrscheinlich einen Provisionsanteil der Stornokosten, denn auch die haben, sei es nun Online, oder Offline eine Leistung erbracht.

          Zwei Möglichkeiten bleiben. Eine Anfrage auf Kulanz an ITS, oder wie schon gesagt eine Umbuchung auf ein anderes Reisedatum, sofern so etwas für Dich abzusehen ist.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Daniela,
            Die Umbuchungsgebühr bei ITS beträgt 50 Euro. Vielleicht ist ja dann eine Reise
            an die Ostsee mit dem reparierten Auto über ITS erschwinglicher ...
            Jedenfalls deutlich günstiger als zu stornieren.

            Gruß privacy

            AGB des Veranstalters ITS hier bei HC:
            4. Änderungen
            4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Vorgang. Dieses beträgt:
            a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.6), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • daniela1976D Offline
              daniela1976D Offline
              daniela1976
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              juhuu die haben mir die Reise Storniert gegen eine Gebühr von 100,00 Euro 😄 anstelle von 724,00 Euro...
              trotzdem Danke für die Infos und euch alles schöne festtage und einen guten start ins neue jahr!!!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                freut mich für Dich, daß eine kulante Regelung möglich war. Mir scheint, die Veranstalter sind doch nicht immer so schlecht, wie sie von einigen hier gesehen werden! 😉

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Aber wer sind "die Veranstalter"? Hier ist ITS lobend zu erwähnen.
                  Das nenne ich dann mal "Kundenbindung".

                  In anderen Threads geht es offenbar nicht immer so kulant zu.
                  Weil die Rechtslage eben eindeutig ist.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • daniela1976D Offline
                    daniela1976D Offline
                    daniela1976
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja es war ITS...die lobend zu erwähnen sind!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • nicoleundvinzN Offline
                      nicoleundvinzN Offline
                      nicoleundvinz
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      hallo, bräuchte auch nochmal euren Rat. Bei mir ist es ähnlich. Habe Angebote von verschiedenen Reisebüros angefordert für eine island-hopping Tour auf Hawaii. Habe am Sonntag per Mail die Reisebestätigung an das Reisebüro geschickt, ganz formlos.
                      Nun habe ich heute von einem Reisebüro ein Angebot erhalten über die identische Tour mit identischen Hotels für pro Person 300 Euro weniger. Komme ich da noch raus. Habe bis jetzt vom erst genannten Reisebüro auch noch nichts weiteres gehört?

                      Vielen lieben Dank
                      Nicole

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • cathzeC Offline
                        cathzeC Offline
                        cathze
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das ist jetzt keine Antwort auf die letzte Frage- sorry dafür, aber ich bin mal neugierig und werfe gleich noch eine Frage mit ein.

                        Ich habe vor einer Woche eine Reise über ein Internetreisebüro gebucht. Ich möchte auf keinen Fall stornieren oder ähnliches 😄 aber so rein interessehalber.. wie ist denn das da mit dem Fernabsatzgesetz? Gilt das da auch? Also, dass ich bei Verträgen, die ich über das Internet abgeschlossen habe eine Widerrufsfrist von 14 Tagen habe?

                        Würde mich mal total interessieren..

                        LG,
                        Cathze 😉

                        LG, Cathze.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarek
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nein, sowat gibbet da nicht!

                          Viele Grüße.

                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • cathzeC Offline
                            cathzeC Offline
                            cathze
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            CaptainJarek wrote:
                            Nein, sowat gibbet da nicht!

                            Viele Grüße.

                            Habsch auch grad gefunden. Wikipedia war so nett. 😄 Danke 😉

                            LG, Cathze.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • nicoleundvinzN Offline
                              nicoleundvinzN Offline
                              nicoleundvinz
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              auch wenn es erst 2 Tage her ist und ich noch nichts unterschrieben habe???

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                soedergrenS Offline
                                soedergren
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hi,

                                das Thema hatten wir hier schon einmal.

                                Die Fernabsatz-Paragraphen finden im Reiserecht KEINERLEI Anwendung.

                                @nicoleundvinz: das kommt auf die Buchungsform an. Bei einer Onlinebuchung braucht ihr nichts zu unterschreiben, damit der Vertrag gültig ist. Entscheidend ist, dass der RV bereits eine Reisebestätigung geschickt hat. In euerem Fall würde ich einfach mal mit dem RSB sprechen.

                                Gruß,

                                soedergren

                                1 Antwort Letzte Antwort
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