Party am Ballermann unter 18
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gastwirt wrote:
kann man mit Sicherheit! Als meine Tochter vor 4 Jahren mit 17 dort war, brauchte sie hinterher Erholung
Sie kamen überall rein, es gab keine Probleme. soviel wird sich nicht geändert haben. Viel SpaßEine Sache ist wie etwas abläuft, die andere (nicht unwesentlichere) ist, was das Gesetz erlaubt (bzw. NICHT erlaubt) und wie das dann alles in der Praxis aussieht.
In Spanien ist der Eintritt in Diskotheken für 'Minderjährige' (in Spanien 18 Jahre) NICHT erlaubt, es sei denn sie werden von einem 'verantwortlichen Erwachsenen' begleitet. Der Alkoholausschank an Minderjährige (egal wo) ist ebenfalls VERBOTEN.
Es trift zu dass diese Gesetze in der Praxis etwas 'flexibel' gehandhabt werden, bzw. WURDEN. In den letzten Zeiten haben Diskothekenbesitzer jedoch massenhaft Probleme mit dem Einlass Minderjährige bekommen (allen voran der Disko-König Cursach, u.A. Eigner der Mega-Disco an der Playa de Palma). Die Probleme bekommt der Disco-Eigner/Manager, weniger die Minderjährigen selbst.
Tatsache ist das in letzter Zeit immer mehr Razzien sowohl in Diskotheken als auch in bestimmten 'Kneipen' stattfinden, hauptsächlich um dem kleinen Drogenhandel auf den Schlips zu treten und diesen zu unterbieten. Hierbei werden von jung aussehenden Personen die Personalien überprüft. Sollter sich irgendein Minderjähriger im Lokal befinden hat das die dementsprechenden Konsequenzen für den Eigner/Manager (falls wiederholt der Fall, bis zur Schliessung des Lokals). Für den Minderjährigen ist diese Angelegenheit wahrscheinlich mit einer einfachen, mündlichen Verwarnung 'gegessen', aber ein paar 'unangenehme und verlorene Stunden' kostet das auf jeden Fall.
Als Minderjähriger würde ich es mit vorher gut überlegen ob ich mich auf solche potentielle 'Probleme' einlassen will und es ein paar 'Drinks' (?!?!?) im 'Ballermann' wert sind ...... soll jedem selbst überlassen bleiben. Alle 'wegschauen' (beim Eintritt von Minderjährigen in Diskos bzw. Alhoholverzehr) tun auch auf Ballermann-Mallorca seit etlicher Zeit nicht mehr alle viele. Schlicht und ergreifend weil es sich nicht mehr 'lohnt' wenn sie dabei erwischt werden. ... und die Polizei und die Behörden haben natürlich die 'bekanntesten' und grössten (meistbesuchten) Lokale - mit der besten Stimmung - besonders 'auf dem Kieker'.
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definitiv stand schon letzten Sommer am Eingang vom Mega-Park ein Verbotsschild für Jugendliche unter 18.
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@ Waldschrat: das heißt leider nicht viel. Das kann man auch des Gesetzes willen aufgestellt haben; wer dann reinkommt ist leider was anderes. Ich hatte letztes Jahr des öfteren den Eindruck, dass in Megapark und Bierkönig durchaus Minderjährige allein auf Tour waren. Aber wie gesagt, das ist mein persönlicherf Eindruck, vielleicht täusche ich mich auch.
LG
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Bernat wrote:
In Spanien ist der Eintritt in Diskotheken für 'Minderjährige' (in Spanien 18 Jahre) NICHT erlaubt, es sei denn sie werden von einem 'verantwortlichen Erwachsenen' begleitet.Genau das wäre bei uns ja der Fall , wir sind wahrscheinlich zwei 18 Jährige und ein 17 Jähriger. Wir als 18 Jährige könnten dann doch die Verantwortung übernehmen oder nicht ?
Wird denn jeder beim Einlass in Bierkönig , Mega Park usw kontrolliert ? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen , dass die da bei jedem der rein will Ausweißkontrolle machen. -
Ace1 wrote:
Genau das wäre bei uns ja der Fall , wir sind wahrscheinlich zwei 18 Jährige und ein 17 Jähriger. Wir als 18 Jährige könnten dann doch die Verantwortung übernehmen oder nicht ?
Wird denn jeder beim Einlass in Bierkönig , Mega Park usw kontrolliert ? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen , dass die da bei jedem der rein will Ausweißkontrolle machen.-
NEIN, es wird so gut wie NIE kontrolliert, und genau das könnte zum Problem werden (wenn, z.Bs. eine 'ad-hoc' Polizeikontrolle stattfindet). Wie ich oben schon erwähnt habe hat dann hauptsächlich das Lokal die Probleme, und die Betroffenen die 'Scherereien', Unannhemlichkeiten bzw. den Zeitverlust.
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Klar können die Volljahrigen die Verantwortung für die Minderjährigen übernehmen. Dazu gehört aber auch - unter anderem - dass die Minderjährigen KEINEN ALKOHOL trinken. Ist das der Sinn Eurer 'Übung'?
Sollte es zu unerwarteten und auch UNVERSCHULDETEN Problemen kommen (Ihr werdet durch Dritte in einen Schlamassel reingezogen, einer der Minderjährigen bricht sich das Bein auf der Toilette, etc., etc.) wie wollen dann die Volljährigen (vielleicht selbst 'gut durch'?) verständlich erklären dass sie die Verantwortung der (ein-Jahr jüngeren, und auch 'gut durch'??) Minderjährigen übernehmen?
Der Sinn meiner Komentare ist bestimmt NICHT Euch davon abzuhalten auf Mallorca Spass zu haben, sondern klarzustellen dass eine Sache das ist was hier 'Gang und Gebe' ist, und eine ganz andere Sache die rechtliche Situation und deren möglichen Konsequenzen. Es ist vollkommen klar dass zu 99,99% der Eintritt Minderjähriger in Diskos bzw. deren Alkoholkonsum 'lasch' gehandhabt wird und das normalerwesie auch keinerlei Folgen hat ... ABER .....
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Vielen Dank für die Antworten , jetzt wissen wir wenigstens bescheid, wie es rechtlich aussieht.
Nochmal eine andere Frage : Kosten Bierkönig , Megaparkt usw Eintritt ? Wenn ja , wie viel ? Und gibt es "Türsteher", die den Einlass regeln , wie vor jeder Diskothek hier ? -
Bei so gut wie allen Diskos gibt es Türsteher die die dementsprechende 'Gesichtskontrolle' vornehmen.
Das mit dem Eintritt bzw. den Preisen ist so eine Sache. Die Lokale richten sich da nach Angebot und Nachfrage. Offiziell verlangen einige keinen Eintritt, dann aber für Getränke ab so ca. € 4.-. Einige laden sogar zu 'Freibier' bzw. Softdrinks zu bestimmten Zeitspannen ein (dann wenn man versucht den 'Laden' so schnell wie möglich voll zu bekommen dass Stimmung aufkommt), und schenken obendrein noch ein T-Shirt dazu. Aber das nur bis die Disko fast voll ist.
Bei einigen Lokalen kann man auch "Drinks a go-go" (no limit) für € 20.-. den Abend/die Nacht bekommen (dementsprechend sehen die 'Jungs und Mädels' dann zu früher Morgenstunde aus).
Auf den Strassen in der Disko-Gegend sind normalerweise 'Ticketverkäufer' aller Diskos unterwegs die das Publikum anwerben. Je nach Angebot und Nachfrage (bzw. wie voll jeweils ein bestimmter 'Laden' zu einer bestimmten Zeit ist) vergeben diese 'Anmacher' Tickets entweder umsonst (teilweise sogar mit einem/mehreren Drinks inklusive), oder bieten ein 'Sonderangebot' an (z. Bs. soundsoviel Drinks zu einem bestimmten 'Vorzugspreis' ).
Oft habe ich gehört/gelesen dass es so etwas gäbe wie einen 'Pass' mit dem man, für ANGEBLICH € 30.- in verschiedene Diskos/Lokale reinkommt und dort überall 'Drinks a go-go' hat. Das hat mir bisher noch nie jemand bestätigen können: im Gegenteil, die Firmen die an der Playa de Palma verschiedene Lokale haben (z. Bs. BIERKöNIG und OBERBAYERN) sagen ausfdrücklich dass es bei ihnen KEINEN solchen 'Pass' gibt.
Das einzige was dem ähneln könnte ist das Angebot einer (kleinen) Hotelkette zu der ein paar dieser 'Kneipen' gehören, die ein 'SUPER AI' anbieten in dem zusammen mit dem Hotel (Unterkunft) die Drinks in ihren Diskos zu bestimmten Zeiten eingeschlossen sind.
Mädels (alleine) haben IMMER bessere Karten: die zahlen so gut wie nie Eintritt, und die 'Anmacher' sind mit dem Vergeben von Tickets inklusive Getränk(en) ausserordentlich grosszügig.
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Neuer Thread, gerade von mir eröffnet:
>>> Party 'satt' in Palma (einmal etwas anders) >>>
Schaut mal rein!
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Beiträge hier eingefügt !
oNadineo wrote:
Hallo !
Wir hätten eine Frage.
Und zwar fliegen wir für 9 Tage im Sommer zum Ballermann um einen Partyurlaub zu machen.
Wir sind 2 Mädels (16 + 18) und würden gerne wissen, ab wieviel Jahren die angesagten Clubs sind ?! (Oberbayern, Riu Palace, MegaArena etc.)
Kann uns da jemand weiterhelfen ?
Das wäre sehr nett.
MfgoZiM wrote:
na das ist ja mal eine gaaaaanz neue frage! :?haste den hier schon gefunden? Ballermann U18
& zur sicherheit gleich den hier: klick mich
oNadineo wrote:
Okay, dankeschön.
Waren zu viele Themen, wollte ich nicht aaalle durchschauen.
Und sind denn ALLE Clubs ab 18 ?
Da steht, dass eine Erziehungsbeauftragte Person dabei sein muss.
Würde als diese Person meine Freundin in Frage kommen ?oZiM wrote:
die gesetze sind im prinzip nichts andres als die in deutschland oder österreich. es KANN gar nicht vom club abhängen bzw. von club zu club unterschiedlich sein, denn vor dem gesetz sind sie alle gleich. natürlich gilt auch das "hausrecht" und der besitzer kann sagen, dass heut nur ab 21 eintritt ist, aber sicher niemals AUSDRÜCKLICH U18!
geht deine freundin auch für dich ins ********* oder bezahlt zumindest die ordentlich saftige strafe, wenn dir was passiert?& wie gesagt, gesetz und vollzug/kontrolle sind 2 paar verschiedene schuhe.
oNadineo wrote:
Okay.. Aber wir werden sehr drauf achten, dass nichts passiert. Ich mein klar ist es nie ausgeschlossen, dass etwas passieren kann, aber man kann schon drauf achten, wie zB kein Alkohol trinken etc.
Oder zumindestens nicht zu viel.
Aber mit ihr würde ich aufjedenfall dann auch in die Clubs reinkommen, war meine Frage. Ob etwas passiert sei ja erstmal dahingestellt.
Aber würde das klappen ? -
Hallo

Ich habe mal eine Frage.
Und zwar fliege ich im September nach Malle. Ich bin aber erst 17.
Es fliegen aber mehrere mit die über 20 Jahre sind. Wenn einer davon meine Aufsichtsperson ist und wir dies vom Amt beglaubigen lassen kann ich dann ohne probleme auch in die Clubs rein? -
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Ballermann unter 18.
Ich habe hier gelesen, dass wie in Deutschland eine Person die 18 oder älter ist, die Aufsicht für einen unter 18 Jahre alten Jugendlichen übernehmen kann.
Da ich 17 bin und mit meiner 20 Jahre alten Schwester bald nach Malle fliege, müsste ich dieses nutzen.
Meine Frage ist jetzt ob man wie in Deutschland so ein Formular dafür ausfüllen muss? (