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Reiserücktrittkosten/Frage/Thomas Cook

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3 Beiträge 3 Kommentatoren 1.8k Aufrufe
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  • luna20072L Offline
    luna20072L Offline
    luna20072
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
    Meine Freundin hat eine Reise mit Thomas Cook gebucht bereits komplett bezahlt,
    Sie hat eine Reisekostenrücktrittversicherung abgeschlossen, da die Reise bereits letztes Jahr gebucht wurde und sie 2 minderjährige Kinder hat.
    Reise sollte am 02.10.2019 stattfinden, wurde natürlichaufgrund von Insolvenz abgesagt.

    Jetzt wurde ein Kind krank, der Flug wäre also ohnehin unmöglich gewesen, auch wenn die Reise stattgefunden hätte.
    Sie hat den Anspruch über den Sicherungsschein schon angemeldet. Aber jetzt hat sie auch Anspruch über die Reiserücktritt, da Reise aufgrund der Krankheit abgebrochen werden muss.

    Wie verhält sie sich jetzt ?
    Vielen Dank für Eure Antworten

    BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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    • luna20072L luna20072

      Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
      Meine Freundin hat eine Reise mit Thomas Cook gebucht bereits komplett bezahlt,
      Sie hat eine Reisekostenrücktrittversicherung abgeschlossen, da die Reise bereits letztes Jahr gebucht wurde und sie 2 minderjährige Kinder hat.
      Reise sollte am 02.10.2019 stattfinden, wurde natürlichaufgrund von Insolvenz abgesagt.

      Jetzt wurde ein Kind krank, der Flug wäre also ohnehin unmöglich gewesen, auch wenn die Reise stattgefunden hätte.
      Sie hat den Anspruch über den Sicherungsschein schon angemeldet. Aber jetzt hat sie auch Anspruch über die Reiserücktritt, da Reise aufgrund der Krankheit abgebrochen werden muss.

      Wie verhält sie sich jetzt ?
      Vielen Dank für Eure Antworten

      BienekindB Offline
      BienekindB Offline
      Bienekind
      schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
      #2

      Stell deine Frage bitte hier! Hier ist ein seeehr ausführlicher Thread zum Thema TC

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
        #3

        Die Antwort ist wohl ganz einfach , aber vermutlich nicht in deinem Sinne :
        Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt, findet also nicht statt. Somit kann von einer nicht stattfindenden es Reise auch nicht zurückgetreten werden.
        Ohnehin können Ansprüche nicht mehrmals angemeldet werden.

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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