Sitzblockade-Passagiere steigen nicht aus
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Stuttgart21 lässt grüssen. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben über 100 Passgiere von Ryan-Air in Belgien gestern einen Flieger nicht verlassen, weil er statt des Zielflughafens einen anderen airport aus was aus welchen Gründen auch immer angeflogen hat. Die Besatzung hat den Flieger verlassen, die Türen abgeschlossen. Nach 4 Stunden sollen die Passagiere den Flieger verlassen haben und in Busse eingestiegen sein, die sie in den 350 km entfernten ursprünglichen Zielort gebracht haben.
Mal von mir ohne Kommentar, aber das Volk meldet sich. Ob richtig oder falsch will ich nicht entscheiden.
Gruss Gabriela
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Alter Hut, liebe Gabi - und gehört außerdem ins ryanair Forum; wo es auch schon steht
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Der Hungerstreik würde vermutlich keinen sehr nachhaltigen Eindruck hinterlassen, zumal die teilnehmenden Parteien sich noch in die Gummi- oder Pappbrötchen Fraktionen auseinander splitten würden.
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gabriela_maier wrote:
Mal von mir ohne Kommentar, aber das Volk meldet sich. Ob richtig oder falsch will ich nicht entscheiden.Kannste auch nicht, das Verhalten werden Richter zu entscheiden haben ... und da kann ich Dir schon sagen, dass es sicher nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfte die Flughafenfeuerwehr und -polizei mit so einem Käse von der eigentlichen Arbeit abgehalten zu haben. ( um den Bogen zum Thema "Reiserecht" zurückzuspannen ).
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man lernt eben nie aus, chepri
. nicht nur unsere frau maier ist fix in sämtlichen rechtsbelangen zwischen ärmelkanal und ural 
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Bin halt immer für Überraschungen gut ... aber um in dieser Angelegenheit Konsequenzen für die Passagiere abzuleiten ... dafür bedarf es wohl keiner Professur, oder?
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Mal ganz abgesehen davon, dass wir ja kaum fakten haben, wie das alles abgelaufen ist, außer einer Agenturmeldung, die mehr oder weniger aufbereitet von verschiedenen Medien verbreitet wurde, frage ich mich (wenn es in Deutschland passiert wäre) welche Straftatbestände in Frage kommen könnten. Dann könnten wir klären, ob es sich um Offizial- oder Antragsdelikte handelt und wer im letzteren Fall Antragsberechtigter sein könnte und ob er überhaupt Interesse hat, diesen Antrag zu stellen. Strafrecht ist meist etwas komplizierter als Reisevertragsrecht.
Schwierig könnte es auch werden, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen und wer daran ein Interesse hat. Ryanair?
Bis zur Klärung und Bekanntgabe weiterer Fakten empfehle ich als Unterhaltungslektüre das Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1995 (AZ 1 BvR 718/89), das die Frage beantwortet, ob eine bloße Sitzblockade den Straftatbestand der Nötigung erfüllt. (Tut sie nicht, sagten die Karlsruher Richter)
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@Coraya
Doch das geht. Das habe ich selbst, Anfang der 80er, in in einer Maschine der JAT erlebt. Wir waren in Skopje statt in Ohrid gelandet. Da ging es auch heftig zur Sache und dann haben sich alle geweigert auszusteigen. War ganz witzig weil ich keinen blassen Schimmer hatte worum es ging. Nach ungefaehr 20 Minuten war der Spuk aber vorbei. -
CaptainJarek wrote:
gabriela_maier wrote:
Mal von mir ohne Kommentar, aber das Volk meldet sich. Ob richtig oder falsch will ich nicht entscheiden.Kannste auch nicht, das Verhalten werden Richter zu entscheiden haben ... und da kann ich Dir schon sagen, dass es sicher nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfte die Flughafenfeuerwehr und -polizei mit so einem Käse von der eigentlichen Arbeit abgehalten zu haben. ( um den Bogen zum Thema "Reiserecht" zurückzuspannen ).
Hallo!
Das ganze hat keine Konsequenzen.l Ryan Air hat auf juristische Maßnahmen verzichtet. -
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Lugansk wrote:
Das ganze hat keine Konsequenzen.l Ryan Air hat auf juristische Maßnahmen verzichtet.Na ja, das ist die zivilrechtliche Seite. Aber da gibt es ja noch die strafrechtliche Seite und da wir alle das belgische Strafrecht nicht kennen, alles nur Spekulation. In Frage käme da z.B. Nötigung oder Hausbesetzung, wobei letzteres wieder ein Antragsdelikt ist.

