Überbuchungsschutz
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Hallo,
ich habe für den Sommer ein Hotel in der Türkei gebucht.Leider habe ich nun erfahren, dass Überbuchungen dort öfters vorkommen sollen. Umgebucht wird zwar auf hohen Niveau, innerhalb der Hotelkette, trotzdem möchte ich dass möglichst umgehen.
Eigentlich wollte ich meinem RV (FTI) ca. 2 Wochen vor Reisebeginn auf die Überbuchungspraxis (wenn es wirklich so ist) hinweißen und eine definitive Zusage für diese Hotel verlangen.
Wie der RV auch antwortet und was auch immer passiert, dürfte das der beste Weg sein, sich vor einer Überbuchung zu schützen, bzw. im falle einer juristischen Auseinandersetzung (Reiserücktritt, Schadenersatz)optimal abgesichert zu sein.
Denk ich mal??
mao
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Hi,
dein Weg ist sicher gut, ich würde aber noch einen Schritt weitergehen. Schreib jetzt schon mal und verlange die gewünschte Bestätigung, ohne etwas von gängiger Praxis etc. zu schreiben. Weise daraufhin, dass du ganz gezielt dieses Hotel gebucht hast und im Falle einer anderweitigen Unterbringung vor Ort den Reisevertrag sofort stornierst und den Rückflug antrittst.
Hat den Vorteil, wenn du jetzt nicht klipp und klar die Antwort bekommst die du möchtest, dass du noch Alternativen hast und genug Zeit zu überlegen, was zu tun ist. Natürlich kannst du kurz vorher unter Hinweis auf das Schreiben nochmal an deinen Wunsch erinnern. -
Es ist keinesfalls ein 100% Schutz, denn den gibt es nicht. Wenn ein Hotel überbucht ist (und das passiert immer wieder), werden Gäste in andere Hotels umgebucht (und müssen dann nach Reiserecht ggf. entsprechend entschädigt werden, je nachdem, in welches Hotel sie kommen)
Aber es kann jedenfalls nicht schaden , wenn der RV schon mal vorab weiss, dass es mit diesem Gast Ärger gibt, wenn er in ein anderes Hotel muss ...
Und wenn Du die Unterlagen hast, in denen die örtliche Agentur aufgeführt ist, kann es auch nicht schaden, dieser das zusätzlich ein paar Tage vor Reisebeginn per Fax mitzuteilen.Im schlechtesten Fall landen Deine Schreiben im Papierkorb.
Wenn sie gelesen werden, wirst Du zwar nicht der Liebling der Reiseleitung sein, aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Reiseleiter, wenn sie wissen, dass "schwierige" Gäste kommen, versuchen, deren Wünsche, sofern nicht zu abstrus, zu erfüllen, um sich Probleme vom Leibe zu halten. Der nette, zurückhaltende Gast ist dann leider oft der dumme ...... aber Vorsicht, zu schwierig darf man als Gast auch nicht werden, denn Reiseleiter sind auch nur Menschen, und dann kann das Ganze auch ins Gegenteil umschlagen marke "egal, der klagt nach der Reise sowieso" ....

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meinst du zufällig ein hane hotel?habe hane garden gebucht(aber nur hotel)und dort kommt es auch immer zu überbuchungen.ist dort schon krimineller standard
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...es gab vor kurzem auch im Royal Dragon eine Überbuchungs-Panne, die bei der Zusammenlegung der Reservierungs-Systeme der Stone Group aufgetreten ist. Da wurde dann "umverteilt", allerdings auch auf Nachbarhotels und nicht nur innerhalb der Stone Group. Das ist allerdings Geschichte und die arbeiten sonst einwandfrei und zuverlässig, um das auch zu betonen.
Leichte Überbuchungen riskieren Hotels schon mal. Aber durch Nachtabreisen und späte Ankünfte fangen die solche Dinge meist geschickt auf.
@mao:Wenn es Dich so beschäftigt und Du späteren Stress vermeiden willst, dann ruf maximal zwei Wochen zuvor im Hotel an oder schick ne Mail/ein Fax(am besten zu Händen des FOM) und bitte um z.B ein ruhiges Zimmer o.ä. Kannst ja darauf hinweisen, dass Du auf jeden Fall nur in dieses Hotel willst.
Dann werden die Leute in der Resevierung verstärkt aufmerksam.
Aber generell kann man sagen, es sind keine auffälligen Mengen an Gästen, die überbucht werden.
Da gibts sonst richtig Ärger mit den Veranstaltern, denn die Kosten für Schadensersatz und Auseinandersetzungen für solche Fälle etc. werden prompt zurückbelastet. -
Hallo,
bei mir geht es um die Defne Hotels. Wie schon beschrieben, alle sehr gut bewertet.
Mit der vorab (also jetzt) Bestätigung, dass ging mir auch schon durch den Kopf.
Ich werde das alles so durchziehen und hier Schritt für Schritt posten.
Vollkommen ätzend, wenn man wochenlang nach einem Hotel sucht und dann umgebucht wird.
mao
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Hallo zusammen,
welche Rechte habe ich vor Ort, wenn ein Hotel total überbucht ist? Muss ich das Ersatzhotel akzeptieren?Fall: Wir haben über die Weihnachtsfeiertage und Sylvester das Arabia Azur (Ägypten) gebucht. Mit Erschrecken lese ich in den letzten Bewertungen dass dieses zur Zeit total überbucht ist und die Gäste ins AMC Azur müssen. Das AMC ist aber noch eine Baustelle und hat vieles nicht, was das Arabia hat, obwohl es einen Stern mehr hat, auf das wir großen Wert legen.Vor allem möchte ich mich nicht während der Feiertage mit Hotel- und Zimmerwahl herumquälen. Wir haben uns so auf unseren Weihnachtsurlaub gefreut.
Habe nun eine E-Mail an das Hotel geschrieben und um Reservierung und Bestätigung eines Zimmers gebeten. Wenn ich keine Antwort bekomme, schicke ich dieses Schreiben ca. 10 Tage vor Abflug noch einmal per Fax an das Hotel.
Was kann ich sonst noch tun? Sollte ich auch den RV anschreiben? Kann ich evtl. noch kostenfrei umbuchen?
LG Flöhchen
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mao3 wrote:
Hallo,bei mir geht es um die Defne Hotels. Wie schon beschrieben, alle sehr gut bewertet.
Mit der vorab (also jetzt) Bestätigung, dass ging mir auch schon durch den Kopf.
Ich werde das alles so durchziehen und hier Schritt für Schritt posten.
Vollkommen ätzend, wenn man wochenlang nach einem Hotel sucht und dann umgebucht wird.
mao
Hallo Mao,
wir waren Ende Oktober bis Anfang November 2010 im Defne Garden, auch zu diesem Zeitpunkt war das Hotel überbucht, wir wurden dann in das Hotel Defne Dream für eine Nacht umquartiert. Am nächsten Tag wurden wir mit ca. 7 Ehepaaren abgeholt und in das Defne Garden gebracht. Dort überreichte man uns ein vorgefertigtes Formular, in dem stand, dass wir als Entschädigung eine Flasche Wein mit Obstkorb
und pro Person eine oder zwei Massagen sowie die Safenutzung auf dem Zimmer kostenlos bekommen sollen. Hätten wir dieses Formular unterschrieben wäre alle Ersatzansprüche gegen das Hotel und den Reiseveranstalter abgegolten.
Vor Ort haben wir diesen Mangel gleich an den Reiseleiter weitergegeben und uns dann schriftlich mit Einschreiben p. Rückschein an den Veranstalter gewendet. Auf die
Rückantwort von Öger warten wir noch. Wir hatten A. I. gebucht, A.I. ist in diesem Hotel absolut nicht zu empfehlen. Wie für dieses Hotel eine so positive Bewertung zustande kommt, fragen wir uns. Weitere Informationen kannst Du meiner Bewertung entnehmen. Für Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.Gruß Rainer
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Eigentlich steht alles in den Beiträgen vor deinem. Kein Urlauber MUSS ein Ersatzhotel akzeptieren, wenn es nicht mindestens gleichwertig ist. Wobei das gleichwertig die subjektive Meinung des Kunden ist und nicht etwa, wie häufig vermutet, die des Veranstalters. Nur weil ein Hotel einen Stern mehr hat als das gebuchte Hotel, muß es für den kunden nicht gleichwertig oder gar besser sein.
Welches Recht du vor Ort hast: Reisevertrag kündigen, auf sofortigen Rückflug bestehen. Das machen aber die wenigstens und deshalb funktioniert das Spielchen immer wieder. -
Na ja, die Kritik bezüglich AI betrifft das gebuchte Hotel Defne Garden (siehe Hotelbewertung)...
Ob das einen Tag lang bewohnte Defne Dream besser oder schlechter war - dazu gibt es keinen Kommentar. -
Hallo,
ich will ins Dream.
Ein Tag in ein anderes Hotel, bedeutet für mich ein Tag weniger Urlaub.
So wird mein Email an den RV aussehen.Sehr geehrte Damen und Herren
Da ich das gebuchte Hotel gezielt ausgesucht habe, bitte ich um eine nochmalige Bestätigung des Vertrages in allen Bestandteilen.
Im Falle einer anderweitigen Unterbringung vor Ort, werde ich den Reisevertrag sofort stornieren und den Rückflug antreten bzw. alle Möglichkeiten der aktuellen Rechtsprechung nutzen.Wenn jemand Verbesserungsvorschläge hat, Danke.
mao
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Klasse! Und wenn in Zukunft jeder Urlauber so verfährt erreichen wir Vollbeschäftigung! Mit einem Reisevertrag habe ich alles in der Hand, was ich brauche und wenns anders kommt, wird das Problem angegangen! aber nicht VORHER!
Ich verstehe diese Panikmache nicht, ehrlich! -
Und ich würde hier keine Briefe, Mails, etc. veröffentlichen, die ich wirklich loszuschicken gedenke.
Nicht, dass ich HC für den Nabel der Welt halte.
Aber stell dir vor, andere Dream-Urlauber lesen hier mit und haben eben dieses Anliegen.
Dann wird das Hotel mit diesen Mails überschwemmt und sie verlieren an "Ernsthaftigkeit"
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anne49 wrote:
Na ja, die Kritik bezüglich AI betrifft das gebuchte Hotel Defne Garden (siehe Hotelbewertung)...
Ob das einen Tag lang bewohnte Defne Dream besser oder schlechter war - dazu gibt es keinen Kommentar.Hallo Anne,
es geht hier ja auch mehr oder weniger um die Praxis der Überbuchung, aber zu Deiner Info. beide Hotels haben 4,5 Sterne, beide Hotels gehören zu der gleichen Gruppe, das Konzept wird also gleich sein.
Gruß Rainer
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Hallo,
mal ehrlich, wie viel Urlauber lesen heute (oder in der nächsten Woche) und hier mit.
Die meisten schreien erst dann, wenn der Urlaub vorbei ist.
Thema Panikmache, ich lebe ein halbes Jahr in Panik aus Angst vor einer Überbuchung.
Gibt es überhaupt Reiserechtsversicherungen?mao
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@mao: Ja

@stoertebaecker
Und damit ist das Ersatzhotel - lt. deiner eigenen Aussage - gleichwertig gewesen.
P.S.:
Was ich überhaupt nicht verstehe: Wenn ich vorhabe, mich beim RV zu beschweren oder wenn ich wie mao davon ausgehe, dass ich mich wahrscheinlich werde beschweren müssen :? , dann beschreibe ich dies doch nicht lang und breit hier im Forum... heißt es doch immer wieder: Die RV lesen hier mit :? -
Ja gibt es und nennt sich Reiserechtschutz-Versicherung.

Übertreibst Du es aber nicht mit "ich lebe ein halbes Jahr aus Angst vor einer Überbuchung" ?
Die geplante Email an den RV, wird Dich auch nicht vor einer möglichen Überbuchung
absichern/schützen.
Nimm Dein Recht war, wenn der Fall eintritt und sonst freu´ Dich doch einfach auf den Urlaub.
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...das Thema hatten wir schon öfter. Am wirkungsvollsten sind keine mails o.ä. sondern im Falle einer tatsächlichen Umbuchung vor Ort auf Erfüllung des Reisevertrages zu pochen bzw. die Alternativen abzulehnen und auf sofortigen Rückflug zu bestehen. Das würde den Veranstalter deutlich mehr kosten (Rückerstattung des Reisepreises zzgl. Entschädigung sowie Kosten für die Flüge und ggf. zwischenzeitliche Unterbringung) und wundersamer Weise wird garantiert ein Zimmer in dem von Dir gebuchten Hotel doch plötzlich zur Verfügung stehen...

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gastwirt wrote:
Mit einem Reisevertrag habe ich alles in der Hand, was ich brauche und wenns anders kommt, wird das Problem angegangen! aber nicht VORHER! Ich verstehe diese Panikmache nicht, ehrlich!Ich bin ja meist deiner Meinung, hier aber nicht. Einer meiner letzten Pauschalurlaube lief nämlich genauso ab: 4*-Hotel Tunesien, gebucht weil mit 16-jährigem Sohn unterwegs und Hotel laut Beschreibung tolle Wassersportangebote und eine Disco hatte. Vor Ort wegen Überbuchung in ein schönes 5*Haus verfrachtet, aber leider ohne Disco und Wassersport war auch sehr bescheiden. Keine Chance, vor Ort irgendetwas zu bekommen, was dem ursprünglichen eher entsprach. Total überforderte RL, die nur wiederholen konnten . "Sie können sich ja beschweren". Und die gebuchten Meerblickzimmer habe ich auch erst nach zwei Tagen und sehr massivem Einsatz bekommen. Hätte ich vielleicht heimfliegen sollen? Und da habe ich mir geschworen: Mit mir nicht mehr!
Und als dann vor einigen Jahren ein namhafter Anbieter eine Nilkreuzfahrt von Kairo nach Assuan anbot (auf die viele Nilkreuzfahrtsüchtige schon lange warten) wollte ich auch die Bestätigung, dass der Abschitt durch Mittelägypten nicht mit dem Bus durchquert wird (das hatte ich bereits hinter mir). Nach einigem mail-wechsel kam heraus, dass man diese Bestätigung nicht geben konnte, weil man mit den entsprechenden ägypt. Behörden noch in Verhandlung stünde. Und bis heute fährt kein Nilkreuer diese Strecke.
Also ich hab vollstes Verständnis für jeden, der sich audrücklich bestätigen läßt, dass der Verkäufer bereit ist, seinen Vertragspart in allen Punkten zu erfüllen. Traurig genug, dass es notwendig ist. Kein Mensch käme auf die Idee, dies in einer Gastwirtschaft zu tun, nachdem er eine Bestellung aufgegeben hat. Denn die Fälle von eigenmächtigen Beilagenänderungen sind doch relativ selten