Verspaetete/verlorene Koffer
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Hallo,
wir wohnen in den USA, sind aber im Moment in Deutschland zu Besuch. Wir kamen am 25.12. an, ueber Paris nach Luxemburg. Wegen des anscheinend immer noch existierendes Chaos in Paris haben wir bis jetzt noch keinen Koffer erhalten (wir hatten je einen pro Person dabei), fliegen aber morgen am 1.1. wieder in die USA zurueck.
Auf Anfrage bei Luxair (die Gesellschaft des Fluges Paris nach Luxemburg, deren Kunderservice unter all *** ist uebrigens), hatten wir die Antwort gekriegt uns steht nur 100 Euro pro Person zu um die Zeit bis Ankunft der Koffer zu ueberbruecken, und dass der Koffer erst als Totalverlust deklariert wird nach zwei Monaten. Das kann ja doch nicht stimmen, und 100 Euro um Kleidung, Drogerieartikel, etc. zu kaufen ist wohl etwas mau.
Kann mir jemand sagen wie es rechtlich hier aussieht? Was steht uns zu um die Zeit bis Ankunft des Koffers zu ueberbruecken, und wie sieht es aus mit der Deklaration des Gepaecks als Totalverlust? Irgendwelche anderen Ratschlaege was ich jetzt unbedingt tun muss um sicher zu stellen das wir gebuehrend entschaedigt werden?
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Hallo,
welche Entschaedigungen Dir bei Verlust oder Verspaetung von Gepaeck zustehen, kannst Du im Montrealer Uebereinkommen nachlesen. Bitte einfach mal googlen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/uploads/media/Montrealer_Uebereinkommen_07.pdf
habe gleich den Link dazu, damit es schneller geht.
Gruß Hubert. -
@skonrad78
Bei Rückkehr von unserer Urlaubsreise im Aug 2010 stellten wir am Flughafen fest, dass unser Koffer fehlt.
Daraufhin haben wir noch am Flughafen direkt bei der Fluggesellschaft eine Schadens-/Verlustanzeige aufgegeben. Nachdem sich die Fluggesellschaft nach einer Woche nicht bei uns gemeldet hat, um mitzuteilen, wie es weitergehen soll, sendeten wir denen ein Schreiben mit folgenden Dokumenten:- Kopie der Schadens-/Verlustanzeige
- Kopien der Bordkarten des Fluges
- Schreiben mit dem genauen Hergang des Fluges (Verspätung an diesem Tag usw.) - mit der Forderung, uns innerhalb der nächsten Woche die weitere Vorgehensweise zu schildern
- eine detaillierte Inhaltsliste unseres Koffers mit Preisangaben (Gesamtwert des Inhaltes belief sich auf etwa 1650€ und Vermerk, dass wir für viele Kleidungsstücke, die alle neu waren, noch Kaufbelege haben (inkl. Preis des Koffers)
- ein Bild des Koffers
Die Fluggesellschaft teilte uns gleich am nächsten Tag mit, dass sie 6 Wochen ab dem Verlustdatum unseren Koffer "suchen" werden. Nachdem die 6 Wochen verstrichen waren ohne dass unser Koffer wieder aufgetaucht ist, hat die Fluggesellschaft um die Originalbordkarten, die vorhandenen Kaufbelege und unsere Kontoverbindung gebeten. Ungefähr 3 Wochen später erhielten wir per Überweisung einen Schadensersatz in Höhe von 930€.
Nach Rücksprache mit unserem Anwalt, wurde uns jedoch abgeraten, wegen der Differenz vor Gericht zu gehen, da wenig Erfolg versprechend.
Fazit:
Man hat als Reisender immer die "A....karte". Nicht nur erhält man den Wert des Verlorenen nicht zurück, kann also nicht alles 1 zu 1 ersetzen. Ausserdem verliert man auch noch die "Lieblingsstücke", die man ja oft auf einer Reise mitnimmt - ganz zu schweigen von Ladekabeln für Handy, den Lieblingsohrringen, Länderspezifischen Souvenirs usw.
Trotzdem haben wir die nächste Reise schon gebucht...
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(Gesamtwert des Inhaltes belief sich auf etwa 1650€ und Vermerk, dass wir für viele Kleidungsstücke, die alle neu waren, noch Kaufbelege haben (inkl. Preis des Koffers)
Du meinst, das war der Kaufpreis der Gegenstände.
Da sie nach der Reise gebraucht waren, kannst du nicht den Neuwert erwarten, sondern den geschätzten Zeitwert.
Was ist ein t-shirt nach 1x Tragen und 1x Waschen wert?
Die Hälfte.
Oder noch weniger beim Verkauf auf dem Trödelmarkt. -
Zum Thema Schadenersatz für verlorenen Koffer
EuGH: Nicht mehr als 1134 Euro für verlorenen Koffer
14.06.2010 | 09:18 | (DiePresse.com)Wer für einen verlorenen Koffer mehr als die vom Europäischen Gerichtshof festgelegten 1134 Euro Schadenersatz will, muss das vor Abflug mit der Airline vereinbaren.
Geht der Koffer bei einer Flugreise verloren oder kaputt, haftet die Fluglinie nur bis zum Höchstbetrag von 1134 Euro. Mehr bekommt der Reisende nicht ersetzt, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat (EuGH, Aktenzeichen C-63/09). Darauf macht die Rechtsschutzversicherung D.A.S. in München aufmerksam. Wem das nicht ausreicht, der muss mit seiner Fluggesellschaft vor Abflug eine höhere Haftungssumme gegen Aufpreis vereinbaren.
Im konkreten Fall war das Reisegepäck eines Passagiers auf dem Flug von Barcelona nach Porto spurlos verschwunden. Der Mann verlangte Schadenersatz von insgesamt 3200 Euro: 2700 Euro für den Wert des Kofferinhalts und 500 Euro für den immateriellen Schaden, weil einiges nach Auffassung des Geschädigten nicht ersetzbar ist. Der Fall ging bis zum Europäischen Gerichtshof.
Die EuGH-Richter entschieden, dass Passagiere tatsächlich sowohl ein Recht auf Ersatz des reinen Gepäckwerts haben als auch des immateriellen Schadens. Gemeint ist beispielsweise der Verlust unersetzbarer Fotos oder Familienerbstücke, die keinen direkten Vermögensschaden bedeuten. Mehr als 1134 Euro bekommt der Betroffene jedoch nicht ersetzt.
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Dann versuche ich es hier mal - bei mir geht es aber um einen verspäteten Koffer!
Hallo,
habe zwar auch schon die Suchfunktion benutzt und etwas gestöbert, wede aber nicht so recht schau aus der Sache.Mein Fall:
Flug = München - Bangalore(Indien)
München - Paris(CDG) mit Air France
Paris Bangalore - Emirates
Gepäck wurde am Flughafen München bis Bangalore aufgegeben.
Auch auf den Bordkarten welche mir in Paris von Emirates ausgestellt wurden,
wurde durch vorzeigen am Check In des Gepäckabschnittes alles ordnungsgemäß
eingetragen - 1PCS 22kg - soweit sogut.Gepäck sollte am 29.12.10 in Bangalore mit mir ankommen - Pustekuchen - Gepäck ist verschollen. Also Am Flughafen gleich so einen PIR-Report am Lost & Found - Schalter ausgefüllt ect.
Meinen gebuchten Weiterflug nach GOA genommen - ohne Gepäck.
Am 08.01.11 kam dann mein Gepäck nach 10 Tagen am Flughafen in GOA an
wo ich es selbst am Flughafen abhohlen musste, weil Emirates am Flughafen in Goa kein Personal hat - geht angeblich nicht mit der Zustellung wobei die Hoteladresse angegeben war. (Abhohlung am Schalter von Spice Jet in GOA)Also ich zuhause angekommen, Boardingpässe, PIR-Report ect. eingescannt und Beschwerdemail an Emirates geschrieben wegen Entschädigung ect.
Nun kommt von Emirates ein Angebot welches wie folgt lautet:
"Wir möchten Ihnen nun folgendes Angebot unterbreiten:
Lt. unseren Allgemeinen Gepäckbestimmungen können wir Ihnen pro Tag pro Person (bis zu maximal 3 Tagen) USD 60.00 bei einer verspäteten Gepäckzustellung auszahlen. In Ihrem Fall können wir USD 18.00 anbieten, was einem derzeitigen Gegenwert von € 135.00 entspricht. Damit möchten wir uns an den Ihnen vor Ort entstandenen Kosten beteiligen.
Desweiteren leiten wir Ihre email an unsere Kollegen von Customer Affairs in Frankfurt weiter, die sich hinsichtlich der Telefonkosten etc bei Ihnen melden werden.
Um Ihnen den Betrag von € 135,00 zu kommen zu lassen, bitten wir angehängtes Formular ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück zu senden."mir kommt das etwas wenig vor - was habt ihr für Erfahrungen wenn das Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt in Punkto Entschädigungen?
Mit dem Montrealer Abkommen, welches ich mir auch schon angesehen habe wede ich nicht klüger - sorry.
Soll ich mir einen Anwalt nehmen (Rechtschutzversicherung vorhanden) oder ist da auf keinen Fall mehr zu erwarten. Ich hatte ja am Urlaubsort 10 Tage lang kein Gepäck! Ersatzbeschaffung - teilweise RE vorhanden, Abhohlung Gepäck am Flughafen (60 km vom Hotel weg mit Fahrer) ect.
Würde mich über euere Meinungen / besser Erfahrungen freuen.
Danke! -
Hi,
Ich finde das eben auch nicht gerade berauschend viel für 10 Tage ohne Gepäck
am Urlaubsort. Daher meine Frage ob da nicht evtl mehr herauszuhohlen ist oder evt. sogar mehr zusteht. Habe das Montrealer Abkommen schon etwas gestöbert, wede da aber auch nicht ganz so schlo daraus.
Deshalb suche ich Menschen die schn die selbe Erfahrung gemacht haben und mir evtl weiterhelfen können.
Danke! -
Hallo
Ich finde es nicht entscheident, was viel oder was wenig ist. Wichtiger wäre, was ich an unkosten hatte. Ich würde in so einem Fall ja eh Quittungen aufheben, und wo es keine gibt halt Notizen machen.
Bei der Reklamation würde ich dann diese Papiere mit einreichen und den entstandenen Schaden fordern.
Wenn der RV dann unpassend kürzt kann man immer noch klagen, aber sich daran bereichern muss man nicht.
Ich finde eh, daß es in Deutschland ein unmöglicher Sport geworden ist, immer und überall profit rausschlagen zu müssen.
Das ist aber nur meine Meinung.
LG
Stefan -
steff2209 wrote:
...Wichtiger wäre, was ich an unkosten hatte...Es gibt keine Unkosten sondern Kosten für Kleidung etc., die Du auch nach dem Urlaub meist noch verwenden kannst.
Ansonsten schliesse ich mich Dir an. -
@Binder
Habe drei Artikel gefunden (von 08, 09, 10), die bezügl. Nur-Flug bzw. Pauschalreise informieren. Weiterhin über den Zustellungsservice, was gibt es pro Tag, usw.
Schau doch mal rein:
Hier werden z. B. Zahlen genannt: wieviel zahlt Fluggesellschaft X (2009),
dies hier ist der neueste von mir gefundene Beitrag zum Thema (2010) und
hier dann der Beitrag "Fluggastrechte" (2008).
Vieles wiederholt sich in den Beiträgen, manches wird ergänzt.
Hoffe, es hilft dir ein wenig weiter.
LG -
vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
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Zum Thema Kreuzfahrt ohne Gepäck.
Wenn es sich beim Flug um einen Bestandtteil einer Pauschalreise gehandelt hat, liegt hier ein Reisemangel vor, den der Reiseveranstalter zu vergüten hat. Je Tag, an dem man kein Gepäck zur Verfügung hatte, kann man einen gewissen Prozentsatz eines Tagespreises verlangen.
Bei dem verspäteten Abflug kann man nach jüngster Rechtsprechung eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung von der Fluglinie verlangen (nicht vom Reiseveranstalter!).
