Abgezockt von Resorthoppa
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Hallo, wir fühlen uns vom Transfer-Dienstleister Resorthoppa nach allen Regeln der üblen Kunst abgezockt und möchten wissen, wer ähnliche Erfahrungen mit diesem Unternehmen gemacht hat bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt?
Sachverhalt: Der zusätzlich gebuchte und bereits bezahlte Privattransfer von Antalya nach Side und zurück konnte im Dezember 2010 wg. krankheitsbedingter Reisestorno nicht stattfinden. Resorthoppa wurde rechtzeitig vom Reiseabbruch informiert und wir erhielten im Dezember die Zusage, dass der gebuchte, aber nie angetretene Transfer Gültigkeit bis zum nächsten Türkeiurlaub jetzt im März hat. Davon will Resorthoppa aber aktuell nichts wissen, als wir uns am Wochenende den Transfer noch einmal bestätigen lassen wollten. Begründung: Wir hätten storniert (das ist Blödsinn, wir haben umgebucht) und einmal angetretene Transfers könnten nicht nachgeholt werden (wenn man nicht am Zielort ist, kann man auch keinen Transfer antreten). Fazit: Das Geld ist weg, den umgebuchten Transfer von Resorthoppa gibt es nicht.
Sind wir ein Einzelfall oder ist dieses unseriöse Geschäftsgebahren bei Resorthoppa gang und gäbe? Wie wehrt man sich dagegen?? -
hoddelmair wrote:
....wurde rechtzeitig vom Reiseabbruch informiert und wir erhielten im Dezember die Zusage, dass der gebuchte, aber nie angetretene Transfer Gültigkeit bis zum nächsten Türkeiurlaub jetzt im März hat.....habt ihr die zusage schriftlich?
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Zunächst mal Glückwunsch zur zutreffenden Wortwahl "abgezockt".
Frage 1: Was heißt resorthoppa wurde rechtzeitig informiert. Auf deren hp stehen ja die Fristen und Gebühren ziemlich eindeutig (14 Tage vorher, volle Rückerstattung abzügl. 20€, etc.)
Frage 2: Wer hat in welcher Form die Zusicherung gegeben, dass es sich um eine Umbuchung handelt.
Ganz oberflächlich gesagt, sind deine Möglichkeiten ziemlich gering. Du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen und deinen Vertragspartner muß es nicht unbedingt interessieren, warum du die Leistung nicht in Anspruch nimmst. Das ist ein kleines Manko, wenn man kein "Fix-und-Fertig-Paket" von der Stange kauft. Das tue ich zwar auch nicht, aber ich habe eine Jahrespolice für die Reiserücktrittsversicherung und die würde auch für diese Stornokosten aufkommen. Denk mal drüber nach, ob dies nicht u.U. sogar günstiger kommt, als bei jeder Reise die entsprechende RRV dazu zu buchen.
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@Lexilexi: Nein, wir vertrauensseligen Deppen haben die Zusage zur Umbuchung/Transfer im März leider nur mündlich, dafür aber zweimal, was uns nun auch nicht weiter gebracht hat. Telefoniert haben wir mit dem Resorthoppa-Büro in Antalya. Eine Mail an Resorthoppa ist bis heute unbeantwortet geblieben.
@chepri: Unsere Tochter ist kurzfristig vor dem geplanten Reisebeginn erkrankt. Wir haben 72 Stunden vor dem geplanten Abflug mit Resorthoppa Kontakt aufgenommen und gleichzeitig auf der leider zu diesem Zeitpunkt nicht voll funktionstüchtigen Homepage versucht, das Datum von Dezember 2010 auf März 2011 umzusetzen. Letzteres wurde uns vor wenigen Tagen von der Resorthoppa-Zentrale sogar bestätigt (konnten die in ihrer britischen Zentrale wohl noch nachträglich feststellen). Die versteifen sich jedoch darauf, dass ihr türkischer Vertragspartner sie nicht informiert haben will und wir stattdessen mit der Zentrale hätten Kontakt aufnehmen sollen. Das taten wir auch per Mail, aber eine Antwort gab es nie. Ein telefonischer Kontaktversuch mit der Zentrale lief im Dezember 10 ins Nirwana. Nur in der Türkei konnten wir einen Ansprechpartner erreichen.
Erstmal an alle vielen Dank für die raschen Antworten. -
@Lexilexi
Gute Idee. Bis auf eine Ausnahme: Wir nutzen den Hoteltransfer des Reiseanbieters. Resorthoppa schmeißt die Familie bestimmt kein Geld mehr in den Rachen! Ich hoffe, anderen Urlaubern dient unser Fall als Warnung. Der E-Mail-Verkehr mit diesem Anbieter war in den vergangenen Tagen unfassbar. Wir hatten das Gefühl, dass Resorthoppa uns einfach nicht verstehen will. -
Ich habe Resorthoppa schon häufiger genutzt, stets die gebuchte Leistung zuverlässig erhalten - aber auch noch nie einen solchen Sachverhalt zu regeln gehabt. Sagen wir es so: Ohne Krisen saubere Leistung, mehr geben meine Erfahrungen nicht her und darüber bin ich wahrlich nicht unglücklich!
Gemeinhin sei gesagt, dass Transfers üblicherweise nicht umgebucht, sondern nur storniert werden können, mit den entsprechenden Geschäftsbedingungen bei RH bin ich allerdings nicht vertraut. Allerdings nehme ich an, dass es in den AGB´s auch Regeln für kurzfristige Absagen gibt, bei deren Volumen wird sowas wohl häufiger vorkommen?
Habt ihr euch - zufällig oder nachgelesen - daran gehalten, dürfte eine konkrete Rückforderung entsprechend begründet wohl kaum unerfüllt bleiben - das sind Profis!
Derlei Recherchen allerdings und ihre absolute Verzichtbarkeit haben mich inzwischen bewogen, direkt bei ortsansässigen Transferunternehmen zu buchen - lass das 10€ mehr kosten, im Grunde schenken sich die Preise nicht viel.Die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung erachte ich in Unkenntnis des Schriftverkehrs allein schon aufgrund des vermutlich geringen Streitwertes zunächst für überdimensioniert.
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@hoddelmair
Wenn du eine RRV hast, die für diese Kosten aufkommt, ist doch alles in Ordnung.
Andrerseits verstehe ich deine harten Worte nicht:
"nach allen Regeln der üblen Kunst abgezockt" oder "schmeißt die Familie bestimmt kein Geld mehr in den Rachen!"
Du hast einen Vertrag geschlossen, welche Rechte bzw. Pflichten sich daraus ergeben steht klipp und klar in den AGB. So wie du schreibst, hast du dich aber nicht an diese Regeln gehalten sondern mit irgendjemand telefoniert und irgendetwas ausgemacht. Nun, so funktioniert aber das Geschäftsleben nicht. Ich verstehe deinen Ärger, aber auch den Vertragspartner. Dessen Schuld ist es schließlich nicht, dass du an der Fortführung des Vertrags (berechtigterweise) kein Interesse mehr hast.
Sollten zum Zeitpunkt des Vorfalls die AGB weder in deinen Unterlagen, noch auf der homepage so eindeutig gestanden haben, nehme ich alles zurück und entschuldige mich. -
@hoddelmair, so leid, wie es mir tut, dir das sagen zu müssen, aber die AGBs von Resorthoppa sind schon recht eindeutig vormuliert. Chepri hatt ja bereits etwas zur Stornierung geschrieben. Nun sagst du ja, ihr habt nicht storniert, sondern ihr wolltet umbuchen. Auch dazu gibt es in den AGBs eine klare Aussage:
"Buchungsänderungen, die Änderung der An- oder Rückfahrtsdaten, des Urlaubsorts, der Passagieranzahl sowie der Fahrzeuggröße betreffen, müssen mindestens 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt per Email an kundendienst@resorthoppa.de oder eine andere Firmenadresse mitgeteilt werden. Eine Änderungsgebühr in Höhe von EUR 12 wird für jede Buchung erhoben, die auf diese Weise abgeändert wird.
Änderungen, die die An-oder Rückfahrtsdaten, den Urlaubsort, die Passagieranzahl oder Fahrzeuggröße betreffen, die weniger als 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt erfolgen sollten, können nur je nach Verfügbarkeit vorgenommen werden. In diesem Falle wird eine Änderungsgebühr in Höhe von EUR 15 eingezogen."
In eurem Fall sind also 3 Tage vor Reiseantritt generell zu spät, um das Recht auf eine Umbuchung zu haben. Euer Fall ist für mich kein Zeichen von *******, so wie er hier dargestellt ist, sondern von ganz normalem Geschäftsgebahren. Aber es würde hier jede normale RRV greifen, wenn man den Wert der Reise incl. der Transferkosten oder darüber hinaus bei der RRV versichert hat. Auch ich reise gern mal auf diese Art, dass ich mir alle Bausteine, wie Flug, Hotel und Transfer selbst zusammenstelle, aber daür habe ich wie Chepri eine Jahrespolice mit allem Drum und dran, die meines Erachtens ja auch total wichtig ist, gerade wenn man mit Kindern reist. Aber ich gehe mal davon aus, dass ihr eine habt.... -
Menno chepri, wie ich noch so vor mich hin philosophiere und versuche, die richtigen Worte zu finden, ohne jemandem auf die Füße zu treten, hast du es zwischenzeitlich schon knallhart formuliert. Aber wo du Recht hast, haste Recht. @hoddelmair, der chepri beißt nicht, der will nur spielen
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vonschmeling wrote:
Habt ihr euch - zufällig oder nachgelesen - daran gehalten, dürfte eine konkrete Rückforderung entsprechend begründet wohl kaum unerfüllt bleiben - das sind Profis!Ja, das hat der gute hoddelmair aber lt. den AGBs nicht. Das ist ja ganz einfach nachzulesen. Das hat immer noch nix mit Geld in den Rachen werfen oder ******* zu tun, sondern für meine Verhältnisse mit dem gesunden Menschenverstand, der für solche Fälle eine RRV hat, die ohne Probleme dafür aufkommt.
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@katjaworld
Das hast du lieb gesagt, ich will hoddelmair auch nicht zu nahe treten, aber das Geschäftsleben ist nun mal hart.
Also @hoddelmair, falls du meine Wort zu hart gefunden hast, dann entschuldige ich mich dafür auch. -
Ja chepri, das Geschäftsleben ist hart, aber in dem Falle von hoddelmair war es sogar rechtens, auch wenn es hoddelmair nicht gerecht erscheint. Die AGBs sind eindeutig in deutscher Sprache formuliert, es gilt eine Frist zur Umbuchung von mindestens 5 Tagen vor Reiseantritt und das Ganze in schriftlicher Form. Weder das Eine noch das Andere greift hier bei hoddelmair, wenn ich ihn richtig verstanden habe. @hoddelmair, kann es sein, dass du zwar für die Reise selbst und eben nur für diese Reise eine RRV abgeschlossen hattest, die ohne Transfer gebucht wurde? Das würde ja erklären, warum du offensichtlich bei der krankheitsbedingten Stornierung der eigentlichen Reise keine Probleme hattest. Das bedeutet aber auch, dass dir der separat gebuchte Transfer natürlich nicht erstattet wird, so leid, wie es mir tut. (Jedenfalls nicht auf einer rechtlichen Grundlage, sondern maximal auf Kulanz, aber das hat ja Resorthoppa, wie du schon schreibst nicht in Erwägung gezogen und das muss es auch nicht) Und da hilft auch keine Warnung vor Resorthoppa an das Volk, sondern eher mal wieder der Hinweis an alle, die Verträge abschließen, doch vorher mal bitte die AGBs zu lesen. Spätestens beim Lesen wäre nämlich aufgefallen, dass es oberwichtig ist, auch für den Transfer eine RRV abzuschließen, um die letzten 5 Tage zwischen Umbuchungsfrist und Antritt der Reise finanziell abzufedern, falls es Probleme mit dem Antritt der Reise gibt und das geht ja bekanntlich gerade bei Kindern schneller als man denkt.
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@chepri: Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen, schließlich ist jeder für seine Dähmlichkeit selbst verantwortlich, meine Wenigkeit ausdrücklich eingeschlossen. Ich gelobe, künftig alle AGB's erst zu lesen und dann zu buchen oder besser nicht.
@vonschmeling: Danke für die tröstenden Worte, Anwälte können an anderen verdienen. Kann mich übrigens nicht erinnern, von Resorthoppa die AGB geradezu aufgedrängt bekommen zu haben. Bleibt aber trotzdem mein Fehler
Und an alle, die sich Sorgen um den Abschluss einer RRV germacht haben (meine ich wörtlich und nicht ironisch): ja, die Familie ist nicht völlig verblödet und hat seit langem eine Jahrespolice, was sich bei Kindern geradezu aufdrängt. Womit, @katjaworld, auch die Frage nach dem gesunden Menschenverstand geklärt sein dürfte.
Mein Fazit: Auch wenn unser Fall vielleicht etwas speziell war, können nun alle Familien hier nachlesen, was ihnen blüht, wenn der Nachwuchs plötzlich erkrankt (kam in Kindergartenkreisen in dieser Wintersaison gefühlte alle sieben Tage vor). Die knapp 100 Euro, die nun ohne Gegenleistung Resorthoppa dank AGB eingestrichen hat und die eigentlich für einen schnellen Familientransfer nach einem Nachtflug gedacht waren, werden künftig sinnvoll in einen gelungenen Urlaub investiert. Nochmals Dank für die konstruktiven Beiträge, die weitergeholfen haben. -
Ja @hoddelmair, ich bin davon ausgegangen, dass du als verantwortungsvoller Mensch und als Elternteil eines süßen Mäuschens genug Menschenverstand für die nötige Absicherung aller Eventualitäten vor einem und in einem Urlaub mitbringst. Das wollte ich ja damit sagen. Deshalb habe ich ja nicht verstanden, warum du den verpatzten Transfer nicht einfach deiner Versicherung überlassen hast wie die eigentliche Reise selbst auch. Dein Fall war nicht annähernd so speziell, wie du glaubst, sondern ganz normales Tagesgeschäft für eine RRV. Resorthoppa war zu einem derart späten Zeitpunkt nicht mehr dein Ansprechpartner, sondern die RRV. Ich denke mal, dass du das einfach im Eifer des Gefächts, nämlich einem kranken Kind zu Hause und einem nicht anzutretenden Urlaub, auf den man sich lange gefreut hat, verständlicherweise nicht mitbedacht hast. Ich weiß nun nicht, was deine RRV dazu sagt, wenn du die Rechnung für den Transfer nochmal nachreichst, wie hier auch schon vorgeschlagen wurde. Ich drück dir mal die Daumen
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@katjaworld: Merci.
Bin auch mal gespannt, was meine RRV sagen wird. Die Reisestornierung wurde dank ärztlichem Attest anstandslos ersattet.
Befürchte jedoch, dass Resorthoppa trotzdem mein Problem bleiben wird. Wäre eben das Bonbon fürs Mäuschen und für die Eltern sowie für die Oma nach dem Nachtflug gewesen, denn ein Transfer per Veranstalter war im Reisepreis inbegriffen. Ob da die RRV quasi doppelt erstattet?? Ich bezweifle es, werde aber mein Glück mal versuchen und höflich anklopfen. -
@hoddelmaier
mit der doppelten erstattung brauchst du dir keine gedanken machen.
deine rrv hat sich ja nicht deine reiseverträge angeschaut und weiß also nicht, was in deinem vertrag inkludiert ist und was nicht.
ich bin mir sicher, dass du den betrag nocht erstattet bekommst. -
Hmhmhmmm ... allerdings ist es an der Tagesordnung, dass Eltern wegen eines erkrankten Kindes eine Reise absagen müssen, manche haben gar mehrere und somit ein noch höheres Risiko.
Dafür gibt es Regelungen, auch im vorliegenden Falle, zusätzlich, ansich doch komfortabel, eine RRV.Ich hoffe, die Diskussion konnte den ein oder anderen konstruktiven Hinweis liefern? Ich hoffe aber auch, dass evtl. betroffene User alle Wortbeiträge lesen und nicht nur "Resorthoppa = Abzocker" hängen bleibt, respektive die Kultur, einen Sachverhalt mit moderaten Worten zu hinterfragen, wieder auflebt.
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Der Transfer von Antalya nach Alanya nicht zu empfehlen.
Die Firma kann man zu den angegebenen Zeiten nur sehr schlecht erreichen.
Statt Deutsch kommt Englisch oder Türkisch.
Flugänderungen kann man von Deutschland per Email nicht vornehmen.
Man hat ein gewisses "Chaos Gefühl".
Meine Frau stand am Flughafen und wurde nicht abgeholt-Notfall Handy Nr.,keine Reaktion.
Sie musste sich ein Taxi nehmen und
Geld gab es natürlich nicht zurück.
Firmensitz angeblich in England!! -
Wir haben uns (2 Erw., 1 Kind) am 08.12.2013 vom Flughafen Las Palmas in Gran Canaria abholen lassen.
Da die Landung erst um 23.55 Uhr erfolgen sollte, fuhren keine öffentlichen Busse mehr nach Maspalomas/Meloneras unserem Urlaubsort.
Das Angebot von Resorthoppa war wesentlich günstiger als ein örtliches Taxi, so dass wir vorab bei Resorthoppa den direkten Transfer gebucht haben.
Der Flieger landete mit Verspätung um 0.30 Uhr.
Am Flughafen wurden wir dann bereits erwartet und der Transfer mit einem Kleinbus hat ohne Probleme geklappt.
Wir sind mit dem Service sehr zufrieden gewesen.