Kreuzfahrt Dubai - Ich brauche Hilfe!
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Im November letzten Jahres habe ich für meine Eltern ( 73 und 75 Jahre) und mich eine Kreuzfahrt mit Costa ab bis Dubai gebucht. Alles lief komplikationslos bis mir am Flughafen nach dem Einchecken sämtliche Papiere entwendet wurden (auch die Reisepässe). Die Reiseleitung von Costa Vorort kümmerten sich dann um einen Ersatzflug am darauffolgenden Dienstag (zwei Tage später), damit wir uns Montags Ersatzpapiere (vorläufiger Reisepass) besorgen konnten und am Dienstag dann in den Oman zu fliegen und dort auch einzuschiffen. Ich hatte am Montag nach dem Besorgen der Reisepässe dauernden Kontakt mit Costa, Montags Abend dann wurde mir mitgeteilt, daß man uns im Oman nicht an Bord lassen würde wegen nicht gültiger Reisepässe. Ich hatte mich natürlich bei den Botschaften vom Oman sowie auch von Dubai erkundigt, daß vorläufige, ein Jahr gültige Reisepässe, die Ein- und Ausreise erlauben.
Costa ist nicht bereit uns die Kosten zu ersetzen, wobei wir natürlich den regulären Hinflug und zwei Tage der Kreuzfahrt von unserer Forderung abgezogen haben! Das Ganze ist nun beim Rechtsanwalt und ich suche dringend Personen, die eventuell durch Zugverspätungen ihren Flug auch verpasst haben und im Oman nachträglich in die Kreuzfahrt eingestiegen sind, und/oder nur einen vorläufigen Reisepass hatten und an der Reise trotzdem teilnehmen konnten. Costa in allen Ehren, aber mit so etwas darf eine so große Firma doch nicht durchkommen!!!?!
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soweit ich das verstehe, kann aber Costa nichts dafür, dass ihr die Reise nicht machen konntet.
Kein Reisepass - kein Flug, soweit für mich logisch.
dann hat Costa versucht, euch zu helfen und hat euch einen Ersatzflug organisiert.
Dafür, dass der Oman euch nicht einreisen lies, kann aber widerum Costa nichts.
Wofür wolltet ihr dann eine Rückerstattung? -
Der Gesamtreiseverlauf würde mich auch interessieren, denn wie lange hat die Kreuzfahrt gedauert und konnte die TO verspätet an der Kreuzfahrt teilnehmen ?
"Costa ist nicht bereit uns die Kosten zu ersetzen, wobei wir natürlich den regulären Hinflug und zwei Tage der Kreuzfahrt von unserer Forderung abgezogen haben!""Zwei Tage der Kreuzfahrt" oder "diezwei Tage der Kreuzfahrt" ?
Weiterhin kann ich mir kaum vorstellen, dass Costa die Einreise in den Oman bzw. die Teilnahme an der Kreuzfahrt mit "Ersatzpapieren" verweigerte.
Einige Informationen zusätzlich wären nicht schlecht. -
Überflüssiges Zitat entfernt.
Wir haben an der Kreuzfahrt überhaupt nicht teilgenommen, man ließ uns nicht. Und die ersten beiden Tage der Kreuzfahrt haben wir von unserer Forderung abgezogen, da wir sie durch meine Schuld nicht pünktlich antreten konnten. Die Kreuzfahrt dauerte 7 Tagen, es wären also noch 5 Tage verblieben, die wir bei Nachreise hätte genießen können... -
Costa hat uns zwar die Flüge besorgt und uns am Flughafen auch gesagt wir dürften nachfliegen, wenn wir uns die vorläufigen Reisepässe besorgt hätten, sagte uns aber dann am Abend vor dem zweiten Flug, daß wir nicht fliegen dürften, da die vorläufigen Reisepässe im Oman und in den Vereinigten Emiraten nicht akzeptiert würden. Wir haben also die Kreuzfahrt auch beim zweiten Versuch nicht antreten können,
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Zunächst sollte klar gestellt werden, das Costa überhaupt nichts mit der Einreise in den Oman zu tun hat. Da kommt manohne weiteres mit einem vorläufigen Reisepass hin. Wenn am Montag vor der Abreise die -für mich mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung- Absage von Costa gekommen ist gehe ich davon aus, das der Flug am Dienstag gar nicht erst angetreten wurde.
Da ist Costa schon eine Erklärung schuldig. Aber dann wird es wirkich schon etwas schwierig, dem TO zu folgen. Was ist nun seine Forderung ? Will er den Gesamtreisepreis abzüglich der Flugkosten für den ersten Flug ( konnte ja nicht storniert werden ) plus die beiden ersten Schiffstage einfordern ? Offensichtlich wurde die Reise ja überhaupt nicht mehr angetreten, bleiben die Kosten für den 2. Flug ( ging wohl auch nicht mehr zu stornieren oder doch ?? ) plus die verbleibenden Tage der restlichen Kreuzfahrt. Da die Reise ab/bis Dubai gebucht wurde kann man ja den Preis durch die Gesamtage teilen, damit sich somit ein Tagespreis ergibt.
Danach würde der TO akzeptieren, das Costa für den nicht angetretenen ursprünglichen Hinflug sowie für die beiden ersten Seetage nicht schadensersatzpflichtig ist. Wenn Costa die Reise mit zweitägiger Verspätung akezeptiert hätte verbliebe als Schadensersatzforderung tatsächlich nur die Kosten der für die restlichen Seetage plus u.U. die Stornokosten für den 2. Flug.
Gruss Gabriela
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Bei Aida bin ich sogar ohne Papiere aufs Schiff gekommen. Was allerdings eine sehr nette Geste war, das hätten die nicht machen müssen. Meine papiere waren nämlich nach dem Flug weg schluck
Das war wirklich eine Scheißsituation und ich habe das Schiff schon ohne mich fahren sehen...
Allerdings finde ich es, wenn es so wahr ist, das der Oman einen vorläufigen Reisepass bei der Einreise ins Land anerkennt, aber Costa mit dem vorläufigen Pass den Zugang aufs Schiff! -
Ich vermute, dass zwar der Oman den vorläufigen Reisepass akzeptiert, so tun dies andere Reiseländer der Kreuzfahrt womöglich nicht. Vielleicht ist der Reiseleitung diese Erkenntnis (zu) spät(er) gekommen?
@endlosliebe
Wie war denn die Route nach dem Oman? -
Hallo,
waren die gestohlenen Unterlagen zum Zeitpunkt des Diebstahls in der Obhut von Costa oder in der Obhut der Reisenden???
Ansonsten schliess ich mich da AntoniaW an: Wie war der Verlauf der Kreuzfahrt und war hier ein Land dabei, dass Behelfspaesse nicht akzeptiert.
Wenn dem so ist, dann koennte Costa die weitere Teilnahme an der Kreuzfahrt verweigern, da die Gaeste den Erfordernissen dieser Reise nicht (mehr) entsprechen, anlehnend an § 651 b,1 BGB. Denn um sich evtl. Anspruechen der Gaeste nach Beendigung der Reise auszusetzen, dass man an Ausfluegen nicht teilnehmen konnte und die Reise damit wertlos wurde, sagt man besser ab.......
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Im Ergebnis mag das vielleicht sogar stimmen (müsste man prüfen) die zitierte Rechtsvorschrift jedenfalls deckt das sicher nicht ab.
§ 651 b beschäftigt sich ausschließlich mit der Vertragsübertragung und deshalb heisst es in Abs 1 Satz 2 auch "...Der Reiseveranstalterkann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieserden besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen."
§ 651 b ist immer dann interessant, wenn jemand nicht mehr selbst reisen will und eine Ersatzperson gefunden hat.
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Das der § 651 b dazu dient, das vertragliche Verhaeltnis bei einer Uebertragung der Reise an Dritte zu regeln, stell Dir vor, das weiss ich in der Tat.
Darum schreibe ich ja auch 'anlehnend', also sich auf etwas beziehen, hier also die Weigerung der Leistungserbringung, da der/die Reisenden den Erfordernissen der Reise nicht mehr entsprechen.
Versuche es ganz einfach mit lesen, bevor Du duemmliche Sprueche absetzt.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Nun, hier wäre eine Erklärung von Costa notwendig gewesen, um sich vor Ansprüchen zu schützen. Einfach pauschal abzusagen geht nicht, die Reisenden hätten über das zweifellos vorhandene Risiko aufgeklärt werden müssen und sich dann entscheiden müssen, ob sie das eingeschränkte Programm ( nicht Schuld von Costa ) akzeptieren.
Ich bleibe dabei, mit den vorliegenden Informationen ist Costa nicht aus dem Schneider.
Gruss Gabriela
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Mit den vorliegenden Informationen können wir wenig bis überhaupt nichts anfangen.
Ob Costa nur über ein Risiko aufklären muss, oder evtl. selbst tätig werden konnte/musste kann ich ad hoc nicht beurteilen. Möglicherweise gibt es hier so etwas ähnliches wie den Art. 26 des Schengener Durchführungsübereinkommen, das den "Beförderungsunternehmern" die Verantwortung über die Kontrolle der erforderlichen Reisedokumente zuschiebt und sie im Falle einer Einreiseverweigerung verpflichtet, den Reisenden wieder zurückzunehmen.
Erklärt mir aber jetzt nicht, dass der Oman nicht zu den Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens gehört.
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Lieber chepri:
ich möchte hier keine denkbaren Gesetzesgrundlagen zu Rate ziehen. Und ich glaube, ein solcher Bezug ist fehl am Platz. Wenn ich an der verantwortlichen Stelle bei Costa gesessen hätte, würde meine Position wie folgt gewesen sein:
ja, wir können Sie in Oman an Bord nehmen, aber mit dem vorläufigen Reisepass können Sie in einigen Häfen, die wir anlaufen, nicht an Land gehen. Wenn Sie trotzdem anreisen wollen ist das dann Ihre Entscheidung.
Ich habe bewusst die Kostensituation bzw. Schadensersatz aussen vor gelassen. Costa hat sich meiner Meinung nach grundsätzlich nicht korrekt verhalten.
Gruss Gabriela
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Ja wie nun? Du weißt wie Costa handeln hätte sollen, weißt aber nicht, ob es eventuelle Vorschriften etc. gibt, die Costa zu etwas anderem verpflichten? Ich hab keine Ahnung was es mit dem "Schiffsmanifest" auf sich hat, in das die Reederei die Passdaten eintragen muss und das Voraussetzung für die Einreise in die Häfen ist.
Woher weißt du, dass Häfen angelaufen werden, wo man mit dem vorläufigen Pass nicht an Land gehen darf? Hab ich da was überlesen?
Sorry, aber das ist mir zu hoch.Und solange sich die TO nicht wieder meldet und nähere Details mitteilt, ist alles was hier betrieben wird Kaffesatzleserei.
P.S. Sehr interessant "dein" link zu Costa, den dir das System da aufgezwungen hat

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Ich kann die Bemessung des Schadenersatzbetrages nicht nachvollziehen.
Die Tage am Schiff und der Rückflug wären ja auf alle Fälle "weg" gewesen.
Schaden, der durch die falsche Auskunft entstanden ist, ist m. E. nur der Aufwand für den gebuchten - und dann nicht konsumierten - Flug in den Oman!