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Hinflug versäumt, Rückflug storniert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Karl99K Offline
    Karl99K Offline
    Karl99
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ein Kollege erzählte mir:
    Am letzten Mittwoch wollte er mit Family von Wien nach Hamburg fliegen. In Wien war mächtiger Stau, er kam zu spät am Flughafen, Flieger weg.
    Soweit so schlecht, sein Pech - gibt er auch zu.
    Nachdem er keinen Flug mehr bekam, fuhr er am Donnerstag mit der Bahn nach Hamburg - die Tickets hat er zu zahlen, keine Frage.
     
    Aber: Er hatte noch am Mittwoch Abend Kontakt mit seiner Fluglinie wegen des Rückfluges: Der war storniert.
    Begründung: Hin- und Rückflug seien eine einheitliche Leistung, wenn er den Hinflug nicht annehme sei der Rückflug auch weg.
     
    Er mußte dann für seine Familie und sich teure one way Tickets von HAM nach VIE kaufen.
     
    Das kanns doch nicht sein?
     
    Ich habe dazu hier noch nix gefunden; falls es doch was gibt, bitte verschieben.

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    • Phaeton01P Offline
      Phaeton01P Offline
      Phaeton01
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      es gibt in Deutschland einige Urteile bis hoch zum BGH das die Airlines nicht machen können was sie wollen, wie das nach Östereich Recht aussieht keine Ahnung.
      Selbst in Deutschland nützen Dir gewisse Urteile erst mal recht wenig, wenn der Agent am Counter sich stur stellt, kommt aber auch in vielen anderen Lebenslagen vor, Recht haben und Recht kriegen sind eben zwei Schuhe.

      Gruß Susi

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wenn's eins dieser Superpreis-Tickets war, ist es aber auch hier so... oder war es zumindest noch bis vor ca. 1 Jahr.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Eigentlich ungeachtet des Preises bietet das Versäumnis einer Teilleistung noch keine Rechtsgrundlage für die Airline, ohne weitere Anzeichen über das no-how hinaus die Gesamtleistung - in diesem Falle also den Rückflug - zu stornieren.
          Zwar wird die Airline nicht benannt, aber wenn man zu cross ticketing recherchiert, ergeben sich einige Aspekte zum Thema.
          Mein Rat: Akribische Recherche, denn nach bisher vorliegenden Entscheidungen ist das Storno des Rückfluges zumeist unrechtmäßig!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Karl99K Offline
            Karl99K Offline
            Karl99
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke für die sachlichen Antworten.
             
            Es war die größte deutsche Fluggesellschaft, mit der meinem Kollegen das passiert ist.
             
            Ich habe diese BGH Urteile leider nicht gefunden, bei deutschen Entscheidungen bin ich nicht so firm, ich kenne mich nur in der österreichischen Rechtsdatenbank aus.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Mausebaer120M Offline
              Mausebaer120M Offline
              Mausebaer120
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Karl,

              vielleicht hilft Dir ja das hier etwas weiter 😉

              Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
              ( Epikur von Samos )

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Karl99K Offline
                Karl99K Offline
                Karl99
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Vielen Dank!
                 
                Das wars!
                 
                Meinem Kollegen ist sehr geholfen!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • pebachmannP Offline
                  pebachmannP Offline
                  pebachmann
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Vorsicht bei diesem Urteil, das über ein Jahr alt ist.
                  Meines Wissens haben die Fluggesellschaften darauf reagiert und bieten mittlerweile Tickets an bei denen die Reihenfolge des Flugantritts vom Kunden gewählt werden kann. Dies war bis zu dem genannten Urteil nicht der Fall.
                  Sollte man ein solches -extrem teures- Ticket nicht gebucht haben muss man nach wie vor seine Flüge wie gebucht abfliegen und kann nicht einfach ein Segment verfallen lassen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • teufelsteffiT Offline
                    teufelsteffiT Offline
                    teufelsteffi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wir hätten fast das gleiche Problem gehabt. Konnten unsen Hinflug (Pauschalreise) nicht antreten und mussten einen Tag später Fliegen. Unser Abflug hätte am Montag sein müssen, dass wir ncht fliegen können wussten wir erst am Freitagmittag.
                    Ich habe Kontakt zu dem Reisebüro aufgenommen, die sich dann umgehend mit der Fluggesellschaft in verbindung gestezt haben.
                    Am Freitag mussten wir bis 18.00 gemeldet haben, dass der Hinflug nicht angetreten wird aber der Rückflug bestehen bleiben soll.
                    War ein wenig nervenaufreibend, haben auch gleich am Dienstag mit dem RV am Urlaubsziel gesprochen, ob der Rückflug bestätigt wurde.
                    zum Glück ist alle gut gegangen.
                    Mir wurde mitgeteilt, dass man den RV unbedingt rechtzeitig informieren muss ansonsten würde ein Nichtantritt des Hinfluges automatisch zu einer stornierung des Rckfluges führen. (Bei Pauschalreisen) Da die RV davon ausgehen, wer nicht kommt muss auch nicht gehen 🙂

                      • 20.03.2017 Hurghada, AlbatrosPalace
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      teufelsteffi wrote:
                      Mir wurde mitgeteilt, dass man den RV unbedingt rechtzeitig informieren muss ansonsten würde ein Nichtantritt des Hinfluges automatisch zu einer stornierung des Rckfluges führen. (Bei Pauschalreisen) Da die RV davon ausgehen, wer nicht kommt muss auch nicht gehen 🙂

                      Das ist so nicht richtig, denn gerade zu Pauschalreisen gibt es Gerichtsurteile, in denen festgestellt wird, dass der Nichtantritt eines Fluges noch nicht zur Kündigung des gesamten Vertrages berechtigt. Natürlich sollte man unverzäglich den RV davon in Kenntnis setzen, "rechtzeitig" ist aber relativ, da sich solche Umstände naturgemäß gerne mal sehr unvorhergesehen und kurzfristig ergeben.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Was zeigt uns dieser Vorfall:

                        Nicht jedes Reisebüro ist in der Lage qualifizierte Auskünfte zu geben und die Reiseveranstalter versuchen unverdrossen, ihre Kunden auszutricksen (oder sie haben auch unqualifiziertes Personal)
                        @teufelssteffi
                        Die Auskunft, bei einem Abflug am Montag müsse man den Nichtantritt bis Freitag 18:00Uhr melden ist definitiv falsch.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • juanitoJ Offline
                          juanitoJ Offline
                          juanito
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          unverzäglich kommt von Unverzagt
                           
                          😆  
                           
                          Passt auch!
                           
                          Aber die liebe vonschmeling meinte natürlich
                           
                          unverzüglich, ohne Verzug
                           
                          😘

                          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @junanito
                            Verbindlichsten Dank!
                            Ich meinte unverzüglich, wenn auch verzagt ... 😉

                            @chepri
                            Zwar ist nicht unbedingt verbindlich, was der Kunde gehört zu haben glaubt und sodann hier wiedergibt, jedoch sind mir in letzter Zeit häufiger "Auskünfte" von Reisevermittlern aufgefallen, die einem zu gut Deutsch die Haare zu Berge stehen lassen!? Sollte dies das derzeitige Dienstleistungsniveau sein, stimmt mich das wahrlich bedenklich ...
                            :?

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • juanitoJ Offline
                              juanitoJ Offline
                              juanito
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ein Reisebüro kann jeder eröffnen, der keinen Eintrag im Gewerbezentralregister hat.
                               
                              Zitat wiki:
                               
                              Die Gründung oder Eröffnung eines Reisebüros erfordert in Deutschland
                              keine spezielle Qualifikation.
                              Mit einer Anmeldung beim Gewerbeamt öffnet es bereits seine Pforten.
                               
                              Macht 20 EUR.

                              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @juanito
                                Ob man ein RB ohne Qualifikationen eröffnen kann, weiß ich nicht - kann aber sein.
                                Wie lange es dann allerdings geöffnet bleibt, ist eine andere Frage.  😛
                                 
                                Allerdings gibt es die Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau bzw. zum Reiseverkehrskaufmann.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  chepri wrote:
                                  ....
                                  @teufelssteffi
                                  Die Auskunft, bei einem Abflug am Montag müsse man den Nichtantritt bis Freitag 18:00Uhr melden ist definitiv falsch.

                                  vielleicht ist diese info eher den öffnungszeiten des rb geschuldet?
                                  am wochenende arbeitet da niemand.
                                  und montagmorgen ist doch immer so ein stressiger arbeitsbeginn.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @lexilexi
                                    Naheliegend ... doch, welchem Umstand auch immer geschuldet, bleibt es blanker Unfug!
                                    Ganz gleich, wann oder ob überhaupt angekündigt der Reisende den Hinflug nicht antritt, berechtigt dies allein noch nicht zur Kündigung des gesamten Vertrages, also auch nicht dazu, den Rückflug zu stornieren!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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