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Können Kosten erstattet werden bei Stornierung?

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  • FaLuF Offline
    FaLuF Offline
    FaLu
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten morgen,

    habe eine Frage, ob ich die Gebühren für eine Namensänderung (25 €) und Umbuchungskosten (50 €) für eine stornierte Reise trotzdem zahlen muss?

    Haben über Tjaereborg gebucht, Reise konnte storniert werden, da gebuchter Flughafen Flüge alle gestrichen hat. Die oben genannten Kosten soll ich aber trotzdem bezahlen.

    Ist das rechtlich so korrekt oder habe ich Möglichkeiten, das Geld auch erstattet zu bekommen?

    Bitte um Tipps

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schwierig, da ja die Zusatzkosten für einen Verwaltungsaufwand erhoben wurden, der tatsächlich entstanden ist. Rein rechtlich: Ich weiß es nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • AntoniaWA Offline
        AntoniaWA Offline
        AntoniaW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wenn ich mal von der Reihenfolge Buchung-Namensänderung/Umbuchung-Stornierung ausgehe, dann sind die Pauschalen 25/50 € sicherlich zu Recht vom Reiseveranstalter für seine Aufwände und Auslagen erhoben. Auch die Stornierung des Fluges machen diese Vorgänge ja nicht rückgängig. Schliesse mich gastwirt da an.

        1 Antwort Letzte Antwort
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