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Hälfte Hotel/Clubanlage weg

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • -Aniac-- Offline
    -Aniac-- Offline
    -Aniac-
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben im Novemebr 2010 eine Reise nach Ibiza gebucht. Bei dem Hotel hat uns besonders die schöne Anlage und der große Pool gefallen, der auf der Seite vom Veranstalter (Neckermann/TC) und dem Vermittler xxWerbung editiertxx abgebildet war.

    Durch Zufall haben wir jetzt erfahren, das der alte Clubbereich zu dem die schöne Anlage gehört hat vom Hotel abgespalten wurde und jetzt nicht mehr nutzbar ist.

    Stattdessen gibt es jetzt nur einen kleinen rechteckigen Minipool und der Rest der abgebildeten Anage ist quasi nicht mehr vorhanden.

    Von Neckermann gibt es zu unserer Anfrage nur Bausteinantworten ohne Bezug zur Frage.

    Kann mir jemand sagen welche Rechte wir in so einem Fall besitzten und in wie weit Leistungen abweichen dürfen? Die Fotos der alten Anlage sind sogar jetzt noch auf der Homepage...

    Vielen Dank schonmal für die Antworten.

    Gruß

    Michael

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, -Anjac-! 😄

      Zunächst einmal ist festzustellen, dass Katalogbeschreibungen "wahr" sein müssen - in etwa gilt das auch für Bilder. Sofern also die Beschreibung der Anlage den Clubbereich mit einschließt und glaubhaft den Eindruck erweckt, sie gehöre zum gebuchten Umfang, verletzt der Veranstalter den Vertrag und ihr könnt auf Erfüllung bestehen oder zumindest kostenfrei kündigen.

      Schwierig wird die Sache allerdings, wenn bereits in der Angebotsbeschreibung explizit zwischen Hotel- und Clubbereich unterschieden wird; in diesem Fall erwartet man vom Kunden, dass er liest und sich nicht ggf. auf Fotos verlässt.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • daggy1D Offline
        daggy1D Offline
        daggy1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Michael!

        Auch von mir ein Willkommen im Forum 😄

        Ich schließe mich vonschmelings Frage an: Geht an irgendeiner Stelle aus Euren Buchungsunterlagen/dem Prospekt/der Internetbeschreibung von Neckermann hervor, dass es sich um 2 separate Anlagen handelt? Z.B. durch Miniaturbeschriftungen auf den Fotos? Aus dem Preisteil?

        a) Falls ja, hast du keine Rechte, kannst evtl. umbuchen.

        b) Falls Neckermann das aber nicht differenziert, dann kannst du schon was machen, da du auf Grund der (ich nenne das jetzt mal so) Prospektinfos gebucht hast und diese Vertragsbestandteil sind.

        Ändert sich zwischen deiner Buchung und dem Reiseantritt etwas an den Vertragsgrundlagen, dann ist der RV lt. Reiserecht verpflichtet, dich unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Und falls diese Änderung einen echten  "Reisemangel" bedeutet, Euch kostenlose Umbuchung bzw. Storno anzubieten.

        Eurer Reise fehlen dann nämlich "zugesicherte Eigenschaften", die Prospektbeschreibung wäre mindestens "irreführend", im Härtefall läge "arglistige Täuschung" vor.

        Du solltest dich an dein Reisebüro wenden, die helfen gerne weiter. Falls du über Internet gebucht hast - wende dich an den Vermittler, und das unbedingt schriftlich.

        LG

        Dagmar

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Sofern im Ausschreibungstext eindeutig auf eine getrennte Anlage verwiesen wurde, kann sich der Urlauber nicht allein auf Abbildungen berufen.

          Mich würde interessieren, woher die Info stammt, dass der Clubteil abgespalten wurde - der RV scheint das ja offensichtlich noch nicht zu wissen?

          Schade eigentlich, dass die Veranstalter offenbar überwiegend schlechter networken als ihre Kunden?!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • daggy1D Offline
            daggy1D Offline
            daggy1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            vonschmeling:

            Sofern im Ausschreibungstext eindeutig auf eine getrennte Anlage verwiesen wurde, kann sich der Urlauber nicht allein auf Abbildungen berufen.

            Auf Abbildungen allein kann man sich nicht berufen, so freue ich mich immer über Fotos von Superstränden bei einem Hotel, und dann steht in der Hotelbeschreibung "nur rund 500m vom Strand entfernt"... 😱 Aber Fotos können - falls mit Text versehen - Hinweise auf z.B. verschiedene Zimmertypen oder Hotelbereiche liefern. Eindeutuge Info sollte der Preisteil geben.

            vonschmeling: ... "der RV scheint das ja offensichtlich noch nicht zu wissen?"

            Das liegt nicht unbedingt am RV in D, sondern eher an einer Reiseleitung, die Änderungen vor Ort nicht weitergibt. Die RV haben ein großes Interesse, ihre Kunden über Änderungen zu informieren. Es erhöht die Kundenzufriedenheit, und spart dem RV Papierkram und evtl. Rückzahlungen wg. Mängelrüge und Schadensersatzforderungen.

            VG

            Dagmar

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich sagte nicht, es "liegt am Veranstalter".

              Allerdings wurden ihm die Bedenken längst mitgeteilt; ein gut vernetzter Dienstleister verlangt spätestens in diesem Moment dringlich Vorortinfos von seiner Incoming Agency, anstatt pauschale Antwortschreiben an den Kunden zu schicken!

              Nochmal: Die Beschreibung des Hotels muss wahr sein, das gilt generell auch für Bilder - insbesondere online gestellte. Ggf. kann sich der Reiseveranstalter nicht darauf berufen, dass für eine Änderung keine Zeit war. Das gilt auch für einen Aquapark, der sich real auf eine klapprige Rutsche beschränkt, den animierten Karikstrand, der sich als weiterer Hotelkomplex erweist oder ähnliche "Aufhübschungen". Kann der Kunde eine solche Täuschung mit Bildern belegen und ist die Abweichung entsprechend gravierend, bedeutet das einen Reisemangel, selbst wenn im Text "Modellbild" oder Vergleichbares zur Beschwichtigung der Erwartungen vermerkt ist.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • LuganskL Offline
                LuganskL Offline
                Lugansk
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo!

                Die Nennung des Hotelnamens würde die Sache hier übersichtlicher machen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Für wen "übersichtlicher"?  ❓

                  Die gesetzliche Regelung ist übersichtlich und wie der fragende User mit den Infos dazu übereinkommt, ist seine persönliche Angelegenheit.

                  Man sollte doch den Anspruch auf Transparenz nicht übertreiben, und gerade bei heiklen Rückfragen nicht unbotmäßig in die Privatsphäre dringen?!

                  Sofern die namentliche Nennung der Beteiligten für den T.O. relevant ist, wird sie wohl noch auftauchen ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • LuganskL Offline
                    LuganskL Offline
                    Lugansk
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo!

                    Wer redet denn hier von privaten Angaben? ❓

                    Erst bei der Nennung des Hotel Namens kann man nachvollziehen was versprochen wurde und was nicht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Mausebaer120M Offline
                      Mausebaer120M Offline
                      Mausebaer120
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Vielleicht sollten wir eh erstmal abwarten ob sich der TE nochmal meldet - wäre ja nicht schlecht, wenn er sich mal etwas an der Diskussion beteiligt und auf Rückfragen antwortet ...

                      Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                      ( Epikur von Samos )

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • -Aniac-- Offline
                        -Aniac-- Offline
                        -Aniac-
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        danke für die vielen Antworten.

                        Es handelt sich um das Hotel/den Club Fiesta Hotel/Club Playa d'en Bossa. Der ehemalige Club ist jetzt anscheinden mit im Hotel und aus der Clubanlage ist das Ushuaia Beach Hotel geworden, welches wohl nicht zur Fiesta-gruppe gehört. Was ich mich auch Frage, was mit den Buchern des Clubs ist, deren einziger Unterscheid zum Hotelgast jetz das Allinclusiv ist und die besseren Zimmer quasi nicht mer vorhanden sind.

                        Als wir 2007 dort waren konnte man sich frei zwischen den Anlagen bewegen.

                        Ob bei der Buchung zwischen Hotel und Club unterschieden wurde weiß ich leider nicht mehr, wobei dies für mich irrelevante erscheint, da auf der Buchungsseite für das Hotel mit der jetzt fehlenden Poollandscahft und ehemaligen Clubanlage geworben wurde.

                        Der Reisevermittler war **Werbung entfernt **. Ich werd meine Anfrag jetzt auch an die schicken, wobei ich glaube das die sich da einfach rausreden werden, dass sie für Neckermann nicht verantwortlich sind. Wobei das Problem sicherlich mehrere Veranstalter betreffen dürfte die das Hotel/Club angeboten haben.

                        Gruß

                        Michael

                        ====

                        Hallo Michael,

                        da es hier um einen Reisevermittler und nicht um einen Reiseveranstalter handelt, wurde der Name gemäß unserer Forenregeln entfernt.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • -Aniac-- Offline
                          -Aniac-- Offline
                          -Aniac-
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Der Vermittler hat jetzt auf Nachfrage nocheinmal bestätig dass es "freien Eintritt zum Club Fiestaland" mit meienr Buchung gab.

                          Hab dort angerufen und die werden jetzt ebenfals bei Neckermann nachhaken. Schienen aber leider auch etwas überrascht, dass es den alten Club wohl nicht mehr gibt...

                          Stand 15.08.:

                          Neckermann hat jetzt wahsinnige 70 Euro Budget für Ausflüge angeboten. Zuerst sollte es ein Ausflug nach Ibiza Stadt werden auf den Hippiemarkt. Die Busfahrt mit dem Stadtbus kostet übrigens 2 Euro und dort werden neben gefälschten Markenhandtaschen und Sonnebrillen ganz tolle Armbänder verkauft...

                          Nebenbei hat mich Neckermann/ThomasCook mit unterdrückter Nummer angerufen. Super seriös der ganze Laden.

                          Kann nur jedem von Neckermann, ThomasCook oder sonst wem der zu dieser Reiseverhinderungsgruppe gehört abraten. Die ganze Aktion hat jetzt 6!! Wochen gedauert.

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