Nachbelastung im Hotel
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Habe für einen sehr günstigen Preis eine NUR HOTEL Buchung bei einem Reisebüro im Internet getätigt.
Reisezeitraum ist April 2012.
Sofort nach Eingabe ist mir die verbindliche Buchung vom Reisebüro bestätigt worden, 2 Tage später vom Veranstalter. ( Bestätigung/Rechnung liegt
vor, Anzahlung ist abgebucht.)
Nun sagte mir das Reisebüro, ich solle lieber stornieren, da der Preis nicht richtig wäre.
Wenn ich die Buchung so stehen lassen würde, würde das Hotel sicherlich vor Ort von mir die "Differenz"verlangen.
Geht das? Wäre ich in der Pflicht ? -
@jocolaulen, du hast ja den Vertrag nicht mit dem Hotel sondern mit dem RV geschlossen. Somit kann das Hotel deinen bestehenden Vertrag mit dem RV auch nicht ändern und eine etwaige Differenz verlangen. Was dir natürlich unter Umständen passieren kann ist, dass der RV den Vertrag mit dir aufgrund eines Erklärungsirrtums gewillt ist anzufechten. Bei wirkungsvoller Anfechtung wäre der Vertrag als nichtig zu betrachten, so als wenn er nie zustande gekommen ist. Das würde bedeuten, dass du in dem Hotel deiner Wahl gar kein Zimmer gebucht hast. Du könntest also dann nur noch auf blauen Dunst anreisen und müsstest dann den vollen Preis des Hotelzimmers bezahlen, denn dann wäre das Hotel dein Vertragspartner. Nun kann ich natürlich aus der Ferne nicht sagen, was und in welcher Form und auf welchem Weg dir das RB zu der Thematik mitgeteilt hat. Handelt es sich etwa schon um die Mitteilung des RV, dass er an dem Vertrag zu dem Preis nicht festhalten möchte (dann könnte es sich schon um die Anfechtung handeln) oder war das jetzt nur ein mündlicher Wink mit dem Zaunpfahl des RB, weil du gerade in der Nähe warst?
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Kourion wrote:
Das RB sagt, du sollst stornieren ? Kostenfreie Stornierung ?
Was sagt der RV dazu ?Das Reisebüro sagt: Entweder kostenfrei stornieren oder den vollen Reisepreis zahlen.
Hab ich mich nicht drauf eingelassen, Reisebüro läßt es jetzt auf meinen Wunsch so laufen ( Das war letzten Donnerstag- bis jetzt nicht Neues gehört ) -
@ jocolaulen,
kannst Du das Ganze ein bisschen genauer erläutern? In Deinem ersten Post schreibst Du von Veranstalterrechnung und bezahlter Anzahlung, in Deinem zweiten Post davon, dass das Reisebüro Dich zur Zahlung des vollen Reisepreises nötigt. Wieso, weshalb, warum?
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Louboutin wrote:
@ jocolaulen,
kannst Du das Ganze ein bisschen genauer erläutern? In Deinem ersten Post schreibst Du von Veranstalterrechnung und bezahlter Anzahlung, in Deinem zweiten Post davon, dass das Reisebüro Dich zur Zahlung des vollen Reisepreises nötigt. Wieso, weshalb, warum?
Sorry, wenn ich das nicht so deutlich rübergebracht habe :
Nach meiner Buchung erhielt ich vom Reisebüro die Buchungsbestätigung.
3 Tage später über das Reisebüro die Bestätigung/ Rechnung vom Reise- Veranstalter.
Hab dann nachgefragt, ob der Preis wirklich korrekt ist- da ist dem Reisebüro der Preis erst aufgefallen und da kam ein Tag später die Optionen : kostenlos Storno oder voller Reisepreis - aber das vom Reseibüro - nicht vom Veranstalter ! -
jocolaulen wrote:
Hab dann nachgefragt, ob der Preis wirklich korrekt ist- da ist dem Reisebüro der Preis erst aufgefallen.... das heißt, dass Du unterschiedliche Preise auf der Buchungsbestätigung und auf der Reisebestätigung hast? Und wenn ja, über welche Preisdifferenz sprichst Du?
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Louboutin wrote:
jocolaulen wrote:
Hab dann nachgefragt, ob der Preis wirklich korrekt ist- da ist dem Reisebüro der Preis erst aufgefallen
.... das heißt, dass Du unterschiedliche Preise auf der Buchungsbestätigung und auf der Reisebestätigung hast? Und wenn ja, über welche Preisdifferenz sprichst Du?Nein, der Reisepreis war und ist immer noch identisch, ob bei der Buchung , beim Reisbüro oder beim Veranstalter auf der Bestätigung
Differenz ca 80% -
Nee, das heißt es glaub ich nicht ... ich frage mich bei der Lektüre schon geraume Zeit, woher "der volle Reisepreis" (scheints gab es ja nur einen im Angebot) plötzlich kommt, und warum er "voll" genannt wird - differenzierend von einem Angebot?
Und es ist natürlich Mumpitz, dass das Hotel bei geltendem Vertrag den Gast direkt in Anspruch nehmen könnte ... das ist schon alles sehr sehr merkwürdig ...
Wenn sich ein Partner auf einen Erklärungsirrtum berufen könnte, wäre das der Veranstalter, möglich dass er sich zur Kommunikation des Sachverhalts des Vermittlers bedient.
Bleibt trotzdem kryptisch, meiner Meinung ... :? -
vonschmeling wrote:
Nee, das heißt es glaub ich nicht ... ich frage mich bei der Lektüre schon geraume Zeit, woher "der volle Reisepreis" (scheints gab es ja nur einen im Angebot) plötzlich kommt, und warum er "voll" genannt wird - differenzierend von einem Angebot?
Und es ist natürlich Mumpitz, dass das Hotel bei geltendem Vertrag den Gast direkt in Anspruch nehmen könnte ... das ist schon alles sehr sehr merkwürdig ...
Wenn sich ein Partner auf einen Erklärungsirrtum berufen könnte, wäre das der Veranstalter, möglich dass er sich zur Kommunikation des Sachverhalts des Vermittlers bedient.
Bleibt trotzdem kryptisch, meiner Meinung ... :?Sorry - verstehe Dich nicht ganz.......
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Sag doch einfach mal, was Du bezahlt hast und wofür und was das Reisebüro jetzt als vollen Reisepreis betitelt und warum!? War das Angebot irgendein Special Offer, mit einem Nachlass zu X%?! Versuche es mal ganz von vorne mit allen Details zu beschreiben, darf ruhig etwas länger werden, wir lesen alle gerne
Aber vor allem, könnte man Dir dann wahrscheinlich besser helfen... -
@doc
Danke ... das meinte ich.
Wie kann ich ein Supersonderangebot buchen und dann plötzlich mit einem zu 80% nach oben abweichenden Preis konfrontiert werden, den mein Vermittler als "den vollen Preis" bezeichnet?
Es gibt einen Preis X für ein Sonderangebot, und einen Preis Y, zudem das Produkt üblicherweise verkauft wird. Wenn du den Zuschlag zum Sonderpreis bekommen hast, kann der Vermittler dir nicht plötzlich mitteilen, es wäre besser, das Produkt nicht zu kaufen, denn beim Gebrauch könne eine Nachforderung gestellt werden.
Das geht einfach nicht, ich weiß nicht, was die in dem Laden rauchen, aber es ist ohne Frage zuviel!
Mein Rat wäre: Melde dich dort, bestehe auf Erfüllung des bereits geschlossenen Vertrages - selbstverständlich zum ursprünglichen Angebotspreis! - und lass sie kommen. Aus meiner Sicht der Dinge gibt es nur 2 Optionen: Das Angebot wird bestätigt, oder der Veranstalter erklärt sich umfänglich zu einem Erklärungsirrtum und kündigt den Vertrag.
Was garantiert nicht passiert, ist das von RB gemäß deines Vortrags beschriebene Szenario - nämlich dass das Hotel dich vor Ort direkt in Anspruch nimmt!
Wenn dir das so gesagt wurde, haben die dich schlicht verhohnepiepelt ... und dann würde ich mal ganz gefährlich an der Solidität der Einrichtung zweifeln!
Wie gesagt - immer vorausgesetzt, du hast alles richtig verstanden und auch wiedergegeben ... ! -
"Seltsam" wäre da noch die netteste Umschreibung, die mir da einfiele

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Kann es sein, dass das Reisebüro nicht nur als Vermittler, sondern auch als Erfüllungsgehilfe durch weitergehende Tätigkeiten für den Veranstalter fungiert hat ? Die Rechnung erhielt er über das Reisebüro, wäre wichtig zu wissen, ob das Reisebüro auch inkassoberechtigt ist. Ändert zwar nichts an der Tatsache, das innerhalb von 3 Tagen juristisch sicher korrekt der Vertrag als Ganzes wegen Irrtums aufgelöst werden kann, würde aber die Aktivität des Reisebüros erklären. Erklärt aber nicht, warum das Reisebüro den Kunden "ins Blaue" reisen lassen will, selbst wenn er dies gewünscht hat ( ...lassen das erst mal so laufen ). 80% Differenz ist ja auch wieder eine Höhe, wo die Gerichte zumuten, das als Irrtum schon im Vorfeld zu erkennen, wenn es sich nicht um eine Preisaktion gleich welcher Art mit entsprechender Bewerbung gehandelt hat.
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@gabriela maier
wie kommst DU auf deine Gedankengänge - die sind so weit weg vom Thema....?
@jocolaulen
Du hast eine BESTÄTIGUNG vom Reiseveranstalter über den Preis, den DU gebucht hast...
Wenn der Rv der Ansicht ist, es ist eine falsche Rechnung ergangen, wird er sich bei dir melden. Und wenn nicht, dann wird es wohl richtig sein.
Maximal würd ich an deiner Stelle den Reiseveranstalter kontaktieren......das RSB (?) ist NUR Vermittler und kann nur das "einbuchen ", was der RV anbietet. Es "macht" nämlich KEINE Preise.
Wo ist dein tatsächliches Problem? -
@zuckerpueppi:
vielleicht solltest du meinen Beitrag noch einmal nachlesen. Falls das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig geworden ist -Details dazu hatte ich nachgefragt- sind seine Tätigkeiten/Funktionen juristisch gleichzusetzen als ob der Reiseveranstalter sie selbst getätigt hätte. Und hat dann dem Kunden zu erörtern, das die Buchung wg. Irrtums nicht zustande gekommen ist und Lösungen anzubieten. Alternative: kostenloses Storno oder höheren Preis akzeptieren. Meine Frage war nach der Kompetenz des Reisebüros.
Als reiner Vermittler hätte er dem Reisenden nur eine Entscheidung des Veranstalters übermitteln müssen. Zu weitergehenden Diskussionen ist er nicht berechtigt. Eine wenn auch möglicherweise stillschweigende Duldung, den Urlauber "auf Verdacht" reisen zu lassen mit dem Risiko, das dem Hotel eine Buchung nicht vorliegt ist schlicht eine bodenlose Frachtheit und würde das Reisebüro als Vermittler u.U. schadensersatzpflichtig machen. -
@gabriela maier
Es stand bereits im Eingangsbeitrag, dass der TE eine Rechnung/Bestätigung vom Reiseveranstalter bekommen hat - ergo - klassische Vermitllungsleistung!
Auch hat der TE NICHT geschrieben, dass das RSB vom RV einen mündlichen (?) Auftrag hatte, dieses oder jenes anzubieten.....UND wenn nun das RSB diese Buchung auf Wunsch des Kunden "laufen" läßt, dann hat dieses RSB logischerweise NICHT den Auftrag vom Veranstalter gehabt.....
Warum dort so reagiert wurde, wie reagiert wurde, bleibt der TE hier leider schuldig.
ERGO bleibt die Bestätigung/Rechnung des RV gültig bis ein eindeutiges Schreiben vom RV via RSB an den Kunden etwas anders besagt!
Es wurde ein Vertrag geschlossen, der nicht widerrufen wurde!