1 2 FLY , Niemals wieder , schlechte Reiseleitung
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Wir waren ( 4 Erwachsene und 1 Kind ) mit 1 2 Fly in der Türkei im Cesar´s Belek ein angebliches 4 Sterne Hotel mit AI. Die Essensqualität war verhältnismäßig gut. Aber die Buffet´s waren offfen und hier sind Vögel auf dem Brot rumgelaufen und auch viel drauf geschissen. Die Vögel haben im Salatdressing gebadet und haben sich den Salat schmecken lassen.
Die Klimaanlage war defekt und das bei 40 Grad. Auch nach mehrmaligem Beschweren beim Reiseleiter ist das nicht behoben worden. Wir hatten ein Familienzimmer da war auf zwei Ebenen( bzw. 2 Schlafraüme ).Sie wollten uns ein normales Doppelzimmer für 5 Personen geben.
Als wir zurück kamen haben wir und beschwert und haben eine kleine Entschädigung von 150 Euro erhalten. Das ist doch ein Witz.
Ich kann jeden nur davor warnen bei 1 2 FLY zu Buchen. -
Alois, wenn Du dich mit einem Kinkerlitzchen von Euro 150,00 zum Ausgleich Deiner Mängelrüge einverstanden erklärt hast, nützt Dir Dein jetziges Nachkarten überhaupt nichts mehr.
Wenn Du der Auffassung gewesen wärest, daß das mehr als Euro 150,00 wert war, warum hast Du dann nicht auf einer höheren Schadensersatzsumme bestanden? -
Alois, wenn Du dich mit einem Kinkerlitzchen von Euro 150,00 zum Ausgleich Deiner Mängelrüge einverstanden erklärt hast, nützt Dir Dein jetziges Nachkarten überhaupt nichts mehr.
Wenn Du der Auffassung gewesen wärest, daß das mehr als Euro 150,00 wert war, warum hast Du dann nicht auf einer höheren Schadensersatzsumme bestanden? -
Hallo ,
die Reise war im Juni 2003 . Und ich habe mich nicht mit 150 Euro zufrieden gegeben aber ich hatte keine Rechtsschutzversicherung deshalb sind mir die Gerichtskosten zu hoch gewesen.
Das mit der Rechtsschutzversicherung habe ich jetzt aber geändert !!!!!!
Gruß
Alois -
Hallo ,
die Reise war im Juni 2003 . Und ich habe mich nicht mit 150 Euro zufrieden gegeben aber ich hatte keine Rechtsschutzversicherung deshalb sind mir die Gerichtskosten zu hoch gewesen.
Das mit der Rechtsschutzversicherung habe ich jetzt aber geändert !!!!!!
Gruß
Alois -
Alois Dirscherl schrieb:
Wir waren ( 4 Erwachsene und 1 Kind ) mit 1 2 Fly in der Türkei im Cesar´s Belek ein angebliches 4 Sterne Hotel mit AI. Die Essensqualität war verhältnismäßig gut. Aber die Buffet´s waren offfen und hier sind Vögel auf dem Brot rumgelaufen und auch viel drauf geschissen. Die Vögel haben im Salatdressing gebadet und haben sich den Salat schmecken lassen.
Die Klimaanlage war defekt und das bei 40 Grad. Auch nach mehrmaligem Beschweren beim Reiseleiter ist das nicht behoben worden. Wir hatten ein Familienzimmer da war auf zwei Ebenen( bzw. 2 Schlafraüme ).Sie wollten uns ein normales Doppelzimmer für 5 Personen geben.
Als wir zurück kamen haben wir und beschwert und haben eine kleine Entschädigung von 150 Euro erhalten. Das ist doch ein Witz.
Ich kann jeden nur davor warnen bei 1 2 FLY zu Buchen.
Hallo ,
die Reise war im Juni 2003 . Und ich habe mich nicht mit 150 Euro zufrieden gegeben aber ich hatte keine Rechtsschutzversicherung deshalb sind mir die Gerichtskosten zu hoch gewesen.
Das mit der Rechtsschutzversicherung habe ich jetzt aber geändert !!!!!!
Gruß
Alois -
Alois Dirscherl schrieb:
Wir waren ( 4 Erwachsene und 1 Kind ) mit 1 2 Fly in der Türkei im Cesar´s Belek ein angebliches 4 Sterne Hotel mit AI. Die Essensqualität war verhältnismäßig gut. Aber die Buffet´s waren offfen und hier sind Vögel auf dem Brot rumgelaufen und auch viel drauf geschissen. Die Vögel haben im Salatdressing gebadet und haben sich den Salat schmecken lassen.
Die Klimaanlage war defekt und das bei 40 Grad. Auch nach mehrmaligem Beschweren beim Reiseleiter ist das nicht behoben worden. Wir hatten ein Familienzimmer da war auf zwei Ebenen( bzw. 2 Schlafraüme ).Sie wollten uns ein normales Doppelzimmer für 5 Personen geben.
Als wir zurück kamen haben wir und beschwert und haben eine kleine Entschädigung von 150 Euro erhalten. Das ist doch ein Witz.
Ich kann jeden nur davor warnen bei 1 2 FLY zu Buchen.
Hallo ,
die Reise war im Juni 2003 . Und ich habe mich nicht mit 150 Euro zufrieden gegeben aber ich hatte keine Rechtsschutzversicherung deshalb sind mir die Gerichtskosten zu hoch gewesen.
Das mit der Rechtsschutzversicherung habe ich jetzt aber geändert !!!!!!
Gruß
Alois -
Hallo Alois,
das mit der Rechtsschutzversicherung ist wirkliche eine Krux. Hat man keine, fühlt man sich machtlos bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen. Hat man eine, muß man aufpassen, daß man sie nicht zu oft in Anspruch nimmt, weil der Versicherer sonst Fisematenten macht. Unter dem Strich ist es aber sehr sinnvoll, eine zu haben, weil es immer wieder mal Probleme geben kann, sei es mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, im Straßenverkehr, bei Reisen usw.
Ich denke, beim Thema Reisen ist es auf jeden Fall immer von Vorteil, von vornherein den Eindruck zu vermitteln, daß man eine Rechtsschutzversicherung hat (ob das nun stimmt oder nicht). Das heißt, man sollte bei der Anmeldung der Mängelrüge beim Veranstalter schon bald indirekt darauf hinweisen, daß man rechtsschutzversichert ist und seine Forderung ggf. auch rechtlich durchsetzen will. (Wie gesagt: indirekt darauf hinweisen, nicht direkt, das wirkt zu aufgesetzt!). Wenn man schon den ersten Regulierungsvorschlag des Veranstalters, der in der Regel aus taktischen Gründen sehr niedrig ist, akzeptiert und damit den Schwanz einzieht, dann freut sich nur der Veranstalter, weil sein Kalkül aufgegangen ist. Auf solche Kunden warten die nur! Also, immer Breitseite! Dann klappt 's auch mit der Reklamation!
Ich wünsche Dir noch viele reklamationsfreie Urlaube!
Frdl. Gruß -
Hallo Alois,
das mit der Rechtsschutzversicherung ist wirkliche eine Krux. Hat man keine, fühlt man sich machtlos bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen. Hat man eine, muß man aufpassen, daß man sie nicht zu oft in Anspruch nimmt, weil der Versicherer sonst Fisematenten macht. Unter dem Strich ist es aber sehr sinnvoll, eine zu haben, weil es immer wieder mal Probleme geben kann, sei es mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, im Straßenverkehr, bei Reisen usw.
Ich denke, beim Thema Reisen ist es auf jeden Fall immer von Vorteil, von vornherein den Eindruck zu vermitteln, daß man eine Rechtsschutzversicherung hat (ob das nun stimmt oder nicht). Das heißt, man sollte bei der Anmeldung der Mängelrüge beim Veranstalter schon bald indirekt darauf hinweisen, daß man rechtsschutzversichert ist und seine Forderung ggf. auch rechtlich durchsetzen will. (Wie gesagt: indirekt darauf hinweisen, nicht direkt, das wirkt zu aufgesetzt!). Wenn man schon den ersten Regulierungsvorschlag des Veranstalters, der in der Regel aus taktischen Gründen sehr niedrig ist, akzeptiert und damit den Schwanz einzieht, dann freut sich nur der Veranstalter, weil sein Kalkül aufgegangen ist. Auf solche Kunden warten die nur! Also, immer Breitseite! Dann klappt 's auch mit der Reklamation!
Ich wünsche Dir noch viele reklamationsfreie Urlaube!
Frdl. Gruß -
Das klingt ja unglaublich!!! Ich recherchiere gerade zum Thema Reisenepp für das Bayerische Fernsehen - wollen wir uns nicht mal unterhalten? Bitte melden Sie sich doch unter DTromballa@aol.com. Ich bin mehr als gespannt!!
D.