online check in für Hotel
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Hallo zusammen,
hätte da mal eine Frage zwecks ausfüllen der Personalien.
Unser Flug geht am 20.5. abends um 18.35 mit Zwischenlandung in die Türkei, also sind wir erst am 21.5 im Hotel. Schreibt man nun dieses Datum in das Formular oder das gebuchte wie es in den Reiseunterlagen steht?
Vielen Dank schon mal!!!
Helga -
hey,
ich glaube sie meint, dass sie zwar am 20.5. "losfliegt" aber erst nachts, also am 21.5. landet und nachts irgendwann im Hotel ankommt und nun wissen will, ob sie das Hotel bereits für den 20. oder erst für den 21.5. buchen soll, oder verstehe ich das falsch?
falls ich es richtig verstehe, würde ich raten, das Hotel bereits für den 20.5. zu buchen bzw "einzuchecken", weil die Zimmer ja in der Regel erst ab mittags am Anreisetag zur Verfügung stehen. Das heißt, ihr müsstet euch in der Lobby des Hotels die halbe Nacht um die Ohren schlagen, nciht sooo toll

liebe Grüße
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Da hast Du nun wirklich nicht richtig gelesen :p. Helga schreibt hier doch glasklar das dieses Hotel bereits gebucht ist und ihr die Reiseunterlagen vorliegen. Sie braucht nun wirklich nicht in der Lobby übernachten!
@Helga004
Das Abflugdatum ist unerheblich, könntest ja auch schon vor 2 Tagen gestartet sein und inzwischen 4 Zwischenlandungen hinter Dir gebracht haben. Sorry, hört sich zwar etwas sarkastisch an, ist aber nicht so gemeint. Verrate uns doch einfach mal was im Hotelvoucher steht.
Aber ´ne Zwischenlandung um in die Türkei zu kommen, ist ja schon der Hammer.

Wilfried
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Ganz einfach, gastwirt:
Es gibt Hotels, da kannst Du schon online einchecken und den Meldezettel online ausfüllen. Wenn Du dann im Hotel ankommst, ersparst Du Dir dort das ausfällen des Meldezettels und somit sparst Du auch Zeit

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Ich mag mich irren, vermute aber einen anderen Hintergrund für die Frage, darum die nachfolgenden Konjunktive.
Es "könnte" sich um eine Pauschalbuchung mit Reiseantritt 20.05., Abflug um 18:35 handeln und Ankunft im Hotel erst am 21.05. Das Check-In Datum im Hotel "könnte" wiederum als Beleg für die beliebte Argumentation verlorener Urlaubstag als Hintergrund angeführt werden.Vielleicht war es aber nur ein grundverkehrter Rückschluss, dann Sorry!
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Nicht sehr schön für euch, kann aber vorkommen. Den Hintergrund für deine Frage hättest du dennoch nennen können.
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@bernhard707
meine Frage war so gemeint wie ich sie gestellt habe, ohne einen Hintergrund wie du evtl. meinst.Helga