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Keine Entschädigung wegen Flugausfal ...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
16 Beiträge 11 Kommentatoren 5.0k Aufrufe
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  • kiotariK Offline
    kiotariK Offline
    kiotari
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    "
    Schlechte Nachrichten für Flugreisende: Wenn ihr Flug wegen eines Pilotenstreiks ausfällt, haben sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Der Arbeitskampf gilt laut einem aktuellen Gerichtsurteil als „nicht zu beherrschende Gegebenheit“....
    Klage gegen Lufthansa gescheitert ...."

    BGH -Urteil vom 21.08.

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      War zu erwarten und letztlich die logische Konsequenz!

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • DylanD Offline
        DylanD Offline
        Dylan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ist doch schon lange bekannt, dass Streiks unter "Außergewöhnliche Umstände" fallen.
        Hast wohl bei Staatsrecht nicht gut aufgepasst? 😉

        Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Schlimm genug, daß ein BGH mit so etwas ********* werden muß!

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ENIGMA13E Offline
            ENIGMA13E Offline
            ENIGMA13
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich wüßte wie ich die Zeit in Miami genutzt hätte 😉 .

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • shippyslyS Offline
              shippyslyS Offline
              shippysly
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              dafür ist der BGH aber nun mal da...

              -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • zeron161Z Offline
                zeron161Z Offline
                zeron161
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Dylan:
                Ist doch schon lange bekannt, dass Streiks unter "Außergewöhnliche Umstände" fallen.
                Hast wohl bei Staatsrecht nicht gut aufgepasst? 😉

                Da scheinen dann wohl auch einige Richter in verschiedenen Landgerichten bei "Staatsrecht" geschlafen zu haben, die haben nähmlich teilweise anders entschieden.
                Somit musste der BGH letztlich entscheiden.

                Niveau ist keine Creme.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • DylanD Offline
                  DylanD Offline
                  Dylan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja, dann haben diese Richter wahrlich geschlafen und die Richter vom BGH haben es nun endgültig für sie genormt.

                  Im August 2008 erklärte schon der Deutsche Bundestag:
                  "Dass Beeinträchtigungen des Betriebs des ausführenden Luftfahrtunternehmens durch einen Streik außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 darstellen können..."

                  Fluggastrechteverordnung:
                  "Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 der Fluggastrechteverordnung zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung oder große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 261/2004)."

                  Nun haben die BGH-Richter rechtsverbindlich erklärt, dass Streiks, die innerhalb von Luftfahrtunternehmen durch ihre Mitarbeiter erfolgen, außergewöhnliche Umstände sind.

                  Es gab hier schon einige Threads, in denen es um Streik von Piloten, Bord- und Bodenpersonal und Mitarbeitern von Flughäfen ging. Überall war der Streik als "Außergewöhnlicher Umstand" gewertet wurden.

                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Veto!
                    "Fluggastverordnung: Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand"
                    "Bei einem Streik einer deutschen Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen handelt es nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Ein solcher Streik ist dem Betriebsrisiko zuzurechnen. Allein dadurch, dass die Fluggesellschaft als deutsches Unternehmen dem deutschen Streikrecht unterliegt, und ein Streik der "Pilotenvereinigung Cockpit" damit zur normalen und rechtmäßigen Ausübung ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit gehört, muss die Beklagte bei jeden Tarifverhandlungen grundsätzlich damit rechnen, dass sie aufgrund eines solchen Streiks Flüge annullieren oder umbuchen muss.
                    Die Folge: Wird ein Flug wegen Streiks annulliert, so steht dem Passagier eine EU-Ausgleichszahlung zu.
                    AG Köln, 12.1.2011 - Az: 143 C 275/10"

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • jaouinaJ Offline
                      jaouinaJ Offline
                      jaouina
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Nur so am Rande, gewöhnlich wird bei Staatsrecht-Fragen nicht das AG oder LG angerufen, sondern das BVerfG!

                      Was die Entscheidung des BGH angeht, ist diese doch verbindlich. Ich weiß zwar jetzt nicht welche ENtscheidung von welchem AG oder LG der BGH zu richten hatte, jedoch stellt sich die Frage, ob wirklich eine EU-Ausgleichszahlung möglich ist.

                      Dies ist doch mitunter nur der Fall, wenn z.B. der EuGH darüber entschieden hat... Ich gehe jetzt mal davon aus, dass nach dem genannten Az: 143 C 275/10 ausschließlich das AG Köln entschieden hat. Wenn natürlich eventuelle Anmerkungen bzgl Entscheodungen des EuGH ect. zu finden wären, liegt der Fall natürlich anders (zumindest unter Umständen)...

                      Zumindest ist mit dem Urteil deutlich geworden, dass nun Pilotenstreiks als außergewöhnliche Umstände gewertet werden, zumindest im deutschen Territorium!

                      Viva Colonia

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LeRacou66L Offline
                        LeRacou66L Offline
                        LeRacou66
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Immer wieder eine Freude, die Beiträge von "vonschmeling" zu lesen - juristisch gehaltvoll-fundiertes Wissen im Gegensatz zu individuell "gefühlter" Gerechtigkeit. Danke für die Info! Macht nicht nur Spaß, diese Beiträge zu lesen, sondern freut mich auch, dafür keine "Beratungsgebühr" berappen zu müssen. Genial!

                        Bevor Du fragst: Nein!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mkfpaM Offline
                          mkfpaM Offline
                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es wuerde mich sehr wundern wenn dieses Urteil endgueltig ist, denn dies hat weitreichende Auswirkungen (weit ueber ein paar "Peanuts" fuer Flugverspaetungen hinaus) auf das Vertragsrecht.

                          Mit diesem Urteil sind Streiks im eigenen Unternehmen, anders als bisher, Hoehere Gewalt und damit koennen in Zukunft Vertraege, bei solchen Streiks, ohne Konventionalstrafe ausgesetzt werden.

                          Ich befuerchte dass wird die Gerichte noch einige Zeit beschaeftigen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Mangels weiterer Instanzen können BGH Urteile nur im Blick auf Verfahrensfehler angegriffen werden, und dafür braucht man wirklich "Kuddeln".
                            Vertragliche Vereinbarungen können übrigens stets gemäß geltender Rechtslage ausgesetzt (angegriffen) werden, ich kann darin nichts Elemetares erkennen.
                            Jeder Vertrag muss ggf. in seinen Einzelheiten einer angeordneten (und genehmigten i.e. als ggf. erfolgreich erachteten!) rechtlichen Prüfung standhalten.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Herbert_40H Offline
                              Herbert_40H Offline
                              Herbert_40
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @LeRacou66 formuliert das, was ich auch meine (seit ich Forenbeiträge lesen und/oder schreibe): egal um was es geht, wenn da "vonschmeling" steht, dann muss ich diesen Beitrag lesen, es begeistert einfach, die Formulierung und das fundierte Wissen sowieso. An vonschmeling auch von mir: danke !

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ENIGMA13E Offline
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                                ENIGMA13
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                OT!
                                Man beachte die Signaturen dessen Sinn nur einem elitären Kreise vorbehalten ist und die Betreffenden nicht frequentieren da die Basis des Verstehens nicht gegeben ist.
                                Genug der Huldigungen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Och, man muß nur zu diesem "elitären Kreis" gehören ... dann sind sie eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen und "frequentieren" auch ausreichend 😉

                                  Sorry...auch OT 😉

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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