Reiseveranstalter storniert einfach!!!!
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe vor 4 Wochen über Holidaycheck eine Reise gebucht. Der Veranstalter ist Tjaereborg.
Von Holidaycheck hab ich noch am selben Tag die Betätgung erhalten, dass meine Reise angenommen wurde und ich in den nchsten Tagen eine Bestätigung von Tjaereborg erhalten werde,
Nach einer Woche hatte ich immer noch nichts erhalten. So rief ich wieder bei Holidaycheck an und fragte wo meine Bestätigung bleiben würde. Die Dame teilte mir mit, dass sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzt und dies für mich klärt. Ich wies sie darauf hin, dass ich mich für die nächsten 3 Wochen im Ausland befinde und sie das bitte als Aktenvermerk verzeichnen solle.
Jetzt bin ich nach 3 Wochen wieder gekommen, schau in mein E Mail Postfach und finde von Holidaycheck eine Mitteilung die besagt das Tjaereborg die Reise stoniert habe weil keine Anzahlung geleistet wurde.
Also ich direkt dort angerufen und nach gefragt was das soll. Sagt die Dame von Holidaycheck zu mir, dass ich die Bestätigung per Post erhalten haben muss. Ich erklärte ihr das ich nichts erhalten habe. Nach langen hin und her sah sie dann in Ihrem System das die Bestätigung doch per e Mail an mich versendet worden sei. Auch dies verneinte ich. Habe mich dann direkt an Tjaereborg gewand. Denen auch alles geschildert, Keine Bestätigung, Ausland, Mitteilung bei Holidaycheck usw.
Sagt doch die nette Dame zu mir das dies jetzt nicht Ihr Problem sei und ich die Storno zahlen müsse. Ich sagte Ihr dann, dass ich die Reise antreten möchte und für den Fehler ja schliesslich nichts kann. Das Hotel wäre ausgebucht da könne man jetzt nichts mehr machen. Sie könnten mir höchstens eine Umbuchung in ein anderes Hotel ermöglichen wo ich die Differenz zusätzlich tragen müsse, inkl. 50 Umbuchungsgeühr.Jetzt habe ich nachgeschaut; meine Reise lag pro Person bei 730 . Wenn ich nun ein anderes Hotel auswähle was den Leistungen teilweise oder auch gar nicht entspricht liege ich zweischen 900 & 1000 pro Person
Das kann doch nicht denen Ihr Ernst sein?
Was haltet Ihr davon?Danke und beste Grüße
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Hallo!
Ich sag´s mal so - Ganz unschuldig bist Du da auch nicht. Ich kann, wenn ich so eine Buchung laufen habe, nicht mal so einfach drei Wochen nicht erreichbar sein. Zumindest eine Telefon-Nummer hätte ich mal hinterlassen, bzw. ich hätte von mir aus mal in der Zwischenzeit beim Veranstalter angerufen.
Lg.
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Ich muss mich meinen Vorschreibern anschließen.
Außerdem: Dein Vertragspartner ist der RV, nicht HC.
Drum wäre die Idee der "Aktennotiz"
beim RV sinnvoller angebracht gewesen - wobei man dir dort vllt. sofort mitgeteilt hätte, dass du in diesem Fall eine andere Zahlungsart wählen musst. Hättest du aber ev. nicht akzeptiert, da du ja noch keine Bestätigung in der Hand hattest...
... wodurch offensichtlich ist, dass Kontakthaltung deinerseits zum RV - direkt oder über HC - unbedingt hätte erfolgen müssen.Nun schreibst du, du habest keine Bestätigung per Mail erhalten. Dazu kann ich mich nicht äußern.
Wenn tatsächlich eine rausgegangen ist, wird sich dies m. E. nachweisen lassen. -
@JaninaBastianLia, zuerst einmal möchte ich dich dafür sensibilisieren, dass Holidaycheck als Vermittler aus meiner Sicht nicht befugt ist, das Zahlungsziel für die Anzahlung nach hinten zu verlängern. Sprich, ein Aktenvermerk mit dem Hinweis beim Vermittler, dass du in den nächsten 3 Wochen nicht erreichbar bist und somit auch keine Zahlung leisten kannst, hat keine aufschiebende Wirkung.
Es ist nach vorhandener Rechtsprechung davon auszugehen, dass mit dem Vermerk in deinen Buchungsunterlagen bei HC "Der Veranstalter hat die Reise bereits bestätigt" (oder ähnlich) schon ein Reisevertrag zustande gekommen ist, aus dem dir Rechte und Pflichten entstehen. Du hast vor einer zu tätigenden Anzahlung das Recht, vom Veranstalter eine Reisebestätigung incl. Sicherungsschein zu erhalten (lt. BGB bei oder kurz nach Vertragsschluss). Mit Zugang der Bestätigung beginnt die Frist (unverzüglich bzw. 10 Tage), innerhalb der du die Anzahlung zu leisten hast. Da du laut deiner Aussage keine Bestätigung erhalten hast, ist der Veranstalter in der Pflicht nachzuweisen, dass er diese so versendet hat, dass sie dich auch erreichen konnte, d.h. der Mailversand muss geeignet gewesen sein, deinen E-Mail-Server zu erreichen. Die Rechtsprechung geht zu diesem Thema leider sehr stark auseinander, so dass es widersprüchliche Äußerungen dazu gibt, ob das Absenden einer Mail, ohne dass sie als nicht zustellbar zurückkommt, schon als Beweis zu werten ist, dass die Mail dich in irgendeiner Form (vielleicht im Spam-Ordner) hätte erreichen können und somit zugestellt wurde.
Aber mal ganz davon abgesehen, gibt es bei dem von dir geschilderten Fall einen als erheblich zu bewertenden Punkt:
Der Veranstalter kann nach BGB § 323 erst vom Vertrag zurücktreten, nachdem er erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (sprich Nachholen der Anzahlung) bestimmt hat. Er hätte dich also erst unter Fristsetzung anmahnen müssen, so wie es ja auch aus den AGBs des Verantalters hervorgeht. Und erst nach erfolgloser Fristverstreichung hätte er vertragsgemäß stornieren können. Ich würde hier als kleiner bescheidener Laie von einer angemessenen Frist von 7-14 Tagen ausgehen. Die Rechtsprechnung geht davon aus, dass ein Schuldner unverhältnismäßig benachteiligt wird, wenn ihm vor dem Stornieren nicht nochmals eine angemessene Frist eingräumt wird.
Ich würde als erstes nun meinen Spam-Ordner umkrempeln und wenn ich dort nichts finde, den Veranstalter auffordern (am besten schriftlich), nachzuweisen, wann er die Reisebestätigung unddie Mahnung verschickt hat, um überhaupt erstmal einen rechtlichen Anhaltspunkt für die korrekte Vorgehensweise des RV (oder eben auch nicht) zu erhalten. -
Es gibt einen Thread" Reisebüros". Für mich ein Beispiel warum ich nicht per Internet buchen würde.
Annerose -
Na sowas aber auch

Dabei tummeln sich hier ganze Herden von neunmalklugen Reisefachjuristen, welche stets auf die -ach so heiligen- AGB der Veranstalter hinweisen

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AGB werden häufig angegriffen, nicht selten sorgt der Verbraucherschutz dafür, die "heiligen Schriften" ins Wanken zu bringen.
Allerdings kommt nicht immer etwas Sinnvolles dabei raus.
Ich dachte mir, das Urteil sei für die T.O. vielleicht interessanter, als eine lange Liste von Konjunktiven, die das Kind im Brunnen zwar beweinen, aber nicht zur Lösung des Problems beitragen.
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Das Problem ist ja in dem geschilderten Fall nicht der fehlende Passus in den AGBs von Tjaereborg, der vor der Stornierung durch den RV eine angemessene Fristsetzung vorsieht. Den gibt es. Die Frage ist doch eher, ob der RV seinen vertraglichen Pflichten auch nachgekommen ist und ob er gewillt ist, dafür den Beweis anzutreten oder ob er tatsächlich seine Pflichten verletzt hat und welche Möglichkeiten die TO dann hat, dem rechtlich zu begegnen.
Aber irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass die TO schon wieder für eine längere Zeit auf Reisen ist...
In den besagten Brunnen wirst du doch hoffentlich nicht gefallen sein @JaninaBastianLina? -
Falls doch in den Brunnen gefallen, dann erst heute! Der gute Bastian hat sich laut seinem Profil erst gestern wieder hier eingeloggt - ist wohl eine jener Eint(r)agsfliegen, welche hier nur kurzzeitigen Frust ablassen und dann wieder weiterziehen...
