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Ticket wurde Storniert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
44 Beiträge 14 Kommentatoren 10.7k Aufrufe
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  • Ihre_RegistrierungI Offline
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hey
    Ich habe im Internet ein Ticket von den Betreiber gekauft das 0€ statt 9€ kostet. Hier von einen Fehler ausgehen kann man ja nicht da es sich auch um eine Werbeaktion handeln kann.
    Jetzt wurde das Ticket storniert obwohl es bereits abgeholt worden ist.
    Wie sieht es jetzt aus?

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    • reiselillyR Offline
      reiselillyR Offline
      reiselilly
      Experte Südtirol
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      welches Ticket? Bus, Fussball, Bahn, Flugzeug ???????????

      Vergangenheit ist Geschichte,
      Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ihre_RegistrierungI Offline
        Ihre_RegistrierungI Offline
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Zug.......

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • abhollA Offline
          abhollA Offline
          abholl
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Und Du hast es direkt beim Betreiber der Strecke gekauft und der hats jetzt storniert?
          Kann es sein, dass die ihren Eingabe- oder Softwarefehler bemerkt haben und das Ticket deshalb storniert haben?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ihre_RegistrierungI Offline
            Ihre_RegistrierungI Offline
            Ihre_Registrierung
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Nein weil bei der Infra kann man keinen Sitzplatz buchen sondern ich habe es bei der PVA gebucht.
            Das bezeifle ich nicht es geht darum das ich das Ticket bereits in händen halte und der Kauf somit abgeschlossen sein müsste.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...für 0 €uro kann man nichts kaufen, ein Kauf hat somit nie stattgefunden... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ihre_RegistrierungI Offline
                Ihre_RegistrierungI Offline
                Ihre_Registrierung
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wo steht das?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Heike68H Offline
                  Heike68H Offline
                  Heike68
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bei einem Kaufvertrag erfolgt ein Wechsel der "Sache" per Gegenleistung, i.d.R. in Form von Geldleistung...

                  Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...z.B. hier... 😄

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • anonymer VielfliegerA Offline
                      anonymer VielfliegerA Offline
                      anonymer Vielflieger
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
                      @Heike68
                      Demnach könntest du an einem Geschenk kein Eigentum erwerben, da es ja gerade an der Gegenleistung fehlt.

                      Eigentum erlangt man (zumindest an beweglichen Sachen) nach deutschen Recht durch Einigung und Übergabe. Und hier dürfte es wohl an der Einigung fehlen....

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • katjaworldK Offline
                        katjaworldK Offline
                        katjaworld
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Eieiei @anonymer Vielflieger 😘 , warum sollte ich an einer Schenkung (einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft) kein Eigentum erwerben können? Natürlich kann ich das, wenn es sich tatsächlich um einen Schenkungsvertrag handelt. Aber diese Art des Rechtsgeschäfts war sicherlich im vorliegenden Fall auch nicht die Rechtsgrundlage, sondern vielleicht eher ein Beförderungsvertrag (also ein zweiseitig verpflichtender Werkvertrag), der den einen zu einer bestimmten Vertragsleistung (genau genommen zur Herstellung einer bestimmten Vetragsleistung) und den anderen zur Zahlung verpflichtet. Dem BGB kann ich nach § 632 entnehmen, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. @Ihre_Registrierung, ich gehe davon aus, dass auch du niemals daran gezweifelt hast (wenn es sich nicht gerade um eine spektakuläre und extra angepriesene Werbeaktion gehandelt hat), dass es sich in deinem Fall um einen Beförderungsvertrag und nicht, wie gelegentlich vermutet, um einen Schenkungsvertrag  gehandelt hat.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @katjaworld
                          Der anonyme Fielvlieger schreibt ja eben "demnach nicht" und widerspricht somit mit seiner Aussage deinen nachträglichen Erläuterungen in keiner Weise!?
                          😉
                          Ich vermute hingegen, dass der Bonus von 100% für das Ticket an weitere Bedingungen gebunden war, die @Ihre_Registrierung möglicherweise nicht registriert hat?

                          Um jedoch die Frage zu beantworten "Wie sieht es jetzt aus?" :
                          Es sieht nach Widerspruch des Verkäufers aus, und die Erklärung kann nur er liefern!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • katjaworldK Offline
                            katjaworldK Offline
                            katjaworld
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Meine liebe @vs, es geht in vorliegendem Fall nicht darum, ob @Vielflieger seine Ausführungen nicht oder in keiner Weise meinen nachträglichen Erläuterungen widersprechen, sondern vielmehr um die Frage, ob sich rechtlich @Ihre_Registrierung gedanklich mit den rechtlichen Auswirkungen eines Schenkungs- oder Kaufvertrages auseinandersetzen müsste (und das müsste er oder sie wohl, wenn es sich tatsächlich um einen derart zitierten Vertragstyp handeln würde). Da es sich aber in vorliegendem Fall weder um einen Schenkungsvertrag noch um einen Kaufvertrag mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen handelt, halte ich es für wenig hilfreich, mit sämtlichen Vertragstypen aufzuwarten, die nichtin Frage kommen. Vielmehr wäre es doch hilfreich, auch nur die Vertragstypen ins Spiel zu bringen, aus denen @Ihre_Registrierung auch für sich rechtliche Konsequenzen ableiten kann. Sollte allerdings ein Urlaubsforum nur insofern geeignet sein, dass User sich bemühen, wahllos Vertragstypen in die Runde zu werfen, die idealerweise eher als Ausschlusskriterien Bestand haben als dass sie dem TO nützen, dann habe ich sicherlich noch einige parat und werde sie auf Wunsch nochmal benennen. Aber ich gehe mal davon aus, dass auch @Vielflieger meinen letzten Beitrag als konstruktive Kritik verstanden hat, denn eine Schenkung ist nun mal eine Schenkung und hat mit den Sorgen des TO so rein gar nichts zu tun, wenn nicht gerade ein 100%-iger Bonus tatsächlich zu einer "Schenkung" führte. Aber auch diese Möglichkeit hatte ich in meinen Ausführungen schon berücksichtigt. Fakt bleibt allerdings sachlich betrachtet, dass ich an einer Schenkung eindeutig Eigentum erlangen kann (wäre ja schlimm, wenn es nicht so wäre), auch wenn @Vielflieger diese Tatsache mit dem Kaufvertrag in einen Topf geworfen hat und daraus sicherlich versehentlich andere rechtliche Konsequenzen abgeleitet hat 😘 .

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @katjaworld
                              Danke für deine immer wieder großartigen und überaus lesenswerten Ausführungen! Allerdings habe ich den Fielvlieger anders (katjakonform) interpretiert - daher meine kleine Einrede.
                              An der Sache ist natürlich nichts zu flicken, in der Angelegenheit aber gibt´s keine Details und so mutmaße ich noch immer, dass FV und KW eigentlich dasselbe sagen ...
                              😉

                              Oder anders:
                              Hätte Fielvlieger sich so viel Mühe um die detaillierte Erklärung gemacht, wärt ihr wohl gänzlich übereingekommen.
                              Denke ich ... (nicht mehr, nicht weniger!)
                              Und hätte @Ihre_Registrierung nicht mal nur wieder im Depeschenmodus vorgetragen, müsste man nicht endlos Buchstaben verbraten über einen Zero-Euro-Deal!?
                              :?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HC-Mitglied81428H Offline
                                HC-Mitglied81428H Offline
                                HC-Mitglied81428
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @Ihre Registrierung

                                wenn sich Juristen um so eine Sache kümmern, wird es häufig kompliziert 😉 . In welcher Art und Weise wurde das Ticket vom Anbieter storniert? Wer ist INFRA und PVA? Unter Google habe ich hierzu nichts brauchbares gefunden und unter PVA finde ich die österreichische Pensionsversicherungsanstalt. Oder aber anders gefragt:

                                Was hindert dich eigentlich daran, das Ticket -welches sich nach deinen Ausführungen in deinen Händen befindet- einfach zu benutzen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • wiener-michlW Offline
                                  wiener-michlW Offline
                                  wiener-michl
                                  Verwarnt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ihre_Registrierung:
                                  Hey
                                  Ich habe im Internet ein Ticket von den Betreiber gekauft das 0€ statt 9€ kostet. Hier von einen Fehler ausgehen kann man ja nicht da es sich auch um eine Werbeaktion handeln kann.
                                  Jetzt wurde das Ticket storniert obwohl es bereits abgeholt worden ist.
                                  Wie sieht es jetzt aus?

                                  ==============================================
                                  Du hast ein Ticket was du dem Schaffner zeigen kannst,
                                  also setz dich in die Westbahn, fahr nach Salzburg,
                                  und gut ist.

                                  Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Heike68H Offline
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                                    Heike68
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Vielflieger
                                    ich sprach von "Kauf" und nicht von "Schenkung", gelle... :?

                                    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • FugimaxiF Offline
                                      FugimaxiF Offline
                                      Fugimaxi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @IhreRegistrierung
                                      Halte es so wie von @wiener-michl vorgeschlagen.Da du das Ticket ja hast,und demnach auch vorzeigen kannst,gibt es nichts was dich abhalten sollte, die Fahrt anzutreten.
                                      Gruß,Jürgen

                                      Männer haben auch Gefühle:
                                      Hunger zum Beispiel.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Natürlich kann er sich mit dem im Netz erstandenen Ticket in den Zug setzen.

                                        Für mich stellt sich dabei allerdings die Frage: Wie sieht das Ticket aus ?
                                        Stellt es sich da wie die hier über Internet erstandenen Tickets der DB ?
                                        Ein Ausdruck mit den entsprechenden Daten und einer Art Code, der dann vom Schaffner auf Gültigkeit überprüft wird ?

                                        Ist dies der Fall (Ticket mit Code), so könnte der TO damit rechnen, dass das bereits stornierte Ticket nicht durchgeht.

                                        Aber OK, vllt. hat's ja keinen Code...

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • wiener-michlW Offline
                                          wiener-michlW Offline
                                          wiener-michl
                                          Verwarnt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Kannst dir ja mal unter www.westbahn.at ein Ticket kaufen, dann siehste wie es aussieht  😉

                                          Selbst wenn der Schaffner irgendwie erkennt daß das Ticket storniert ist kauft er sich halt ein neues. Wir reden hier von 9 €, also nicht der Rede wert. Höchstens für den TE, sind immerhin 2 BicMac weniger in Salzburg  😉

                                          Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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