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Definition Langstreckenflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • cheyenne98C Offline
    cheyenne98C Offline
    cheyenne98
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir erwägen eine Umbuchung (Reiseverlängerung) und habe nun Probleme mit der Definition Langstreckenflug und den daraus resultierenden evtl. doppelt hohen Umbuchungsgebühren. Nru Flug bei Condor.

    Mittelstreckenflug bis 5 h 30,--€ Umbuchungsgebühr
    Langstreckenflug ab 5 h 60,--€ Umbuchungsgebühr

    der Hinflug ist mit 4.50 h angesetzt, der Rückflug (den wir nach hinten verschieben würden) mit 5.10 h. Meine zweimalige telefonische Nachfrage brachte leider kein eindeutiges Ergebnis, ich warte nun seit Donnerstag auf eine schriftliche Antwort. Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid.

    Wird der Mittelwert der Flugdauer zugrunde gelegt oder die voraussichtliche Flugdauer? 150,--€ und 300,--€ ist nämlich schon ein Unterschied. Es geht um einen Flug nach HUR, das Ziel wird ja normalerweise überall als Mittelstrecke geführt.

    ...und was wäre, rein hypothetisch, wenn es jetzt als Langstreckenflug gelten würde es aber dann doch eher als erwartet landet und somit die 5 h unterschritten sind? Erhalte ich dann 150,--€ erstattet?

    PRINOVIS Itzehoe † 07/2014
    BERTELSMANN erleben - NEIN danke!

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      HUR? Wo ist das denn?
      Wenn Du HRG meinen solltest, daß ist ein Mittelstreckenflug.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • cheyenne98C Offline
        cheyenne98C Offline
        cheyenne98
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        😆 na, das kommt dabei raus, wenn man beim Schreiben gleichzeitig am Telefonieren ist...natürlich meine HRG...

        also bist du sicher, dass diese Strecke IMMER als Mittelstrecke gilt, auch wenn die geplante Flugzeit länger als 5 h angegeben ist? Im Callcenter bei DE waren sie nicht so bewandert bei der Beantwortung meiner Frage, daher wurde sie weitergeleitet, bloß auf die Antwort warte ich heute noch...

        PRINOVIS Itzehoe † 07/2014
        BERTELSMANN erleben - NEIN danke!

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich bin zwar sicher, dass @curi ganz sicher ist, kann aber gerne noch einmal bestätigen: Aus D ist Ägypten eine Mittelstreckenverbindung mit dem entsprechenden Gebührensatz bei der Umbuchung.
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Natürlich können die Fluggesellschaften die Definition für sich treffen. Allgemein anerkannt ist hingegen die Definition der EU (s. Fluggastrechte), die eben Mittelstrecke mit 1.500 bis 3.500 km Distanz festlegt (von Drehkreuz zu Drehkreuz und nicht die tatsächliche Streckenführung).
            Selbst wenn DE nun die 5-Stundenregelung anwendet, so muß dann hier die durchschnittliche tatsächliche Flugzeit berücksichtigt werden und diese liegt ab D eben unter 4½ Stunden.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • cheyenne98C Offline
              cheyenne98C Offline
              cheyenne98
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Super, ich danke euch! 😄

              PRINOVIS Itzehoe † 07/2014
              BERTELSMANN erleben - NEIN danke!

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