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Paar Urlaub getrennt gebucht, Hotel überbucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AriennyeA Offline
    AriennyeA Offline
    Ariennye
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen

    Ich habe mal eine, zum Glück, noch theoretische Frage. Es geht darum das meine Freundin und ich eine Fernbeziehung haben. D.h. wenn wir zusammen Urlaub machen buchen wir getrennt voneinander das gleiche Hotel.
    Bisher war das zum Glück nie ein Problem und ich hoffe das bleibt auch so. Meine Frage ist, wenn jetzt aber doch mal der Fall eintritt daß bei einem von uns das Hotel überbucht ist, inwiefern hab ich/wir/sie da Möglichkeiten das so zu drehen das wir doch gemeinsam in einem Hotel wohnen?
    Ich habe mir mal Verschiedenes gesucht und gelesen aber mein Fall ist natürlich etwas speziell, da findet man nichts konkretes.  Würde sowas als "entgangene Reisefreude" im Sinne von eines immateriellen Schadens durchgehen? 
    Ich denke mir das getrennte Hotels schnell zum Problem werden können wenn simple Sachen wie zusammen Frühstücken wegfallen oder gar das Hotel des einen am anderen Ende der Stadt liegt im schlimmsten Fall.
    Ich möchte den Teufel jetzt nicht an die Wand malen, bisher war auch immer alles gut, aber vielleicht hat der eine oder andere ja eine Ahnung auf welcher Basis ich argumentieren kann wenn der Fall mal eintritt.

    Vielen Dank für eure Zeit und Antworten  😄
    Gruß
    Aesir

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    • abhollA Offline
      abhollA Offline
      abholl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ihr bucht dann zwei Zimmer und je zwei Hin- und Rückflüge? Und nutzt dann nur ein Zimmer? 
      Das würde dann doch anders wesentlich einfacher gehen. Im Hotel ein DZ buchen, jeder seinen Flug selber, Transfer organisieren, fertig.

      Sollte es zur Umbuchung kommen, dann den späer Anreisenden informieren.

      Entgangene Urlaubsfreuden wirst Du so wohl nicht entschädigt bekommen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • AlikaA Offline
        AlikaA Offline
        Alika
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Ariennye

        Hallo,
        ich glaube, Du legst es lediglich darauf an, eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Wie Du eine von Dir geschilderte Situation vermeiden kannst , scheint Dich wenig zu interessieren. 😉   Ob Du es überhaupt ernst meinst mit Deiner Theorie ?
        Grüße, Alika

        Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • felixsusiF Offline
          felixsusiF Offline
          felixsusi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          [Ariennye](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=TDXGDZ%2BGefErvoniFagAeQ%3D%3D', 'mhcprofile'))

          Versteh' ich auch nicht wirklich. Bucht dann jeder ein DZ oder jeder ein EZ? Beim Doppelzimmer gibt es dann ja kein Problem bei Überbuchung, das Bett ist ja im DZ da. ❓

          Man reist nicht nur um anzukommen,
          sondern vor allem, um unterwegs zu sein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AriennyeA Offline
            AriennyeA Offline
            Ariennye
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Überflüssiges Zitat entfernt!
            Hallo Alika

            Vielleicht habe ich etwas ungenau ausgedrückt. Um eine Entschädigung geht es mir in keinen Fall. Ich will mit meiner Freudin Urlaub machen, abbrechen um eine Entschädigung einzustreichen wäre widersinning. im Zweifelsfall akzeptiere ich auch getrennte Hotels. Mir geht es darum ob ich eine Möglichkeit hätte zu Argumentieren das wir trotzdem zusammen untergebracht werden.
            Und ja, ich weiß, die beschriebene Situation klingt verwirrend, ist technisch aber nicht anders lösbar. Ich möchte lediglich vorbereitet sein, falls der Fall mal eintreten sollte.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SiegfriedS Offline
              SiegfriedS Offline
              Siegfried
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich kapier' das auch n icht. ❓
              Gruß
              Siegi

              s.w.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • AlikaA Offline
                AlikaA Offline
                Alika
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @ariennye
                Du tust so, als ob Überbuchungen an der Tagesordnung sind.
                Ich fahre fast 30 Jahre in Urlaub und hatte erst ein einziges Mal ein überbuchtes Hotel.
                Im übrigen nehme ich an, behaupte es aber nicht, dass Du wohl eine heimliche Fernbeziehung hast, sonst könntet Ihr auch zusammen buchen.
                Grüße
                Alika

                Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ariennye, wieso ist es technisch nicht anders möglich?! @abholl hat es doch relativ einfach und eindeutig beschrieben ❓ Man muß keine Pauschalreise buchen, meistens ist es sogar günstiger das nicht zu tun. In Eurem Fall m.E. fast zu 100%, da Ihr nur ein Zimmer buchen müsst, oder wollt Ihr getrennte Zimmer?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Silvia LS 1
                    Silvia LS 1
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Aesir,

                    kann es vielleicht sein, dass Deine Freundin in der Türkei lebt und Du hier und Ihr deshalb nicht gemeinsam buchen könnt?

                    Viele Grüße Silvia

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • juanitoJ Offline
                      juanitoJ Offline
                      juanito
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Von der Türkei habe ich nichts gelesen. Überlesen?

                      Aber BINGO!

                      Die Kriegerin AESIR ist hier fest gebunden und möchte mit der Fernbeziehungs-Freundin
                      zusammen die Klingen kreuzen
                      😆

                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ariennye
                        rein rechtlich gesehen hast du die möglichkeit, das dir neu angebotene hotel zu akzeptieren, oder ggf. sofort wieder abzureisen.
                        deiner freundin stehen im falle einer überbuchung dieselben rechte zu.
                        eine entschädigung dafür, dass ihr dann nicht gemeinsam frühstücken könnt, gibt es nicht.
                        um das risiko eines solchen "worst case" zu minimieren, gibt es genug möglichkeiten.
                        @abholl hat bereits eine genannt.
                        eine weitere möglichkeit wäre, eine reise für beide entweder von deinem wohnort aus, oder von dem deiner freundin aus zu buchen.
                        dann reist der jeweils andere eben einen tag vor der reise zum wohort des anderen an.
                        so habe ich das während meiner fernbeziehung gehandhabt.
                        der vorteil ist, dass man mehrere abflugmöglichkeiten hat und sich die günstigste variante aussuchen kann.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AriennyeA Offline
                          AriennyeA Offline
                          Ariennye
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @Lexilexi
                          vielen dank für den wohl einzigen beitrag zum thema. so etwas in der art hat ich bei einem "worst case" befürchtet.
                          @Silvia
                          nicht Türkei, aber dein gedanke ist schon richtig. deshalb die getrennt buchen problematik.
                          @Alika
                          auch wenn ich jetzt gegen die nettiqutte verstoße...heimliche beziehung? bist du behämmert?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • AlikaA Offline
                            AlikaA Offline
                            Alika
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Meine Vermutung (ich habe ausdrücklich erwähnt, dass ich es nicht behaupte), berechtigt Dich nicht dazu, mich zu beleidigen. Andere haben das schließlich auch angedeutet.

                            Es gibt eben Leute, die keine Kinderstube haben und sich  nicht auszudrücken wissen, daher kamen auch die verschiedenen Missverständnisse auf. Das Wort "behämmert" lässt ja auch darauf schließen. Es gehört jedenfalls nicht zu meinem Wortschatz.
                            Wie die Adm. schon oft erwähnt haben, ist dieses Forum hier kein rechtsfreier Raum.
                            In diesem Sinne ...
                            Gruß
                            Alika

                            Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ariennye, irgendwo bist Du es doch selber schuld, wenn Du hier so ein Ratespiel draus machst...

                              Bucht ein Zimmer und reist getrennt an, fertig, aus!
                              So einfach ist das und sollten da noch andere Probleme im Raum stehen, wie z.B. Probleme aufgrund soziokultureller Unterschiede oder whatever, dann schreib`es deutlich, am besten im jeweiligen Länderforum, das ist hier absolut nix Neues und nur wenn Du mit offenen Karten spielst, kann Dir auch vernünftig geholfen werden! Alles andere ist Wischiwaschi und auch das von lexilexi, obwohl nur gut gemeint, irgendwo auch nicht unbedingt richtig, da sie sich auf deutsches Recht bezog.

                              Edit: @ HC, eure neuen Werbelinks sind echt gewöhnungsbedürftig, um es mal nett auszudrücken! Schaut mal den bei "heimliche Beziehung" ... Bin bestimmt kein Moralapostel, aber ob sowas tatsächlich bei einem Urlaubsforum sein muß ❓

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @doc
                                natürlich habe ich mich auf deutsches recht bezogen.
                                ich bin davon ausgegangen, dass es sich um in deutschland gebuchte reisen handelt.
                                wenn es anders wäre, hätte der to bestimmt schon drauf hingewiesen. 😉

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ariennye,

                                  wenn Du - Deiner (!) Meinung nach - wenig brauchbare Antworten auf Deine konstruierte Geschichte erhalten hast, könnte es auch daran liegen, dass Du wesentliche Details verschweigst...  :?

                                  Zudem hat abholl Dir doch gleich zu Beginn den wohl brauchbarsten Hinweis gegeben: Einer bucht ein DZ und seinen Flug, der andere bucht nur einen Flug. Aber warum einfach, wenn's auch kompliziert geht...

                                  Ansonsten - wie auch lexilexi schon geschrieben hat - habe ich es während meiner Fernbeziehungszeit auch so gehandhabt, dass ich zuerst nach Deutschland gefahren bin, sodass ich mit meinem Mann zusammen in den Urlaub starten konnte...

                                  Und wenn Ihr ggf. sogar 2 DZ bucht, hättet Ihr ja auf jeden Fall ein Zimmer in dem gewünschten Hotel. Zwei EZ würden zwei erwachsene Menschen ja wohl kaum buchen... :?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Lexi, ja das wäre wünschenswert gewesen, aber schau Dir mal Silvia Ls Beitrag und dazu der TO`s @ Silvia L an 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      abholl
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Sollte das "technische" Problem darin bestehen, dass es in dem betreffenden Land ungern gesehen wird, wenn Einheimische in einem aus dem Ausland gebuchten Doppelzimmer übernachten, dann wäre es doch sicher auch machbar, wenn die Freundin das Zimmer und ihre Anreise bucht, Deinen Namen als den des zweiten Nutzers angibt und Du nur den Flug buchst.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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