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Flugticket (Flugsegment wurde storniert)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HHBenficaH Offline
    HHBenficaH Offline
    HHBenfica
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe über ein bekanntes Onlinereisebüro einen Gabelflug nach Südamerika gebucht. Ich habe später(!) eine Bestätigung bekommen, dass der Flug gebucht(!) ist und eine Buchungnummer bekommen. Darüber hinaus den Hinweis, dass die e-Tickets ausgestellt werden.  Daraufhin habe ich eine Optionsbuchung für eine Kreuzfahrt in einer Fixbuchung umgewandelt, da ich ja die Buchungsbestätigung hatte.

    Später habe ich mich dann direkt auf der Airlineseite eingeloggt mit der Buchungsnummer um ggf. Sitzplätze und festgestellt, das auf dem Hinflug ein Flugsegment fehlte. Dieses Flugsegment hatte eine Flugnummer der gebuchten Airline, wird aber von einer südamerikanischen Airline ausgeführt. Diese hat anscheinend den Flug gecancelt. Die Airline verweist auf das Reisebüro. Das Reisebüro hat bislang keine Lösung offeriert. Unter meine gebuchten Flüge auf der Webseite ist jetzt ein lustiges Hin- und her. Erst hatte ich einen Lufthansaflug für das 5-fache des Preises drin, derzeit Flüge mit der gebuchten Airline ohne das letzte Flugsegment für das 8-fache des Preise( 5500 Euro pro Flug). Holzklasse! Meine Frage ist, wenn die Lösung jetzt eine teuerer oder ungünsterer Flug ist(also längere Umsteigezeiten) oder das Reisebüro überhaupt keine Lösung offeriert, kann ich es schadensersatzpflichtig machen? Es hat mir ja bestätigt, dass die Flüge gebucht sind.

    Das besagte Flugsegment war im übrigen zu dem Zeitpunkt, wo mir es aufgefallen ist auch über die Webseite der Airline buchbar. Zumindest wurde es angezeigt.

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Längere Zwischenaufenthalte führen zu überhaupt keinem Anspruch.
      Ebenfalls zunächst auch nicht die Streichung eines Flugabschnittes, sofern deine Reise nicht unmittelbar bevorsteht. Die Organisation einer ersatzweisen Beförderung ist Aufgabe der Fluggesellschaft, bei der du gebucht hast.
      Selbst wenn sich - wovon ich nicht ausgehe! - überhaupt keine Lösung für den Flug findet, kannst Du natürlich nicht das Reisebüro für einen irgendwie gearteten Schadenersatz in Anspruch nehmen, wie kommst du denn auf die Idee?
      Schließlich sind das zwei von einander gänzlich unabhängige Buchungen (wenn ich das richtig interpretiere noch nicht einmal über ein und denselben Vermittler?), und die Risiken lassen sich somit nicht einfach "durchreichen" ...
      ❓ :?
      Worst case:
      Wird der Flug insgesamt storniert hast du auch nur Anspruch auf die Ticketkosten, denn mit der Buchung deiner Kreuzfahrt haben weder die Airline noch der Vermittler der Leistung Flug von A nach B was am Hut.
      Falls ich dich nicht richtig verstanden habe bitte ich um Aufklärung. 😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HHBenficaH Offline
        HHBenficaH Offline
        HHBenfica
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Es ist wohl nicht ganz deutlich geworden. Die Gesamtstrecke war ein Gabelflug HAM/EZE(über AMS/GRU) und GRU/HAM. Das Reisebüro(in diesen Fall Expedia) hatte bestätigt per Mail, dass der Flug GEBUCHT sei und die Tickets ausgestellt werden, wohl zu voreilig, weil es ja diese Flüge ausgeführt von Aerolinas Argentinas zwischen Sao Paulo und Buenos Aires nicht mehr gibt. Das ist für mich eine grobe Fahrlässigkeit. So eine Aussage kann ich aus meiner Sicht erst treffen, wenn die elektronische Tickets vorliegen und die Airline die gebuchte Flüge bestätigt hat. Ist das Reisebüro tatsächlich nicht für die evtl. Folgeschäden zuständig, die durch eine falsche Aussage(per Mail) entstehen? Die elektronischen Tickets konnten deswegen nicht ausgestellt werden.

        Ich habe denn bei Expedia auch die anderen Flugsegmente storniert und den gleichen Flug nochmal über die KLM Webseite gebucht mit einer Überweisungsoption(wird die Überweisung nicht in einen bestimmten Zeitraum getätigt, verfällt die Reservierung). Jetzt konnte KLM das nicht mehr auf das Reisebüro abschieben. Das hat sie aber auch nicht weiter interessiert. Ein Mitarbeiter hat zwar gesagt, dass er das an die zuständige Abteilung gibt, aber es passierte tagelang nichts. Ich habe dann, einen anderen Flug gebucht, der auf dem Hinflug nicht mehr über Sao Paulo läuft. War zwar 70 Euro teurer, aber jetzt habe ich den Flug(hoffentlich) sicher. Leider waren andere Airlines in der Transferdauer und dem Preis nicht so attraktiv.

        Die Flüge mit Aerolinas Argentina kann man im übrigen immer noch über die KLM-Webseite und bei Online-Reisebüros buchen, man wird aber kein e-ticket bekommen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Lies doch mal die AGB ... z.B. :

          "II. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON EXPEDIA/GEWÄHRLEISTUNG

          • Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir von den jeweiligen Veranstaltern erhalten. Expedia hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Expedia gibt daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab."

          Du kannst also den Vermittler nicht in Anspruch nehmen, ausgenommen du greifst die AGB per se an.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • HHBenficaH Offline
            HHBenficaH Offline
            HHBenfica
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hilft im konkreten Fall ja nicht weiter. In die AGB kann ich ja erstmal reinschreiben, was ich will. Ab wann und mit wem ist ein Vertrag abgeschlossen?  Für mich wäre die Willenserklärung abgegeben, ab dem Zeitpunkt wo es eine Bestätigungsmail gibt, dass die Tickets gebucht sind.  Ich möchte kaufen, die andere Seite bestätigt, dass ich das Produkt kaufen kann. Aber die Willenserklärung wird mit den AGB wieder etwas ausgehebelt. Für den Verbraucher ziemlich kompliziert. Aber egal, die Sache ist ja jetzt für mich geklärt. Vielen Dank für die Reaktion....

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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Doch, das hilft schon - daher auch mein letzter Satz: Notfalls hättest du die AGB angreifen müssen.
              😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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