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Reiserücktritt bei Arbeitgeberwechsel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • CallyKatongoC Offline
    CallyKatongoC Offline
    CallyKatongo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe da mal eine Frage.
    Wir beachsichtigen, in den kommenden Tagen Urlaub für dieses Jahr im September zu buchen. Noch ist es ja "billiger"... Ihr kennt es ja auch alle 😉

    Jetzt aber eine Frage: Gibt es eine Reiserücktrittversicherung, welche für folgenden Fall aufkommt?
    Einer der Reiseteilnehmer steht wohl vor einer beruflichen Veränderung - Allerdings steht dies noch nicht fest. Nun soll die Reise aber schon gebucht werden. Gibt es eine RV, welche den Fall abdeckt, dass er seinen neuen Job antritt und nun keinen Urlaub mehr bekommt? Kann er dann auf irgendeiner Weise von der Reise zurücktreten und der Rest tritt die Reise an?
    Habe bisher ein wenig gesurft und bisher nur gesehen, dass eine RV bei Kündigung durch den Arbeitgeber eintritt, aber nicht bei einer Kündigung seitens des Arbeitsnehmers/Versicherungsnehmers.

    Kann da einer helfen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • xxxDU47057xxxX Offline
      xxxDU47057xxxX Offline
      xxxDU47057xxx
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, da kann keiner helfen, denn sowas ist nicht versicherbar. Das Einzige was funktioniert ist, wenn der Reisende zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos war/ist oder er gekündigt wird und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Kenntnis über die Kündigung bestand.

      Und zurücktreten kann man ja. Die Reise findet im September statt. Ergo, je nachdem wann der Wechsel stattfindet, kann man stornieren (natürlich dann mit Kosten für die Stornierung verbunden) oder man sucht sich einen neuen Mitreisenden (Umbuchung kostet nicht soviel).

      März 2016 ✈ New York//
      November 2016 ✈ ???

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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die Hanse Merkur versichert das, wenn die Probezeit in die Reisezeit fällt. Einfach auf deren Webseite mal die Bedingungen nachlesen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • xxxDU47057xxxX Offline
          xxxDU47057xxxX Offline
          xxxDU47057xxx
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Mam62:
          Die Hanse Merkur versichert das, wenn die Probezeit in die Reisezeit fällt. Einfach auf deren Webseite mal die Bedingungen nachlesen.

          Ich bin mal so frei:

          Vertragsbedingungen

          Reise ist im September. Wenn der neue Job also vor dem 01.03. angetreten wird, dann ist es schlecht.

          Und auch wichtig ist Punkt 2.4 Vorhersehbarkeit

          Also ein ganz dünnes Eis

          März 2016 ✈ New York//
          November 2016 ✈ ???

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Mam62M Offline
            Mam62M Offline
            Mam62
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die berufliche Veränderung steht aber laut TE noch nicht fest.

            Dann dürfte man auch vor der Reisebuchung keine Bewerbung schreiben, bei der man den neuen Vertrag nach der Buchung unterschreibt und den Job antritt, aber dann während der Probezeit gekündigt werden könnte, denn das ist das Risiko beim Jobwechsel.

            Und jemand, der in einer Firma tätig ist, die nicht mehr ganz so gut dasteht oder einen neuen Topmanager bekommt, dürfte auch nicht buchen, weil ja bei solchen Gelegenheiten gern mal Mitarbeiter entlassen werden....

            Genauer ausgeführt ist das in den Bedingungen Teil D Punkt 2.1.8.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kiotariK Offline
              kiotariK Offline
              kiotari
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Und jemand, der in einer Firma tätig ist, die nicht mehr ganz so gut dasteht oder einen neuen Topmanager bekommt, dürfte auch nicht buchen, weil ja bei solchen Gelegenheiten gern mal Mitarbeiter entlassen werden...."

              Wenn ich das weiß hätte ich ganz andere Sorgen .
              Urlaub buchen ? Auf die Idee käme ich dann gar nicht .

              LG

              Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mam62M Offline
                Mam62M Offline
                Mam62
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Dann dürften manche Mitarbeiter auch von großen Firmen nie Urlaub buchen..... Da kommen neue Oberchefs manchmal schneller als die Kantine das Frittenfett wechselt. 😉
                Und manche Firmen hangeln sich ja lange Zeit auch mit weniger guten Zahlen dahin....

                Eigentlich dürfte gar kein abhängig Beschäftigter mehr Urlaub buchen und auf den Schutz der Versicherung hoffen, weil ja bereits im Arbeitsvertrag die Kündigungsmodalitäten festgehalten sind, eine Auflösung also bereits vorhersehbar ist.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • kiotariK Offline
                  kiotariK Offline
                  kiotari
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "weil ja bereits im Arbeitsvertrag die Kündigungsmodalitäten festgehalten sind, eine Auflösung also bereits vorhersehbar ist."

                  Meine Kündigungsmodalitäten sagen : keine ordentliche Kündigung auf Grund der Betriebszugehörigkeit und meines Alters mehr möglich .
                  Also ist eine Kündigung nicht vorhersehbar.

                  Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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                  • wukovitsW Offline
                    wukovitsW Offline
                    wukovits
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo

                    Ich mußte 2009 zwei bereits gebuchte Urlaube stornieren da ich gekündigt wurde.
                    Dabei habe ich die unangenehme Erfahrung gemacht das sich die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungen voneinander unterscheiden.
                    Eine der beiden Versicherungen hat nämlich nicht bezahlt weil ich nicht auf eine gesetzliche Kündigung bestanden habe, sondern einer einvernehmlichen Auflösung meines Dienstverhältnisses zugestimmt habe.
                    Seitdem nehme ich nicht mehr die vom Veranstalter angebotene Versicherung sondern jene welche damals bezahlt hatte.

                    Gruß
                    Karl

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • inna.maleikaI Offline
                      inna.maleikaI Offline
                      inna.maleika
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Also Versicherungen der Art gibt es prinzipiell schon - aber wie hier schon gesagt wurde, knüpfen die meist an Vrtragsbedingungen an. So plötzlich wäre das also nicht umzusetzen.

                      Zur Not.. die Reise dann eben nicht buchen, wenn man den Urlaub bei der neuen Stelle nicht kennt. Oder mit dem neuen Chef abklären. Manche sollen ja durchaus so kulant sein.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • omaliO Offline
                        omaliO Offline
                        omali
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        CallyKatongo:

                        Jetzt aber eine Frage: Gibt es eine Reiserücktrittversicherung, welche für folgenden Fall aufkommt?
                        Einer der Reiseteilnehmer steht wohl vor einer beruflichen Veränderung - Allerdings steht dies noch nicht fest. Nun soll die Reise aber schon gebucht werden. Gibt es eine RV, welche den Fall abdeckt, dass er seinen neuen Job antritt und nun keinen Urlaub mehr bekommt? Kann er dann auf irgendeiner Weise von der Reise zurücktreten und der Rest tritt die Reise an?

                        Hallo,
                        habe eine Versicherung entdeckt, bei der folgendes steht:
                        versichertes Ereignis ist..........

                        Aufnahme eines ®Arbeitsverhältnisses
                        einschließlich ®Arbeitsplatzwechsel

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • CallyKatongoC Offline
                          CallyKatongoC Offline
                          CallyKatongo
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          N'Abend! Super, bei welchem Versicherer? 🙂

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Mam62M Offline
                            Mam62M Offline
                            Mam62
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wie ich Deinen anderen Beitrag verstehe, ist der Versicherungsfall wohl bereits eingetreten ohne dass Du eine Versicherung hast. Da wird wohl keine Versicherung mitspielen und wie das heißt, wenn Du so tust als sei das anders, weißt Du ja sicher, oder?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bernhard707B Offline
                              bernhard707B Offline
                              bernhard707
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Die Frage nach einem Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zeigt zumindest eine aussergewöhnliche... 'Kreativität'.

                              Life is too short to limit your vision ... indeed

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Alexa78A Offline
                                Alexa78A Offline
                                Alexa78
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wo steht, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten ist? Allerhöchstens vorhersehbar, wenn überhaupt.

                                Die Allianz Global Assistent versichert Kündigung, wenn danach ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird (nicht versichert: Entlassung, nicht-Einhaltung der Kündigungsfrist)

                                Die Europäische Reiseversicherung versichert Selbstkündigung des zu vertretenden Mitarbeiters (wenn die eigene Anwesenheit dadurch erforderlich wird) und eine unvorhersehbare Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, sofern die versicherte Reise in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt.

                                Diese beiden Versicherungen kenne ich selbst. Es lohnt sich daher wirklich, sich mehrere Angebote/Bedingungen gründlich durchzulesen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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