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Schutz vor Reisseabbruch bei Hurricane

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5 Beiträge 3 Kommentatoren 4.3k Aufrufe
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  • Maja8788M Offline
    Maja8788M Offline
    Maja8788
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    mein Verlobter und ich fliegen im Oktober nach Florida.
    Da der Zeitraum noch in die Hurricane- Saison fällt fragen wir uns nun, ob es sinnvoll ist eine Reiserüchtritts-/ Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
    Soweit ich das verstanden habe greift eine Reiserücktrittsversicherung nicht bei Elementarereignissen, die Reiseabbruchversicherung schon, solange zu Reisebeginn die Gefahr nicht absehbar war. Jetzt frage ich mich natürlich, was "absehbar" bedeutet. Heißt das schon, dass es absehbar ist, wenn wir theroretisch in dieser Zeit mit einem Hurricane rechnen müssen? Und was würde passieren, wenn wir zum Abflugszeitpunkt wissen, dass ein Hurricane entsteht, trotzdem fliegen und vor Ort dann doch umbuchen müssen?
    Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?

    Liebe Grüße

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @maja
      hallo und willkommen in diesem forum.
      abshebar bedeutet in diesem zusammenhang: wenn du in  der offiziellen hurrican zeit fliegst, egal in welcher region, ist absehbar, dass auch ein hurrican auftreten könnte.
      uns alles was absehbar und kalkulierbar ist, ist sehr sehr selten versichert.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auch in der hurricane season ist ein solcher ein "unvorhergesehenes Ereignis" und kann man sich im Falle eines damit begründeten Abbruchs versichern. Die spezifischen Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen.
        Ich kenne solche Verträge beispielsweise von der HanseMerkur und der Debeka, erkundige dich doch einfach mal genau bei einem der namhaften Versicherer ...
        😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @vs
          also ich kenne unter anderem auch die handhabe der hm seit jahrzehnten und mir ist wirklich kein einziger fall bekannt, in dem versicherungsschutz gewährt wurde.
          und das immer mit der begründung der vorhersehbarkeit.

          würd mich mal interessieren, was für erfahrungen du diesbzeüglich hast.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Sofern eine Gefährdung nicht konkret durch einen herannahenden Hurrikan / beginndenden Vulkanausbruch etc. droht und dies dem Reisenden (beispielsweise vom Veranstalter) zur Kenntnis gegeben wurde, ist keine Vorhersehbarkeit gegeben im Blick auf Naturkatastrophen. Im Umkehrschluss würde das nämlich bedeuten, dass Reisen in der hurricane season o.ä. Gefährdungslagen grundsätzlich auf eigenes Risiko durchgeführt werden müssen, auch wenn eine tatsächliche und akute unmittelbar vor der Reise nicht besteht.
            Nach den Grundsätzen der sogenannten höheren Gewalt muss das Ereignis vor dem Reiseantritt konkret absehbar sein (z.B. ich reise nach New Orleans, obwohl George dort bereits im Anmarsch ist) und nicht eine allgemeine Risikolage, wie sie quasi durch Terror und Gewalt überall auf der Welt von jetzt auf gleich eintreten kann.

            Leibhaftige Erfahrung: Reiseabbruch nach Verwüstungen des Reisegebiets durch einen Wirbelsturm - Eintritt der Versicherung - hier die Debeka.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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