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Storno von Doppelzimmer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Picard300P Offline
    Picard300P Offline
    Picard300
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    vielleicht findet sich jemand, der nachfolgende Situation einschätzen kann:

    Wir reisen als Gruppe mit dem Veranstalter FTI nach NY.

    Nun ist mein Doppelzimmer Kollege erkrankt und hat die Reise storniert. Ich werde in ein Einzelzimmer umgebucht.

    Wie ist jetzt die rechtliche Situation. Er hat eine Reisekostenrücktrittsversicherung. Ich nicht.

    Ich habe ja all meine Verpflichtungen (sprich die Zahlung meines Anteils) eingehalten. Muss ich nun für das Einzelzimmer noch selber zusätzlich bezahlen?

    Die AGBs von FTI: http://www.fti.de/fileadmin/redakteure/files/PDF/AGB_s/AGB_Gruppenreisen13_14.pdf

    Danke euch für die ersten Meinungen!

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    • mcgeeM Offline
      mcgeeM Offline
      mcgee
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      sicherlich ist es wichtig, ob Ihr zwei halbe DZ oder gemeinsam ein DZ gebucht habt.
      Wenn Ihr das DZ storniert habt, mußt Du jetzt, bei Neubuchung, als Alleinreisender ein EZ mit ev. Mehrpreis bezahlen...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Picard300P Offline
        Picard300P Offline
        Picard300
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        danke für deine Antwort.

        Wie was wo gebucht wurde, kann ich dir nicht sagen. Wir haben nur (unabhängig voneinander) ein Anmeldung ausgefüllt, wo jeder angegeben hat, dass er gerne mit dem anderen ein Zimmer möchte.

        Ab da lief es über den Organistator, der es als Gruppenreise ans Reisebüro weitergeletiet hat.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • de la DivaD Offline
          de la DivaD Offline
          de la Diva
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Normalerweise müßte die RRV die Kosten für das DZ=EZ übernehmen. Du solltest da Kontakt mit deinem (fast)Zimmerpartner aufnehmen, denn sein Preis für das DZ war ja nur in der angegebenen Höhe, da du den anderen Teil vom Zimmer hast.
          Da du nicht zurücktrittst, hat es nichts damit zu tun ob DU eine RRV hast.

          Soweit mir bekannt, kannst du aber selber nicht beim RV FTI auftreten, denn du bist NICHT der Reiseanmelder. Das sollte der Organisator (der als Anmelder für alle Reiseteilnehmer einsteht) regeln.

          Theoretisch - aber das ist nur meine (gefühlte) private Meinung, sehe ich es so, dass das DZ auch durch die RRV bezahlt ist, so dass eigentlich kein Zuschlag für den übriggebliebenen Gast sein sollte. Ob das juristisch richtig ist, weiß ich nicht und es wird praktisch auch anders gehandhabt. Da sollte man einen RA befragen.

          Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Reiserechtsversicherung tritt nur für Belange des Versicherungsnehmers ein ... sollte eigentlich klar sein?!
            😱

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • de la DivaD Offline
              de la DivaD Offline
              de la Diva
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @vs
              Natürlich kann die Versicherung nur für den eintreten, der sie abgeschlossen hat ;o)

              Ich vermute, es geht hier darum, dass der TO jetzt eventuell eine Zuzahlung leisten soll, da er nun ein DZ zur Alleinbenutzung hat, was ja meist teurer ist als in der ursprünglichen Variante. Damit ist dem TO ja auch ein Schaden entstanden durch den Rücktritt des anderen....
              Selbst wenn er selber eine RRV hätte, würde diese für diesen Schaden nicht aufkommen, oder?

              Da wäre (nur theoretisch) für mich die Frage, ob das dann rechtens wäre......oder ob durch die RRV ja eigentlich der ursprüngliche Preis gezahlt ist.....

              Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sonnenstrahl55S Offline
                Sonnenstrahl55S Offline
                Sonnenstrahl55
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo zusammen,
                mein Mann und ich hääten da ein Problem bei dem Ihr uns evtl. einen Rat geben könntet. Folgendes hat sich zugetragen: am Donnerstag haben wir bei verschiedenen Anbietern Angebote für eine Reise im Januar nach Egyt gesucht, eine Woche All In sollte es sein. Nun kamen wir zu T..... is,  welche ein 5Sterne Hotel in der Makadi Bucht für 1 Woche allinclusive mit Flug für unglaubliche 109€ p.P. im Angebot hatten.
                Weil dies soooo unglaublich war, rief ich am Freitag dort an um nachzufragen, ob dies denn seine Richtigkeit hätte. Die freundliche Dame am Tel. erkundigte sich, rief mich dann kurz danach zurück um zu bestätigen das alles okay wäre und ich die Reise so buchen könne, was ich auch sofort gemacht habe. 
                Kurze Zeit später kam dann auch schon die "verbindliche Reisebuchungsanmeldung" von T....is per E-Mail. Dann, kurze Zeit später nochmal eine E-Mail von unserer Reiseberaterin mit den Worten: "ich bin ehrlich gesagt etwas unsicher, ob F.... diese Reise bestätigen wird oder ob F... da einen Preisfehler angelegt hat"
                Müsste die Reise nicht so verkauft werden, wie sie angeboten wurde?
                Auf Eure Antworten bin ich sehr neugierig und schick hiermit ganz iebe Grüsse aus dem Allgäu, Urike

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Heike68H Offline
                  Heike68H Offline
                  Heike68
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Sonnenstrahl55 😄 , schau mal in diesen Thread: click mich

                  Grüßle ausm Rheinland
                  Heike

                  Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Online
                    KourionK Online
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Sonnenstrahl
                    Willkommen im Forum.  😉

                    Hier bist du im falschen Thread.
                    Informationen zu deinem Thema findest du hier: "Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtum..."

                    OK, @Heike war schneller.  😉

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sonnenstrahl55S Offline
                      Sonnenstrahl55S Offline
                      Sonnenstrahl55
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      oh sorry, trotzdem danke für den Hinweis

                      1 Antwort Letzte Antwort
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