Storno von Doppelzimmer
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Hallo zusammen,
vielleicht findet sich jemand, der nachfolgende Situation einschätzen kann:
Wir reisen als Gruppe mit dem Veranstalter FTI nach NY.
Nun ist mein Doppelzimmer Kollege erkrankt und hat die Reise storniert. Ich werde in ein Einzelzimmer umgebucht.
Wie ist jetzt die rechtliche Situation. Er hat eine Reisekostenrücktrittsversicherung. Ich nicht.
Ich habe ja all meine Verpflichtungen (sprich die Zahlung meines Anteils) eingehalten. Muss ich nun für das Einzelzimmer noch selber zusätzlich bezahlen?
Die AGBs von FTI: http://www.fti.de/fileadmin/redakteure/files/PDF/AGB_s/AGB_Gruppenreisen13_14.pdf
Danke euch für die ersten Meinungen!
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Hallo,
danke für deine Antwort.Wie was wo gebucht wurde, kann ich dir nicht sagen. Wir haben nur (unabhängig voneinander) ein Anmeldung ausgefüllt, wo jeder angegeben hat, dass er gerne mit dem anderen ein Zimmer möchte.
Ab da lief es über den Organistator, der es als Gruppenreise ans Reisebüro weitergeletiet hat.
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Normalerweise müßte die RRV die Kosten für das DZ=EZ übernehmen. Du solltest da Kontakt mit deinem (fast)Zimmerpartner aufnehmen, denn sein Preis für das DZ war ja nur in der angegebenen Höhe, da du den anderen Teil vom Zimmer hast.
Da du nicht zurücktrittst, hat es nichts damit zu tun ob DU eine RRV hast.Soweit mir bekannt, kannst du aber selber nicht beim RV FTI auftreten, denn du bist NICHT der Reiseanmelder. Das sollte der Organisator (der als Anmelder für alle Reiseteilnehmer einsteht) regeln.
Theoretisch - aber das ist nur meine (gefühlte) private Meinung, sehe ich es so, dass das DZ auch durch die RRV bezahlt ist, so dass eigentlich kein Zuschlag für den übriggebliebenen Gast sein sollte. Ob das juristisch richtig ist, weiß ich nicht und es wird praktisch auch anders gehandhabt. Da sollte man einen RA befragen.
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Die Reiserechtsversicherung tritt nur für Belange des Versicherungsnehmers ein ... sollte eigentlich klar sein?!

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@vs
Natürlich kann die Versicherung nur für den eintreten, der sie abgeschlossen hat ;o)Ich vermute, es geht hier darum, dass der TO jetzt eventuell eine Zuzahlung leisten soll, da er nun ein DZ zur Alleinbenutzung hat, was ja meist teurer ist als in der ursprünglichen Variante. Damit ist dem TO ja auch ein Schaden entstanden durch den Rücktritt des anderen....
Selbst wenn er selber eine RRV hätte, würde diese für diesen Schaden nicht aufkommen, oder?Da wäre (nur theoretisch) für mich die Frage, ob das dann rechtens wäre......oder ob durch die RRV ja eigentlich der ursprüngliche Preis gezahlt ist.....
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Hallo zusammen,
mein Mann und ich hääten da ein Problem bei dem Ihr uns evtl. einen Rat geben könntet. Folgendes hat sich zugetragen: am Donnerstag haben wir bei verschiedenen Anbietern Angebote für eine Reise im Januar nach Egyt gesucht, eine Woche All In sollte es sein. Nun kamen wir zu T..... is, welche ein 5Sterne Hotel in der Makadi Bucht für 1 Woche allinclusive mit Flug für unglaubliche 109€ p.P. im Angebot hatten.
Weil dies soooo unglaublich war, rief ich am Freitag dort an um nachzufragen, ob dies denn seine Richtigkeit hätte. Die freundliche Dame am Tel. erkundigte sich, rief mich dann kurz danach zurück um zu bestätigen das alles okay wäre und ich die Reise so buchen könne, was ich auch sofort gemacht habe.
Kurze Zeit später kam dann auch schon die "verbindliche Reisebuchungsanmeldung" von T....is per E-Mail. Dann, kurze Zeit später nochmal eine E-Mail von unserer Reiseberaterin mit den Worten: "ich bin ehrlich gesagt etwas unsicher, ob F.... diese Reise bestätigen wird oder ob F... da einen Preisfehler angelegt hat"
Müsste die Reise nicht so verkauft werden, wie sie angeboten wurde?
Auf Eure Antworten bin ich sehr neugierig und schick hiermit ganz iebe Grüsse aus dem Allgäu, Urike -
Hallo Sonnenstrahl55
, schau mal in diesen Thread: click michGrüßle ausm Rheinland
Heike -
@Sonnenstrahl
Willkommen im Forum.
Hier bist du im falschen Thread.
Informationen zu deinem Thema findest du hier: "Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtum..."OK, @Heike war schneller.

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oh sorry, trotzdem danke für den Hinweis