Fluggesellschaft ändern
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Darf ein Reiseveranstallter immer noch ohne besonderen Grund die Fluggesellschaft und Flugzeiten nach der Buchung ändern oder ist die Änderung, dass das nicht mehr möglich ist, nun rechtskräftig?
Und darf er aus einem gebuchten Direktflug ohne Zwischenlandung im Nachhinein einen mit Zwischenlandung machen?
Hierzu habe ich leider nur widersprüchliche Informationen gefunden... -
Ja, er darf die Flugzeiten ändern. Wenn es sachliche Gründe gibt. Z.B. den, dass die Airline den Flug jetzt statt um einige Stunden früher oder später durchführt, oder ihn ganz storniert.
Auch die Gesellschaft darf sich ändern.
Es kann sogar sein, dass die Flugzeiten und die Flugnummer gleich bleiben, aber die Fluggesellschaft eine andere mit der Durchführung beauftragt hat. Kann sogar bei einem selbst gebuchten Flug passierenUnd ein Direktflug kann auch Zwischenlandungen beinhalten. Was Du meinst ist ein Nonstopflug. Den Du nur äusserst selten bei einer Pauschalbuchung bestätigt bekommen wirst.
Aber das wird doch im Wochenrythmus hier im Forum durchgekaut, das kann Dir doch nicht völlig verborgen geblieben sein!
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Dein Posting passt eher in diesen Thread oder auch in diesen hier - im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

