Etihad -Air Berlin
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Hallo zusammen,
im März haben wir bei FTI eine Pauschal-Reise nach Abu Dhabi gebucht.
Wir sollten am 05.10.2014 von Düsseldorf mit Etihad nach Abu Dhabi fliegen.
Unsere Tickets haben wir auch erhalten mit einer FlugNr von Etihad.
Da wir aber nichts finden konnten bezüglich Freigepäck haben wir nochmal beim
Veranstalter angerufen mit dem Ergebnis wir fliegen mit Air-Berlin.
Wir haben uns damals für die Flüge mit Etihad entschieden da diese laut Netz eine
grösser Sitzfreiheit, mehr Bord-Entertainment und mehr Freigepäck haben.
Durch Codeshare fliegen wir jetzt mit Air-Berlin.
Müssen wir das so einfach hinnehmen?
Die Air-Berlin-Flüge waren zum Zeitpunkt der Buchung zudem auch günstiger.Mit freundlichen Grüßen
Simone 25 -
Schlicht und ergreifend: Ja, ihr "müsst" das hinnehmen.
(nachzulesen in den bei der Buchung akzeptierten ABB)Bekanntlich ist das finanzielle Engagement von Etihad bei Airberlin spezifisch motivert und kannst du darüber in den entsprechenden Threads im Unterforum zu beiden Airlines nachlesen.
Soweit zur reiserechtlichen Relevanz.Zur Thematik "wären doch einzelne Flüge billiger gewesen" schweigt des Sängers Höflichkeit - denn Äpfel mit Birnen zu vergleichen hat noch nie fruchtbare Ergebnisse gezeitigt!

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Geht es von AUH noch weiter mit einem Etihadflug, der auch von EY betrieben wird? Das ist nämlich auch entscheidend für die Freigepäckmenge.
Was das ISE angeht, das ist in den Maschinen, die auf der Strecke zum Einsatz kommen im Normalfall nicht wirklich schlechter als bei EY, auch beim Sitzabstand konnte ich keinen signifikanten Unterschied feststellen. Eigentlich war das einzige Problem, was ich bei einem AB Codeshare auf EY Flügen hatte immer nur die Sitzplatzreservierung im Vorlauf.
Also alles kein Drama bei einem sechsstündigen Flug, schönen Urlaub!
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Selbst wenn es mit Nirvana Airways nach Erebor weitergeht - ein rechtlicher Anspruch auf was auch immer besteht soweit nicht.

Völlig abwegig ist zudem ein Preisvergleich einzelner Flugsegmente zum Zwecke der Anspruchsfindung ...

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Liebelein, Du verweist doch so gerne auf die ABB, schau mal in die von EY rein, da gibt oder gab es zumindest einen Passus, der besagte, daß bei mehreren Flugsegmenten bei Codeshares der längere ausschlaggebend für die Freigepäckmenge ist, insofern besteht dann schon ein rechtlicher Anspruch, natürlich nicht, wenn es mit Nirvana Airways nach Erebor weitergeht!
Zum Preisvergleich hatte ich mich mit Absicht nicht geäußert, nur praktische Erfahrungen weitergegeben, die hier vielleicht OT sind, dem Simönchen aber vielleicht dennoch hilfreich

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@doc
Ganz sicher!
... aber wären diese vermutlich trefflich im Unterforum zu den Airlines aufgehoben - oder nicht?Nochmal:
Rechtlich relevant war imho die Frage "müssen wir das (=Operator!) so einfach hinnehmen?"
Die rechtlich relevante Antwort darauf lautet: Ja!
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Wären sie und habe es dort schonmal geschrieben, wollte dem Simönchen aber die Arbeit ersparen und dem "Ja" Deinerseits habe ich auch nicht widersprochen, wollte nur alle Untiefen abklopfen
