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Hotel nimmt Gebühr für schlechte Bewertung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FugimaxiF Offline
    FugimaxiF Offline
    Fugimaxi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wie Ich heute in der Presse gelesen habe,hat ein Hotel im englischen Blackpool,einem Ehepaar die dort ihren Urlaub verbrachten,für ihre anschliessende schlechte Hotelbewertung nachträglich umgerechnet 130€ von der KK abgebucht.Auf Nachfrage des Paares antwortete das Hotel,das in den AGB´s das abgeben schlechter Bewertungen unter Gebühr gestellt wird.
    Wenn das jetzt einreisst,wird es wohl bald keine objektiven Bewertungen auf den Portalen mehr geben.
    Gruß, Jürgen

    Männer haben auch Gefühle:
    Hunger zum Beispiel.

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    • Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_Tetzlaff
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nicht alles, was so in AGBs steht, ist auch rechtlich i.O. 😉

      Das dürfte so ein Fall sein

      2015, Porto Angeli, Rhodos
      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        .....da wäre Deine "wahrscheinliche" Quelle: "Spiegel-online" schon aussagefähiger. 😉
        Dein letzter Satz ist zwar reißerisch, aber mehr als unwahrscheinlich. :?
        Statt "Kugelschreiber / Cocktail" für Top-Bewertungen, jetzt "Strafgebühren" für schlechte Bewertungen, ist ja wirklich langsam zum 😄

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Medaille hat m.M.n. auch hier wieder zwei Seiten.

          Selbstverständlich ist es ein no-go eine sachlich(!) formulierte und begründete(!), der Wahrheit entsprechende, schlechte Kritik unter eine Zahlungsverpflichtung zu stellen.

          Was aber ist (selbst in Fällen berechtigter Kritik) mit den Hotelier/einzelne Angestellte etc. grob Beleidigenden Äußerungen? Äußerungen, die abseits solcher "Bewertungen" durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten/würden?

          Was ist mit fakes? ...es gibt nicht nur positive fakes!

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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          • Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_Tetzlaff
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Auch in diesem Fall sind solche Punkte in den AGBs nicht rechtswirksam - etwaige Schadensforderungen können nur auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden...

            .... denn um das mal weiterzuspinnen.... was ist mit ehrabschneidenden und unwahren Behauptungen von Hoteliers in der Kommentarfunktion in einer Bewertung?
            Kann der Rezensent der dann z.B. von der Rechnung, die mit der Kreditkarte  bezahlt wurde, einen Betrag einbehalten? 😉

            2015, Porto Angeli, Rhodos
            2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Sorry, ich hätte exakter Schreiben sollen...

              Selbstverständlich "gehen" solche AGB "gar nicht" - nur sollten die "Schutz-Optionen" der Hotels deutlich erweitert werden. Es ist m.E. geradezu lächerlich, wenn als einzige Konsequenz beleidigender und/oder falscher Behauptungen, die entsprechende Bewertung entfernt, der Verfasser aber nur seltenst belangt wird.

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • MaliniM Offline
                MaliniM Offline
                Malini
                Verwarnt Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das ist dann aber Sache des Hotels, ggf. Anzeige zu erstatten wg. Beleidigung, Verleumdung o. ä. Wobei ausländische Hotels die betreffende Bewertung natürlich erstmal gelesen haben müssen...

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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Klar ist das Sache des Hotels...nur sollte man den Hotels hier m.M.n. vieles deutlich erleichtern sich zu wehren.

                  Überlegenswert wäre auch, ob z.B. festgelegt wird, das Bewertungen welche "bestimmte Aussagen" enthalten gar nicht erst veröffentlicht werden.

                  Beispielsweise ist es ein deutlicher Unterschied, ob eine Anlage als "Dreckloch" bezeichnet, oder aber "ich empfand es dort sehr schmutzig" formuliert wird.

                  Ein weiterer Unterschied ist, ob "Dreckloch" ohne Beweiskraft fabuliert wird, oder diese These wenigstens mit Fotos einigermaßen beweiskräftig belegt wird.

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • MaliniM Offline
                    MaliniM Offline
                    Malini
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Holginho,

                    da gebe ich Dir selbstverständlich recht!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ArminA Offline
                      ArminA Offline
                      Armin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ..es kann aber nicht sein daß pauschal einfach willkürlich Betrag X seitens des Hotels in Rechnung gestellt wird. Eine solche Abbuchung würde ich umgehend zurückbuchen lassen, "AGB" hin oder her. Ein eventueller durch beleidigende Äußerungen entstehender Schaden müßte seitens des Hotels nachgewiesen und auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden, dafür gibt es schließlich Möglichkeiten. Wie @holginho schon andeutet sollte man als Bewerter seine Wortwahl genau überdenken und für entsprechende Beweissicherung (Fotos, Zeugen usw.) sorgen..sich also so verhalten wie im realen Leben.

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