Hotel nimmt Gebühr für schlechte Bewertung
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Wie Ich heute in der Presse gelesen habe,hat ein Hotel im englischen Blackpool,einem Ehepaar die dort ihren Urlaub verbrachten,für ihre anschliessende schlechte Hotelbewertung nachträglich umgerechnet 130€ von der KK abgebucht.Auf Nachfrage des Paares antwortete das Hotel,das in den AGB´s das abgeben schlechter Bewertungen unter Gebühr gestellt wird.
Wenn das jetzt einreisst,wird es wohl bald keine objektiven Bewertungen auf den Portalen mehr geben.
Gruß, Jürgen -
Nicht alles, was so in AGBs steht, ist auch rechtlich i.O.

Das dürfte so ein Fall sein
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.....da wäre Deine "wahrscheinliche" Quelle: "Spiegel-online" schon aussagefähiger.

Dein letzter Satz ist zwar reißerisch, aber mehr als unwahrscheinlich. :?
Statt "Kugelschreiber / Cocktail" für Top-Bewertungen, jetzt "Strafgebühren" für schlechte Bewertungen, ist ja wirklich langsam zum
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Die Medaille hat m.M.n. auch hier wieder zwei Seiten.
Selbstverständlich ist es ein no-go eine sachlich(!) formulierte und begründete(!), der Wahrheit entsprechende, schlechte Kritik unter eine Zahlungsverpflichtung zu stellen.
Was aber ist (selbst in Fällen berechtigter Kritik) mit den Hotelier/einzelne Angestellte etc. grob Beleidigenden Äußerungen? Äußerungen, die abseits solcher "Bewertungen" durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten/würden?
Was ist mit fakes? ...es gibt nicht nur positive fakes!
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Auch in diesem Fall sind solche Punkte in den AGBs nicht rechtswirksam - etwaige Schadensforderungen können nur auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden...
.... denn um das mal weiterzuspinnen.... was ist mit ehrabschneidenden und unwahren Behauptungen von Hoteliers in der Kommentarfunktion in einer Bewertung?
Kann der Rezensent der dann z.B. von der Rechnung, die mit der Kreditkarte bezahlt wurde, einen Betrag einbehalten?
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Sorry, ich hätte exakter Schreiben sollen...
Selbstverständlich "gehen" solche AGB "gar nicht" - nur sollten die "Schutz-Optionen" der Hotels deutlich erweitert werden. Es ist m.E. geradezu lächerlich, wenn als einzige Konsequenz beleidigender und/oder falscher Behauptungen, die entsprechende Bewertung entfernt, der Verfasser aber nur seltenst belangt wird.
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Klar ist das Sache des Hotels...nur sollte man den Hotels hier m.M.n. vieles deutlich erleichtern sich zu wehren.
Überlegenswert wäre auch, ob z.B. festgelegt wird, das Bewertungen welche "bestimmte Aussagen" enthalten gar nicht erst veröffentlicht werden.
Beispielsweise ist es ein deutlicher Unterschied, ob eine Anlage als "Dreckloch" bezeichnet, oder aber "ich empfand es dort sehr schmutzig" formuliert wird.
Ein weiterer Unterschied ist, ob "Dreckloch" ohne Beweiskraft fabuliert wird, oder diese These wenigstens mit Fotos einigermaßen beweiskräftig belegt wird.
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..es kann aber nicht sein daß pauschal einfach willkürlich Betrag X seitens des Hotels in Rechnung gestellt wird. Eine solche Abbuchung würde ich umgehend zurückbuchen lassen, "AGB" hin oder her. Ein eventueller durch beleidigende Äußerungen entstehender Schaden müßte seitens des Hotels nachgewiesen und auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden, dafür gibt es schließlich Möglichkeiten. Wie @holginho schon andeutet sollte man als Bewerter seine Wortwahl genau überdenken und für entsprechende Beweissicherung (Fotos, Zeugen usw.) sorgen..sich also so verhalten wie im realen Leben.