Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flug gibt es gar nicht
  6. Flug gibt es gar nicht

Flug gibt es gar nicht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
12 Beiträge 5 Kommentatoren 6.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • friesleinF Offline
    friesleinF Offline
    frieslein
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Unser Flug wurde am 02.06.15 von AYT nach FKB von 11.50 Uhr auf 7.00 Uhr vorverlegt. 
    Wir haben über unser RB versucht, einen anderen Flug an diesem Tag zu bekommen. Leider nichts mehr frei, alle Flieger voll. 
    Wenn ich jetzt hier bei Holidaycheck nach Reisen exakt zu unserem Zeitraum suche, bekomme ich Angebote in denen der Rückflug um 11.50 Uhr angezeigt wird. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
    Ist das so Rechtens, oder auch gängige Praxis dass mit Flügen beworben wird, die es definitiv laut Flugplan nicht gibt? Haben die RV nicht Einsicht in die aktuellen Flugpläne bzw. werden die Änderungen nicht ins System eingespielt?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Pauschalreise?
      Dann denk mal über folgendes nach:
      Evtl. haben eben andere Veranstalter noch Kontingente zu dieser Uhrzeit, eurer hingegen nicht. "Alles ausgebucht" gilt ja nicht gleichermaßen für alle Veranstalter.
      Nicht ganz koscher ist daher u.U. die Unterstellung, es würden nicht vorhandene Flüge bewoben ...
      :?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • friesleinF Offline
        friesleinF Offline
        frieslein
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @vonschmeling: vielleicht hab ich mich nicht nichtigbausgedrückt, oder Du hast mich nicht richtig verstanden: Es geht um den angeworbenen Flug um 11.50 Uhr, den es definitiv nicht gibt. Egal welcher RV, oder ob es noch irgendwelche Kontingente gibt, dieser angepriesene Flug wird nicht abheben, da er eben schon um 7.00 Uhr in der Luft sein wird.... Und dies ist schon länger bekannt bzw. Im Flugplan so vermerkt.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Was macht dich so sicher?
          Es kann Vollcharteroperatings geben, die auf Verbraucheroberfläche gar nicht sichtbar sind. Davon abgesehen: Die Flugzeit wird nicht "beworben", und wenn TT sie so zur Verfügung stellt ist es auch rechtens sie ins Angebot zu nehmen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • friesleinF Offline
            friesleinF Offline
            frieslein
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @vonschmeling: was ist TT?

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Traveltainment - die bereiten die Angebote auf für beispielsweise HC und die meisten Anbieter im Produktumfeld.
              Auf Verbraucherebene einsehbare Flugpläne sind nicht vollständig, deshalb frage ich dich ja weshalb du so sicher bist, dass kein Flug von AYT nach FKB um 11:50 abhebt.

              Und nochmal: Es wird keine spezifische Reisezeit "beworben" sondern lediglich angeboten im Rahmen der rechtmäßigen Änderungsvorbehalte.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • zeitigweiseZ Offline
                zeitigweiseZ Offline
                zeitigweise
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Um welche Airline handelt es sich?!

                Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • zeitigweiseZ Offline
                  zeitigweiseZ Offline
                  zeitigweise
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Freebird AirlinesFH20711:50AYT AntalyaAbflug3St. 40 Min.14:30FKB Karlsruhe / Baden-BadenZielAnkunft: Dienstag, 2. Juni 2015 Reisedauer: 3St. 40 Min.

                  180,00€
                  und weiterhin autak buchbar z.Bsp: über Thomas Cook 😉
                   
                  Gefunde binnen Sekunden auf Skyscanner.de

                  http://www.skyscanner.de/transport/fluge/ayt/fkb/150602/flugpreise-von-antalya-nach-karlsruhe---baden-baden-im-juni-2015.html?adults=2&children=0&infants=0&cabinclass=economy&preferdirects=false&outboundaltsenabled=false&inboundaltsenabled=false&rtn=0

                  Vermutlich gibt es für diesen Termin zur Zeit günstigere Flüge, somit findest du nun in den ganzen Pausch-Angeboten natürlich diese als Grundlage, denn dadurch sind die Kosten für den RV geringer und somit die Gewinnspanne höher

                  Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_Tetzlaff
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    FHY 207 wurde auf 15.50 Uhr verschoben (lt. Flugplan Airport)

                    Ihr seid auf einen anderen Flug FHY341 umgebucht worden.

                    2015, Porto Angeli, Rhodos
                    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... und Alfred hat womöglich eine Minute für die Recherche aufgewendet - aber halt eben ein korrktes Ergebnis gefunden! Ich bin wirklich kein Befürworter der aktuellen "Sekundenchallenge" ...
                      😉

                      Nochmal zur Frage nach der Rechtmäßigkeit der Angebote:
                      Die Reisezeiten sind kein verbindlicher Angebotsbestandteil; insofern ist es vollkommen i.O. zeitweilige Änderungen nicht in die Auschreibungen einzupflegen.
                      Häufig betreffen solche Slot-Changes nämlich nur bestimmte Reisezeiträume, i.e. man müsste ggf. einschränken auf "nicht vom 13.4. bis 25.6."
                      Das steht hinsichtlich des Informationswertes in keinem Verhältnis zum Aufwand.

                      Schließlich behalten sich alle Airlines solche Änderungen in den ABB vor und wurden diese Vorbehalte bisher auch noch nicht von irgendwelchen Verbraucherbeschützern angegriffen.

                      Fazit: Ja, die entsprechenden Angebote sind konform mit aktueller Rechtsauffassung.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • upoholiU Offline
                        upoholiU Offline
                        upoholi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Lieber Herr von Schmeling,
                        ich habe auch mit dem Flug FHY207 von Freebird Airlines erhebliche Probleme.
                        Trotz email-Bestätigung von Ögertours, dass mein Flug mit Rückflug ab Antalya um 15:50 Uhr eingebucht sei, wurden mir die Tickets mit Flug FHY341 und Abflug schon um 7:00 Uhr ausgestellt. Meine Reklamation bei Öger bisher ohne Antwort.
                        Auf der Homepage des Baden-Airports steht übrigens der Flug FHY207 nach wie vor im Flugplan.
                        Ich vermute eine Überbuchung der Reiseveranstalter.
                        Im übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Aussage bezüglich:
                        ich zitiere ihren Beitrag
                        "Die Reisezeiten sind kein verbindlicher Angebotsbestandteil; insofern ist es vollkommen i.O. zeitweilige Änderungen nicht in die Auschreibungen einzupflegen."

                        "Schließlich behalten sich alle Airlines solche Änderungen in den ABB vor und wurden diese Vorbehalte bisher auch noch nicht von irgendwelchen Verbraucherbeschützern angegriffen."
                        nicht stimmig ist!
                        Ganz im Gegenteil gibt es ein eindeutiges Urteil vom Bundesgerichtshof, siehe
                        Urteil vom 10. Dezember 2013 – X ZR 24/13
                        Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen betreffend die Festlegung von Flugzeiten und die
                        Verbindlichkeit von Informationen des Reisebüros über Flugzeiten für unwirksam erachtet.
                        Der Kläger ist der bundesweit tätige Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer.
                        Die Beklagte ist eine Reiseveranstalterin. Sie verwendet "Ausführliche Reisebedingungen", die u.a. folgende Regelungen enthalten:
                        "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen.
                        Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."
                        Der Kläger hält diese Klauseln für unwirksam.
                        Das Landgericht hat der Beklagten nur die Verwendung der ersten Klausel untersagt. Das
                        Berufungsgericht hat beide Klauseln für unwirksam gehalten und ihre Verwendung verboten.
                        Der Bundesgerichtshof hat die dagegen gerichtete Revision der Beklagten zurückgewiesen.
                        Die angegriffenen Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB.*
                        Sie benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben
                        unangemessen und sind gemäß § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1* BGB unwirksam.**
                        Die erste Klausel modifiziert das Hauptleistungsversprechen des Reisevertrags nicht nur dann, wenn feste Flugzeiten vereinbart wurden, sondern auch dann, wenn im Vertrag nur vorläufige Flugzeiten genannt sind. Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der
                        Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen
                        Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen
                        nicht vollständig aufgegeben wird.
                        Andernfalls ergäbe auch die § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV*** vorgeschriebene Information des Reisenden über diese Zeiten keinen Sinn und würde der
                        hiermit angestrebte Verbraucherschutz verfehlt. Demgegenüber ermöglicht die beanstandete Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten.
                        Die zweite Klausel ermöglicht dem Reiseveranstalter, sich einer vertraglichen Bindung, die
                        durch eine Information eines für ihn tätigen Reisebüros eintritt, zu entziehen. Darin liegt
                        ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden.
                        Urteil vom 10. Dezember 2013 – X ZR 24/13
                        LG Hannover - Urteil vom 13. März 2012 – 18 O 79/11
                        OLG Celle – Urteil vom 7. Februar 2013 – 11 U 82/12
                        Bundesgerichtshof
                        Karlsruhe
                         
                        Es wird weiterhin gerichtlich zu prüfen sein, ob hier § 123 BGB in Frage kommt.

                        Diese Spielchen mit "Lockangeboten" und anschließender Umbuchung ohne Erklärung von triftigen Gründen sind endlich abzustellen.

                        Hastalavista

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @upoholi
                          Diese Entscheidung betrifft nicht Ögertours, somit ist auch nicht darauf abzustellen und musst du dich ggf. streitig mit deinem Vertragspartner einigen.
                          Auch BGH Urteile wirken nur inter partes und sind nicht mir nichts dir nichts auf alle ähnlichen Fallkonstellationen anzuwenden - bedaure!
                          Ob der Flug FHY207 im Plan des Flughafens FKB noch Bestand hat ist keinesfalls ein Indiz für seine tatsächliche Durchführung - nur so nebenbei!

                          Den Entscheidungstext kenne ich - ich kann ihn allerdings auch korrekt interpretieren.
                          Die Mühe war - soweit es mich betrifft! - also ebenfalls völlig vergebens.

                          Im Übrigen findet sich unter meinem Nick kein "Herr von Schmeling" und ist die Ansprache in der Community das "Du".

                          Soweit viel Spaß im Forum von HolidayCheck - hoffentlich künftig mit Berücksichtigung der Regeln?!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          Antworten
                          • In einem neuen Thema antworten
                          Einloggen
                          • Sortiert nach
                          • Älteste zuerst
                          • Neuste zuerst
                          • Meiste Stimmen

                          • 1 von 1
                          Reiseforum Service
                          • RSS-Feed abonnieren
                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                          • Reiseforum Hilfe
                          • Forensuche
                          • Aktuelle Themen

                          • Inhalte melden
                          • Veranstalter AGB
                          • Nutzungsbedingungen
                          • Datenschutz
                          • Privatsphäre-Einstellungen
                          • AGB
                          • Impressum
                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                          • Erster Beitrag
                            Letzter Beitrag