Umbuchung auf anderes Hotel
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hallo,
wir wurden Freitag informiert von FTI das unser Hotel welches wir für den 18.10. gebucht haben zum 19.10 in Winterpause geht.
alternativ wurde uns ein anderes angeboten , was aber einigen nicht so passt( wir sind 3 Familien)haben wir rechtlich ne Chance auf schadensersatz?
viele Grüße
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Von wem bittschön?
Nein. Die Ankündigung erfolgt rechtzeitig, ihr könnt vom Vertrag zurücktreten oder die Alternative annehmen. Im Falle des Rücktritts werden alle Zahlungen erstattet, weiterreichende Ansprüche hingegen bestehen nicht. -
Bietet FTI denn nur ein Alternativ-Hotel an? Es sollte doch schon etwas vergleichbares sein!

LG
Sokrates
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"was aber einigen nicht so ganz passt" spricht nicht unbedingt gegen eine Vergleichbarkeit.
Übrigens kann man selbst auch Alternativen vorschlagen, vielleicht sollten das genau die machen, denen es "nicht so ganz passt"?

Nur bitte nicht damit rechnen, dass ein deutlich teureres Domizil aufpreisfrei angeboten wird - darauf hat man keinen Anspruch. -
Ich möchte auf die Frage von moncherie77 noch ein wenig näher eingehen, klingt "gibt nix" doch vielleicht ein wenig kategorisch und nicht besonders angemessen im Falle einer herben Enttäuschung ...
:?Tatsächlich gilt es einige Parameter zu beachten - insbesondere wohl den Vorlauf der Ankündigung.
Gut zu wissen:
Es kommt durchaus vor, dass Hotels ihre Winterschließung relativ spontan entscheiden und die Veranstalter entsprechend kurzfristig eine nicht unerhebliche Zahl von Reisegästen anderweitig unterbringen müssen.
Soweit hat aus rechtlicher Sicht FTI bei Moncheries Buchung alles richtig gemacht und muss auch nicht mehr als eine Alternative proaktiv anbieten. Die Betroffenen haben ja immerhin die Möglichkeit, das valide Angebot anzusehen und ihrerseits Vorschläge zu unterbreiten.
Sicherlich entfallen einerseits Vergünstigungen wie Frühbucherrabatte, andererseits muss der Kurzfristbereich nicht unbedingt teurer sein und können evtl. begehrlichere Herbergen zu einem interessanten Preis gebucht werden. Eine gewisse Hingabe an die Recherche lohnt sich also ggf. ...Ganz wichtig und daher auch wiederholt:
Kein Reisegast muss ein alternatives Hotel nolens volens hinnehmen, im Falle eines begründeten Rücktritts steht ihm immer die Erstattung des kompletten Reisepreises zu.Ein weiterer wichtiger Aspekt:
Billiger wird´s leider auch dann nicht, wenn das zum Buchungszeitraum unerschwingliche Top-Hotel (aus Sicht der Interessenten) jetzt in der quasi Notlage gar preiswerter zu bekommen ist als das ursprünglich ausgesuchte.
Das Prinzip lautet "Gleichstellung" - i.e. die Betroffenen dürfen keinen materielle Schaden erleiden, sich jedoch auch nicht an einem aktuellen Preisverfall gütlich halten.
Gleichzustellen ist sowohl der Urlauber als auch dessen Vertragspartner - eine Erstattung im Falle der Entscheidung für eine jetzt günstigere Reise kann deshalb nicht verlangt werden.