Reisevollmacht für Gastkind
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Nächsten Sommer werden wir eine Freundin unserer Tochter in den Auslandsurlaub mitnehmen (Türkei). Im Vorwege habe ich mich im www schlaugemacht, was an Formalitäten wichtig ist!
Dabei darf natürlich die Reisevollmacht nicht fehlen! Nun wird oftmals darauf aufmerksam gemacht, diese Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen,ebenso, diese in die Landessprache zu übersetzen.Wer hat Erfahrungen mit mitgereisten befreundeten Kindern und kann Auskunft darüber geben, ob es "sicherer" ist, einen Notar aufzusuchen oder, ob eine "einfache" Vollmacht der Eltern für die Türkei ausreicht?
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Hallo,
-Übersetzung
Nimm das Formular des ADAC, das ist mehrsprachig (auch türkisch)-Beglaubigung
ein schöner Stempel ist im Zweifelsfall immer empfehlenswert. Das muss aber kein Notar sein, z. B. die Schule des Kindes kann das auch beglaubigen! -
Eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift ist in der Tat nicht notwendig, einer Beglaubigung durch das Ortsgericht - kostet um die 5 oder 6 Euro je Dokument - würde ich allerdings gegenüber dem Stempel einer Schule den Vorzug geben.
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Hier steht schon einiges dazu.
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Danke @Frankenstephan für den Link.
Hier mache ich aus Gründen der Übersichtlichkeit zu.