Einfuhr von Adlerfeder
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Guten Morgen!
Wir urlauben zur Zeit in Sri Lanka! wAren 2 Nächte in einem Zeltcamp an der Grenze zum Yala Nationlapark. ( tolle Erfahrung, kann ich nur jedem empfehlen, intensiver kann man Natur fast nicht erleben) während eines Abendspazierganges mit einem der Angestellten haben wir eine Adlerfeder gefunden, bzw. er für uns. Nun ist die Frage, ob die Einfuhr nach Deutschland erlaubt ist?
habe schon gegoogelt und bin auf die CITES gestoßen.... Hier sind keine Adler gelistet für Sri Lanka. Können wir es riskieren siemit zu nehmen und in dann bei. Roten Ausgang sicherheitshalber vorzuzeigen. Welche Konsequenzen erwarten uns, sollte es sich doch u. Eine beschütze Art handeln, wenn wir es beim Zoll anmelden? -
Meiner Ansicht nach darfst Du die Feder einführen, zumindest lege ich die erweiterte Zollvorschrift so aus:
"Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die ohne kommerzielle Absichten für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft ein- oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden. Die Exemplare müssen im Besitz einer Privatperson und Teil deren normalen Hab und Guts sein und sich in deren Reisegepäck befinden."
Anmelden würde ich die Häuptlingsinsignie
aber trotzdem mit Verweis auf obige Bestimmung. Da bist Du zumindest auf der sicheren Seite. Aber nicht ins Haar stecken, Dein Kopf ist nicht Teil des Reisegepäcks! 
www.bfn.de/0305_pers_gebrauch.html -
Da Zollvergehen jedoch nicht gerade als Bagatellen betrachtet werden und zudem "nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten (z.B. Stör-Kaviar, Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsprodukte, Touristensouvenirs), dem Artenschutz unterliegen können"(Quelle: Zoll), wäre ich da etwas vorsichtiger und würde bereits vom Urlaubsort aus den deutschen Zoll anschreiben.
In Deutschland unterliegen Greifvögel ganz sicher dem Artenschutz, und wie es in Sri Lanka geregelt ist, wird den deutschen Zoll nicht interessieren.
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Stimmt, Malini, das ist die sicherste Variante.

Edit: Ich frage mich allerdings, warum es so widersprüchliche Regelungen gibt, oder habe ich da etwas übersehen?
Ferner bin ich der Meinung - aber ich bitte um Korrektur, falls ich daneben liege - dass man sich nicht strafbar macht, wenn man den Fund, also die Adlerfeder, von sich aus beim Zoll anmeldet. Anders ist es doch wohl, wenn man mit der Adlerfeder im Koffer bei der Kontrolle erwischt wird, oder? -
Sorry, aber an welcher Stelle soll eine einzelne Adlerfeder den Artenschutz berühren?
Ist man verpflichtet, den Adler zu suchen und ihm seine Feder zurückzugeben?
Muss man annehmen, sie ist unentbehrlich für ein weiteres glückliches Adlerleben?
Fragen über Fragen ... -
sicherlich richtig VS, aber wenn man an einen fanatischen artenschützer in uniform gerät, der denkt man hat sich die feder von einem kollegen beschafft, der sich adler besorgt, diese rupft und dann in teilen vertickt, hat man eine schwere zeit.
vernünftige menschen würden sich bei einer einzelnen feder, die dazu auch noch gefunden und nicht im souveniershop erstanden wurde, keine gedanken machen. -
Vor Jahren machte ich mit zwei amerikanischen Kollegen nach Beendigung meiner Montagearbeit in den USA einen Abstecher nach Gallup, New Mexico. Dort im Navajo und Hopi Shop Museum **( Hubbell Trading Post+Gift Shop)**wollte ich einen Traumfänger mit Adlerfedern kaufen von dem man mir aber entschieden abriet, weil man mich schon bei der Ausreise verhaften würde.
Das ist einige Jahre her, ich weiß, aber Adler stehen immer noch unter Artenschutz und eine verlorene Feder dieses Vogels zu finden ist etwa so groß wie vom Blitz getroffen zu werden, und sie würde in der Natur auch sehr schnell vermodern und zerfleddern, so hat man mich damals belehrt, ich denke die ausgebildeten Zöllner wissen das auch und verstehen darin überhaupt keinen Spaß.
Mein Rat also...Finger weg von solchen Sachen! -
Die Herstellung eines Traumfängers führt zu einer kommerziellen Nutzung von Feder artgeschützter Vögel - ich denke, das ist etwas ganz und gar anderes als ein einzelnes Fundstück. Übrigens verlieren Adler genauso viel Federn wie jede andere Greifvogelart - sie sind nur deswegen so selten, weil die Tiere so selten sind.
Wie dem auch sei - im Falle der Unsicherheit ist malinis Rat m.E.der beste:
Per Email beim Zoll in D anfragen und sich rückversichern. -
rumsstein:
Ferner bin ich der Meinung - aber ich bitte um Korrektur, falls ich daneben liege - dass man sich nicht strafbar macht, wenn man den Fund, also die Adlerfeder, von sich aus beim Zoll anmeldet. Anders ist es doch wohl, wenn man mit der Adlerfeder im Koffer bei der Kontrolle erwischt wird, oder?Da bin ich ganz Deiner Meinung.
Wie kompliziert sich die Einfuhr gestaltet, hängt m. W. von dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Spezies ab - in diesem Zusammenhang sollte beim Zoll die Art genau spezifiziert werden - und ob ggf. tierseuchenrechtliche Regelungen zu beachten sind. Da auch auf der Seite des Zolls für Sri Lanka keine Adler gelistet sind, ist möglicherweise alles im grünen Bereich und die Einfuhr auch ohne Dokumente gestattet - allerdings erhebt diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sodass ich (wie bereits geschrieben) vorab lieber beim Zoll nachfragen würde, als mich auf die Meinung von den Laien hier im Forum zu verlassen... 
klar doch, über die Einfuhrbestimmungen entscheidet der Zöllner mal eben nach seinem Gusto... :?
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Mach es so, wie Malini sagt!
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß der Zoll innerhalb von 1-2 Werktagen antwortet. Ist die Antwort positiv, drucke sie aus, gehe zum roten Durchgang und zeige das Schreiben sowie die Feder vor und die ganze Nummer sollte schnell und unbürokratisch geregelt werden, bevor der betreffende Beamte sich auch erst noch einlesen muß und du dort ne Stunde stehst.
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Guten Morgen und vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
haben nun wie empfohlen an den Zoll geschrieben! Ist die Antwort positiv, werden. Wir mit dem Mit dem Ausdruck einreisen. Ob wir rot oder grün nehmen wissen wir noch nicht, denn eigentlich sind für sri Lanka keine Adler gelistet! Wir warten aber erst mal die Antwort ab.
ich lass euch wissen wies ausgegangen ist
grüsse
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wir warten auf die Rückmeldung von zeitigweise,
bis dahin habe ich beim googlen das noch gefunden...www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/laenderauswahl
Ich verstehe das so, das Federn von Greifvögeln ( einzeln oder mehrere? ) unter den Artenschutz fallen.
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Ein Dankeschön und eine Rückmeldung ist eigentlich selbstverständlich! Denn es ist wirklich sehr nett, dass vermeintlich fremde, einem Hilfestellung geben! Ausserdem steht vielleicht ein anderer User vor einer ähnlichen Situation und eine "gelöster Fall" ist evtl. auch Hilfestellung für ihn! So funktioniert ein Forum! Danke an alle!
ich bin auf folgendes gestoßen, demnach dürfte die Einfuhr kein Problem darstellen, hängt ja kein Vogel dran und kommerziell ist es auch nicht
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Der Zoll hat geantwortet
keine ausgestopften oder lebende Vögel und Tiere
allerdings würden wir weiter an den BFN verwiesen, die wir nun angeschrieben haben und auf deren Antwort wir nun warten
es bleibt spannend
fortsetzung folgt
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guten Morgen und sonnige Grüße
Haben nun wieder Antwort bekommen und nun wird es kompliziert! ( kopiere euch die Antwort hier her, wenn wir wieder in D sind, und ich an den normalen Pc komme)
zusammmenfassung
es es gilt zuerst die Art zu bestimmen und danach den evtl. Schutzgrad zu ermitteln, also A oder Bbei A muss man Dokumente hier in Sri lanka beantragen um eine einfuhrgenehmigung nach D zu beantragen, außerdem muss ein Dokument und zweifacher Ausführung mitgeführt werden.
bei B reicht dieses Dokument das bei Einreise vorgelegt werden muss.
wir machen nun ein Foto von der Feder und lassen Sie hier!
Schade, denn sie wird einfach entsorgt werden! Deutschland das Land der Bürokratie! -
Das wäre mir auch alles viel zu umständlich und am Ende verbringt ihr Stunden damit, jedem Zollbeamten alles gebetsmühlenartig zu erklären, was ihr recherchiert habt.

Schade ist es trotzdem - aber vielleicht habt ihr euch viel Arbeit / Ärger erspart.
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Wie versprochen, detailierte Aussagen der Behörden:
1) vom Zoll
Sehr geehrter Herr XXX,
ausgestopfte Tiere, Gegenstände, die aus Tierteilen hergestellt wurden oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen können anziehend auf uns wirken. Oft werden uns solche Souvenirs auf Urlaubsreisen angeboten. Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten.
Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen (auch wenn sie bereits tot sind oder nur noch Teile davon vorhanden sind) artengeschützt.
Um auszuschließen, dass die Adlerfeder unter die Einfuhrbeschränkungen nach der Artenschutzverordnung – VO (EG) Nr. 338/97 – und/oder Besitz- und Vermarktungsverboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz fallen, **bitte ich Sie das Bundesamt für Naturschutz zu konsultieren,**denn für die dem Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegenden Waren ist grundsätzlich eine schriftliche Ausnahmegenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz vorzulegen.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner:
www.bfn.deKonstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon (0228) 8491-0
Fax (0228) 8491-9999Die Anforderungen des Bundesamtes für Naturschutz kontrolliert die Zollverwaltung, aber sie entscheidet nicht über die Einfuhr. Die Zollverwaltung hat hier eine sogenannte Mitwirkungspflicht, die Entscheidung der Einfuhrfähigkeit obliegt dem Bundesamt für Naturschutz.
Unter folgendem Link können Sie den Schutzstatus selbst ermitteln: www.wisia.de
Bitte bei Recherche den entsprechenden Suchbegriff eingeben und die Suche starten.
Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann ggf. an Ort und Stelle entsorgt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Gerade bei dieser Form von Reisemitbringseln spielen auch die Zollbestimmungen des Ausfuhrlandes eine große Rolle. Darum sollten Sie sich auch über die Bestimmungen von Sri Lanka informieren, damit Sie sich nicht strafbar machen.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 DresdenAuskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.deInternet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
2) Bundesamt für NaturschutzSehr geehrter Herr XXX,
alle Arten der Gattung Aquila spp. (Adler) sind entweder im Anhang A oder Anhang B der VO(EG) 338/97 geschützt. Mit dieser VO wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in der EU umgesetzt.In der Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz www.wisia.dekönnen Sie recherchieren, in welchem Schutzstatus die betroffene Adlerart steht (am linken Rand auf "Recherche" klicken und dann als Suchbegriff Adler eingeben. Der Schutzstatus A oder B ist jeweils in der Spalte 'EG' eingetragen.Zur Einfuhr einer Feder einer Anhang A Art sind ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz erforderlich.Das CITES-Exportdokument müssen Sie bei folgender Behörde beantragen:The Director General
Department of Wildlife Conservation
N° 811 A
Jayanthipura Road
BATTARAMULLA
Tel: +94 (11) 288 85 85 / 6
Fax: +94 (11) 288 33 55
Email: dg@dwc.gov.lk
Website: http://www.dwc.gov.lk
Die Einfuhrgenehmigung müssen Sie vor der beabsichtigten Einfuhr bei uns mit einer Kopie des CITES-Exportdokumentes von Sri Lanka und dem unten eingestellten Antragsformular beantragen Die Einfuhrgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn die wissenschaftliche Behörde dazu eine positive Stellungnahme abgibt. Da Sie bereits nächsten XXX zurückkommen werden, ist es zeitlich ausgeschlossen, die erforderliche Einfuhrgenehmigung ausstellen zu können. Da Sie zur Einfuhr dem deutschen Zoll sowohl das Original des CITES-Exportdokumentes als auch das Original und das gelbe Exemplar der Einfuhrgenehmigung vorlegen müssen, können Sie eine Feder einer Anhang A-Adlerart nicht mitnehmen. Bitte lassen Sie in diesem Fall die Feder in Sri Lanka, da Sie anderenfalls mit der Beschlagnahme und der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen müssen.
Zur Einfuhr einer Feder einer Anhang B Art zum persönliche Gebrauch im Reisegepäck ist ein CITES-Exportdokument von Sri Lanka erforderlich (s.o.) Eine Einfuhrgenehmigung muss in diesem Fall nicht erteilt werden, vorausgesetzt Sie bringen die Feder im Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch mit (keine kommerziellen Absichten). Dem deutsche Zoll müssen Sie das Original und eine Fotokopie des CITES-Exportdokumentes vorlegen. Der Zoll wird das Originaldokument einbehalten und an uns weiterleiten. Sie erhalten nach der Zollabfertigung die Kopie des Dokumentes mit dem Abfertigungsvermerk der Zollstelle zurück. Dieses Dokument ist dann Ihr Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr und des rechtmäßigen Besitzes für die Feder. Ohne das CITES-Exportdokument dürfen Sie die Feder nicht einführen, anderenfalls müssen Sie mit der beschlagnahme und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.Mit freundlichen Grüßen
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Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für ALLE Antworten, Hilfestellungen und Anregungen bedanken!
