Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Will Flug stornieren - geb.über Expedia- was beachten ?
  6. Will Flug stornieren - geb.über Expedia- was beachten ?

Will Flug stornieren - geb.über Expedia- was beachten ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
33 Beiträge 12 Kommentatoren 23.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • EminenzE Offline
    EminenzE Offline
    Eminenz
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, wer hat aus persönlichen Gründen schon mal einen Flug stornieren wollen, der über Expedia gebucht wurde ?
    Was sollte man beachten ? Wie sind meine Rechte ? Mit welcher Erstattung kann man rechnen ?
    Der Flug ist in 2 Monaten.
    Ich habe schon in den AGB von Expedia, als auch Sri Lankan Airlines geschaut und kann dazu überhaupt nichts Aussagekräftiges finden.
    Die Hotline von Expedia habe ich angerufen und eine Erstattungs-Summe genannt bekommen ( ca.65%) Kann man sich damit einverstanden erklären ? und gilt das telefonisch gesprochene Wort auch wirklich ?

    Viele Fragen, zu denen ich im Forum noch leider fast nichts gefunden habe.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • hokahe0H Offline
      hokahe0H Offline
      hokahe0
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @Eminenz
       selbst storniert habe ich einen Flug noch nie, aber ich weiß das dies nur bei der Fluggesellschaft selbst geht. Sicher können dir hier aber einige Fachleute einen Rat erteilen, ich kann nur auf einen von vielen Links hinweisen:

      [Gerichtsurteil stärkt FluggästeUrteil ist von 2014

      Die Gesellschaft müsste dir nachweisen das sie dein Ticket nicht mehr verkauft bekam, ansonsten steht dir sogar die Ersztattung des vollen Reisepreises zu.

      ](http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-zahlen-Airlines-bei-Stornierungen-article13440901.html)Aber freiwillig geht wohl auch hier wieder mal nichts 😞

      Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich bezweifle, daß die Gesellschaft in der Beweispflicht ist, repariere aber mal den Link.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • hokahe0H Offline
          hokahe0H Offline
          hokahe0
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          doc3366:
          Ich bezweifle, daß die Gesellschaft in der Beweispflicht ist, repariere aber mal den Link.

          Danke doc3366, genau den Link meinte ich auch, mein Fehler, sorry.

          Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • EminenzE Offline
            EminenzE Offline
            Eminenz
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Link ist sehr informativ. Danke dafür !
            Doch gilt dieses Urteil auch für ausländische Fluglines ? Wenn sich schon Lufthansa und Co. querstellen ? Und ich habe ja auch noch über einen Vermittler gebucht.
            In der Buchungsmaske stand, dass das Ticket nicht erstattbar ist, obwohl man keine Wahlmöglichkeit hatte (Flex o.s.ä.) was dann so nicht rechtens ist, nach dem Urteil.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Abgesehen davon, daß ich solchen Medien und der einseitigen Berichterstattung a la "Blöd sprach zuerst mit dem Toten" immer misstraue, sehe ich neben den von Dir m.E. völlig zurecht genannten Punkten des Vermittlers und der außereuropäischen Airline, noch das Problem des Einzelurteiles. Ob es für die ganzen Konjunktive wert ist, sich für 35% ggfs. streitig zu einigen, mußt Du selber wissen. Ich mag hier nicht die Maier oder den Benkö geben und nicht zuletzt ist das hier auch nur ein Forum zu Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, deshalb ganz deutlich, meine Meinung ist eine stark zweifelnde.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • EminenzE Offline
                EminenzE Offline
                Eminenz
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ja, das ist die Frage.
                Bin eben auch am Zweifeln.
                Beim Suchen im Netz habe ich jetzt einen Diensteanbieter gefunden "Ticket Refund"
                Dort zahlt man eine Erfolgs- Gebühr beim erfolgreichen Storno.
                Hat das schon mal jemand probiert ?

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • cjmddorfC Offline
                  cjmddorfC Offline
                  cjmddorf
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  was berechnet denn diese firma tix refund im erfolgsfall ? 65 % bekommst du nach eigener aussage ja eh schon zurück. lohnt sich da der aufwand noch jemanden zwischen zu schalten ?

                  Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • EminenzE Offline
                    EminenzE Offline
                    Eminenz
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Du hast die Crux der Sache erkannt. Expedia gibt 35 % zurück und Helferportale nehmen ca.30% als Erfolgssumme. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mk116M Offline
                      mk116M Offline
                      mk116
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • InspiredI Offline
                        InspiredI Offline
                        Inspired
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es müsste doch irgendwon auf deiner Buchungsbestätigung vermerkt sein, ob es ein stornierbarer Flug war oder nicht.

                        Ich kenne es so, dass man bei einem nicht stornierbaren Flug sich halt auf die Bedingungen eingelassen hat und daher den reinen Flugpreis nicht erstattet bekommt, Steuern und Gebühren jedoch schon, da die seitens der Airline ja auch nicht gezahlt werden.

                        Ich habe vor 1,5 Jahren schweren Herzens und auf Wunsch meiner Mitreisenden einen Flug mit El Al Up storniert, den ich über Expedia gebucht hatte.

                        Das war gar kein Problem: Ich hatte angerufen, habe gesagt bekommen, dass Steuern und Gebühren in Höhe von XXX in etwa XXX Wochen erstattet werden, und genau so geschah es.

                        Life is unpredictable - eat dessert first!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mk116M Offline
                          mk116M Offline
                          mk116
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • hokahe0H Offline
                            hokahe0H Offline
                            hokahe0
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @doc3366
                            du hast ja Recht, man soll eine gute Portion Mißtrauen bei einigen Medien an den Tag legen wenn man etwas googelt, aber wenn renomierte Medien wie z.B. Finanztest, Verbraucherzentrale und/oder Stiftung Warentest das Gleiche aussagen und auf das Urteil von 2014 verweisen, neige ich dazu ihnen zu glauben.

                            Wie weit sich so etwas bei Sturschalten der Airlines ohne RSV. aber vor Gericht durchsetzen läßt weiß der Geier, und ob es sich rechnet kommt wohl darauf an was die betroffene Airline anbietet und wie stur oder dickköpfig man selbst ist.
                            Ich lese allerdings aus dem Urteil heraus das die Airlines sich nicht einfach auf ihre AGB's berufen können, und daß das Urteil auch für ausländische Fluggesellschaften gilt. Das die nun alles auf den Fluggast abwälzen, wie in einigen AGB's nachzulesen ist, insbesondere bei einer Stornierung 60 Tage vor Start Time kann ich auch nicht glauben.
                            Eminem ich glaub ich würde die 35% akzeptieren, alles andere wäre mir zu ungewiß.
                            Hier nochmal ein Link von Stiftung Warentest.
                              http://www.test.de/Stornierte-Buchung-So-bekommen-Flug-Kunden-ihr-Geld-zurueck-4731162-0/

                            good luck for you... 😉

                            Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LouboutinL Offline
                              LouboutinL Offline
                              Louboutin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Soweit mir bekannt ist, wird einem vor jeder Buchung angezeigt, ob und in welchem Tarif eine kostenpflichtige Umbuchung oder Stornierung überhaupt möglich ist. Von daher denke ich, dass die angebotenen 65% Reisepreiserstattung eine faire Angelegenheit ist.

                              Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das Urteil gilt zumindest für internationale Anbieter auf dem EU Markt, allerdings ist es nicht ganz so einfach, auch nicht das Wegklatschen streitiger AGB Passi im Einzelfall.

                                Um es kurz zu machen:
                                Ein Streit um mehr als 65% verursacht imho unverantwortlich hohe Risiken hinsichtlich des Kosten / Ergebnis Verhältnisses.
                                Vielleicht die Wurzel des Übels?
                                Aber die will halt auch erst rausgerissen werden, ich nähme das nicht auf mich ...
                                (vollkommen subjektive Haltung!!)

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • EminenzE Offline
                                  EminenzE Offline
                                  Eminenz
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @inspired @louboutin
                                  in der Buchungsmaske gab es eben keine unterschiedlichen Tarife
                                  und das Urteil sagt, dass dir 100% zustehen und nicht nur Steuern und Gebühren
                                  @hokahe0
                                  ich glaube auch, dass ich mich deiner Meinung anschließen werde. Es ist echt ungewiß, was ein Streit bringen würde und der Sitz der Sri Lankan Airline ist weit weg...
                                  @vonschmeling
                                  die Kosten und der Erfolg eines Streites sind in der Tat ungewiß und genau das wissen die Airlines und Vermittler und sie gestehen dir gerade soviel zu, wie du auch bezahlen müßtest für eine professionelle Hilfe. Wirklich die Wurzel des Übels...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • foto1F Offline
                                    foto1F Offline
                                    foto1
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    und sie gestehen dir gerade soviel zu, wie du auch bezahlen müßtest für eine professionelle Hilfe. Wirklich die Wurzel des Übels...

                                    ..
                                    Meine Rede, "Mafiöse Strukturen".... 😆

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Mam62M Offline
                                      Mam62M Offline
                                      Mam62
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Die Wurzel des Übels:

                                      Ganz viele können einfach nimmer lesen. Besonders verbreitet in Geiz-ist-geil-Kreisen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Mam62M Offline
                                        Mam62M Offline
                                        Mam62
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        So, ich habs jetzt extra getestet.

                                        Wenn man bei Expedia den Flug-Reiter anklickt, geht die Suchmaske auf. Da gibts einen Punkt "Erweiterte Optionen". Wenn man den anklickt, sieht man zwei Felder "Nonstop" und "Erstattungsfähiger Flug" die man beide anklicken kann.

                                        Selbst wenn man es dort übersehen hat, findet man auf der folgenden Seite bei der Zusammenfassung der Suchparameter auch nochmals den Hinweis "Optionen anzeigen" mit der gleichen Wahlmöglichkeit.

                                        Die Wahl war also definitiv da. Der Flugpreis deutlich niedriger als bei stornierbaren bzw. umbuchbaren Flügen.

                                        Mir ist eh unverständlich warum man Flüge bei nem Vermittler bucht, bei den Airlines selbst bekommt man ja ganz ähnliche Preise und meist auch noch die anderen Tarifvarianten angezeigt.

                                        Nimm die Erstattung und fertig. Die Wahl hast Du selbst getroffen, schiebs nicht den Vertragspartnern in die Schuhe.
                                        Wenn Du nicht in der Lage bist, Dich über das Angebot selbständig zu informieren, dann bezahl jemanden, der nach Deinen Vorgaben bucht. Und vergiß nicht, ALLE Vorgaben zu nennen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • EminenzE Offline
                                          EminenzE Offline
                                          Eminenz
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          He Mam, bist eine sehr strenge Mam und hast mich ordentlich abgewatscht.
                                          Warum sollte ich nicht bei einem Reisevermittler buchen, wenn ich vielleicht im Falle des Falles einen Ansprechpartner haben möchte , der deutsch spricht ?
                                          Sri Lankan rühmt sich auf der Internetseite mit weltweiten Niederlassungen und wenn man dort klickt, gibts nur eine ! in Colombo selbst.
                                          Erweiterte Optionen konnte ich nicht anklicken, da ich über ein Flugsuchportal auf Expedia verlinkt wurde und dort gab es keine Wahlmöglichkeiten.
                                          Es ändert jedenfalls nichts an dem Rechtsurteil, dass diese Optionenen nicht zulässig sind und der volle Reisepreis zu erstatten ist.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag