Klage gegen Thomas Cook, bitte um Hilfe
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Hallo an alle Betroffene,
wir waren in der Zeit vom 20.07.-25.07.16 in Mallorca / Paguera im Hotel
Seramar Sunnar Park.
Durch das Abendessen am Freitag den 22.07.16, hatte mein Sohn eine
Lebensmittelvergiftung bekommen und musste 3 Tage ins Krankenhaus nach Palma.
Mein Mann und ich waren auch krank.
Wer kann mir bestätigen, dass er zu dieser Zeit auch in dem Hotel war
und ähnliches erlebt hat ? Ich benötige Adressen von anderen Betroffenen,
da wir gegen Thomas Cook klagen werden.
Wäre toll, wenn sich jemand meldet.Liebe Grüße,
Sonja Baumer -
Was kann der Reiseveranstalter dafür, Ansprechpartner wäre meiner Meinung nach das Hotel.
Wie willst Du beweisen, daß das Abendessen im Hotel schuld ist. Evtl. habt Ihr ja auch außerhalb des Hotels etwas gegessen.
Und warum läßt Du Dir einen Monat Zeit,? Trotzdem viel Erfolg und Euch gute BesserungLg.
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Tangomaus:
Was kann der Reiseveranstalter dafür, Ansprechpartner wäre meiner Meinung nach das Hotel.
Wie willst Du beweisen, daß das Abendessen im Hotel schuld ist. Evtl. habt Ihr ja auch außerhalb des Hotels etwas gegessen.
Und warum läßt Du Dir einen Monat Zeit,? Trotzdem viel Erfolg und Euch gute BesserungLg.
Habe mich beim Anwalt schon erkundigt und dieser hat bestätigt, dass der
Reiseveranstalter haftet, nicht das Hotel. Wir haben bereits einen Brief an
Thomas Cook schreiben lassen und diese haben eine Frist bis zum 22.08.
gehabt um zu antworten, haben aber nicht reagiert. Von anderen Bewertungen
über dieses Hotel habe ich schon gelesen, dass viele Gäste krank vom Essen im Hotel
geworden sind ! Auch die Ärztinnen, die wir im Hotel hatten und im Krankenhaus haben
uns bestätigt, dass viele durch das Essen im Seramar Sunnar Park Hotel krank geworden sind!! -
@tangomaus hat schon alles richtige dazu geschrieben .
Spar dir das ganze, vor allem wenn du den Rechtsanwalt selber zahlen musst .
Eine Chance auf Erfolg sehe auch ich keine .
Vertane Zeit .Nachtrag: Hast du den irgendwas schriftliches von den Ärzten oder vom Krankenhaus das bestätigt das es verdorbenes Hotel-Essen war ?
Ich glaube kaum . -
Such Dir bitte nen anderen Anwalt.
Ein seriöser hätte Dir erklärt, dass auch 1000 andere Gäste, die nur vermuten, dass ihre Erkrankung mit dem Essen im Hotel zusammenhängt, keinerlei Beweis darstellen.
Dein Sohn kann genauso gut einem Norovirus zum Opfer gefallen sein und Euch beide mit angesteckt haben.
Oder er hat beim Bad im Meer bakterienverseuchtes Wasser geschluckt, usw. -
Vollkommen korrekt den Veranstalter in Anspruch nehmen zu wollen, dieser kann sich wiederum ans Hotel wenden. Es handelt sich ggf. um einen Reisemangel, das ist einer der Vorteile unseres Pauschalreiserechts.
Tatsächlich sind die Aussichten auf einen Klageerfolg jedoch gering, sofern keine belastbaren Beweise über die Ursache der Erkrankung vorliegen.
Es reicht bei weitem nicht aus, hier über´s Forum ein paar Betroffene aus der identischen Reisezeit zu finden, die Aussicht vor Gericht zu obsiegen setzt etwa 30% Erkrankungsrate unter den Hotelgästen voraus. -
...und diese 30% müßten jeder für sich nachweisen können, daß ihre Erkrankung aus dem Hotel kommt.
Ganz "spannend" wird es, wenn bei dieser Auflistung unterschiedliche Diagnose auftauchen...in dem Fall hat man nämlich nicht mehr 1x 30%, sondern z.B. 1x 12% plus 1x 18% und somit keine "größere Erfolgsaussicht", da diese Fälle in den allermeisten Fällen aufgrund möglicher unterschiedlicher Entstehungsgründe/Ursprungsherde getrennt betrachtet und bewertet werden.Selbst wenn ein Gericht feststellt, daß der Ursprung der Erkrankung im Hotel war, so ist dies nicht gleichzusetzen mit einer "Zahlungsverpflichtung" des RV. Läßt sich nämlich keine Schuld beweisen bzw. liegt die Vermutung nahe, daß es "von außen" hereingetragen wurde und kann das Hotel die Einhaltung der Sicherungsstandards nachweissen (und das können sie in den allermeisten Fällen) hätte man ebenfalls Pech mit einer Klage.
@Tim1202:
Hast Du wirklich schriftlich von den Ärzten, daß die Erkrankung zweifelsfrei(!) durch Essen in diesem Hotel (wird es namentlich genannt?) stammt?
Eine "Sammelklage" ist im deutschen Recht übrigens nicht vorgesehen...daß hat auch nichts mit den vorgenannten 30% zu tun. Auch hier würde jeder Fall einzeln betrachtet und bewertet werden. -
Naja, bei einer Rate von 30% Erkrankter zur identischen Reisezeit winken Gerichte durchaus schon mal eine Minderung durch - da nich für!
Das wissen auch die Veranstalter und lassen es nicht auf Spitz und Knopf ankommen - i.e. man muss dann nicht zwingend einen entsprechenden Laborbefund vorweisen, vielmehr wird die Wahrscheinlichkeitsvermutung angewandt.
Schließlich ist es nicht grad förderlich für die allgemeine Beleumundung, in einem Rechtsstreit wegen beschissener Hygieneverhältnisse in einem Hotel des Portfolios im www durchgereicht zu werden ...
:?Üblicherweise ermittelt man die Rate jedoch vor Ort, beispielweise im Austausch mit anderen Betroffenen, nicht im Nachgang über ein Reiseforum.
Ich habe ehrlich gesagt wenig Hoffnung für diese Methode.