Flugbestätigung LTU
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Hallo zusammen.
Werde am 28.01.06 das erste mal mit der LTU nach BKK fliegen, freu! Bin in der Vergangenheit jedoch immer mit der THAI geflogen. Bei der Thai musste ich keinerlei Flugbestätigung einige Tage vor Abflug tätigen. Ist das bei der LTU auch so? Oder muss ich mir den Flug in einem Reisebüro bestätigen lassen?
Wer weiss dazu mehr?
-DANKE-Sascha
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"Babichenko" wrote:
Hallo zusammen.Werde am 28.01.06 das erste mal mit der LTU nach BKK fliegen, freu! Bin in der Vergangenheit jedoch immer mit der THAI geflogen. Bei der Thai musste ich keinerlei Flugbestätigung einige Tage vor Abflug tätigen. Ist das bei der LTU auch so? Oder muss ich mir den Flug in einem Reisebüro bestätigen lassen?
Wer weiss dazu mehr?
-DANKE-Sascha
steht in den AGB's

8. Rückflugbestätigung
Jeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges ab 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können im jew. Zielgebiet entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456 oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet LTU nicht.
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Hi,
"Rückbestätigung" ist eigentlich ein falscher Ausdruck, denn eigentlich geht es hauptsächlich darum, daß, sollte ein Flug mal verschoben werden müssen, dann kann die Airline nicht alle Passagiere anrufen (was für ein Aufwand und eigentlich nicht realisierbar) - daher soll der Passagier anrufen und kriegt die Info, ob der Flieger zur vereinbarten oder geänderten Zeit fliegt...
Normalerweise steht es dann auch direkt im Ticket, ob und wo man anrufen muß, da dies nicht bei allen Airlines pflicht ist bzw. je nach Land auch verschieden von den Airlines gehandthabt wird. Häufig kann man die Rezeption des Hotels, in dem man sich befindet, bitten, den Rückflug zu bestätigen.
Viele Grüße!
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Nicht zu vergessen bleibt da der rechtliche Aspekt..
unterlässt der Fluggast seine Rückbestätigung, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet den Rücktransport des Fluggastes zu organisieren bzw. auch zu bezahlen.
Bsp:a.)Fluggast bestätigt den Rückflug 48h vor Abflug -> Flugzeit ändert sich kurzfristig -> Flugast sieht nur noch seine Maschine abheben, Fluggesellschaft ist zum Transport/Beförderung verpflichtet.
b.)Flugast bestätigt seinen Flug nicht -> Flug ist bei Ankunft am Flughafen bereits gestartet -> nun hilft auch kein Meckern mehr, **** happens und dergleichen hier muss nun kräftig in die Tasche gegriffen werden um noch einen Rückflug zu bekommen, wohlgemerkt in die eigene Tasche.
Also lieber Fluggast, nehmen Sie lieber das sympathische A oder lieber B ?
It's up to you -
@ Chiara Saluta
Die toughe Chiara spielt mal wieder voll die Karte der Veranstalter bzw. hier die der Fluggesellschaften. Die einseitige Auslegung von Interessenlagen zieht sich wie ein roter Faden durch Deine Beiträge.
Diese komischen Rückbestätigungen haben nämlich nicht nur den Grund, auszuschließen, daß ein Flieger unpünktlich abhebt und der Gast den Flug verpaßt. Sie dienen in erster Linie dazu, bei überbuchten Flügen die "Reihenfolge" der Gäste zu bestimmen, die mitfliegen dürfen. Warum gibt es wohl Fluggesellschaften, die völlig auf Rückbestätigungen verzichten? Weil diese Gesellschaften nicht überbuchen.
Hier wird den Fluggästen weisgemacht, daß die Rückbestätigungen alleine zu ihrem eigenen Nutzen erfolgen sollen (und die meisten glauben das auch!), in Wirklichkeit erfolgen sie zum überwiegenden Nutzen der Airlines.
Chiara Saluta, öfter mal an die Kunden denken!
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@ Salva
meine Interessenlagen sind überwiegend pro juris, und da ich auch Kunde bin, nie einseitig.
Nun zu Deiner Auslegung der Sach-/Rechtslage; ich muss Dir leider sagen dass Du zwar teilweise recht hast, aber ... die Rechtslage ist schon so,wie ich es schilderte, immer im Bezug zur Frage.
1.da es sich bei der LTU um eine Chartefluggesellschaft handelt treffen hier nicht alle Bedingungen einer Linienfluggesellschaft zu, wobei auch hier in einigen Erdteilen es zwingend notwendig ist, sich seinen Rückflug bestätigen zu lassen.
2.Mit der Unterschrift/Send -Button akzeptiert der Kunde nun einmal die AGB des jeweiligen Veranstalter's und da steht nun mal
Zitat:8. RückflugbestätigungJeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges ab 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können im jew. Zielgebiet entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456 oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet LTU nicht.
Ergo unterlässt der Kunde seine Rückbestätigung handelt er auf eigenes Risiko, da er die Fluggesellschaft nicht in Regress nehmen kann.
Selbst wenn Deine Aussage bzgl. Selektion der Passagiere zuträfe, würde es aber dennoch bedeuten, dass die Fluggesellschaft die Personen rückbefördern muss, welche sich rückbestätigt hatten und die auf der Strecke bleiben, die es versäumten, oder?
Damit wäre aber Aussage bestätigt; nicht wahr?
i.d.S.
Chiara -
Hallo Chiara Saluta,
das ist mir als Kunde alles viel zu "zackig", was Du da schreibst.
Bist Du in erster Linie Juristin oder Reiseverkehrskauffrau, die in hohem Maße nicht nur die eigenen Interessen sondern auch die der Kunden im Auge haben sollte?
Sei mir bitte nicht gram, aber wenn ich bei Dir eine Reise buchen würde, dann hätte ich immer im Hinterkopf: Vorsicht! Wenn ich als unbedarfter Gelegenheits-Urlaubsbucher mal was zu bemängeln oder gar zu reklamieren habe, dann zieht Chiara unbarmherzig irgendeinen Paragraphen raus, der sie auf die sichere Seite bringt. Ohne Not wird sie mir nicht zur Seite stehen. Gehst Du in natura wirklich so mit Deinen Kunden um, oder vermittelst Du hier einen falschen Eindruck?
Dann mach' ich meinen Krempel lieber gleich selber, und wenn was schief läuft, tret' ich mich selber in den Hintern, anstatt mich mit irgendeinem Reisebüro oder Veranstalter rumzuzanken, mag sich so mancher denken.
Nichts für ungut!
Gruß salvamor
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Hallo Salva,
falls Du mal in die Situation gekommen sein solltest eine Ware in einem Kaufhaus, eine handwerkliche Dienstleistung oder eine Reise übers Internet gebucht zu bemängeln, dann könnte ich Deine Aussage bzgl. 'zackig' und unbarmherzig absolut verstehen.
Bei dieser Frage geht es auch nicht um mich sondern um die Frage: Flugbestätigung LTU und dazu habe ich meine persönliche Meinung geäussert.
Wie sieht den die Realität aus, wenn der Fluggast seinen nicht rückbestätigten Flug verpasst.......dann werden alle F.. und W... - Wörter die der Wortschatz hergibt herangezogen um eine selbst verschuldete Situation zu analysieren, oder?
Der Schuldige ist wie immer der Andere und im Urlaub wird jegliche Eigenverantwortung weit von sich gewiesen, frei nach dem Motto: das hat mir aber keiner gesagt.
Auch als Kunde habe ich eine Holschuld.i.d.S. eine sich selten gramende
Chiara -
... und wieso ist ein einzeln gebuchter Flug lt. Auffassung von Chiara plötzlich ein Charterflug? Nee, das ist ein offizieller Linienflug im Sinne der IATA, auf dem auch Pauschalurlauber über Reiseveranstalter eingebucht sind.
Rückflugbestätigungen stehen zwar in den AGB der LTU - und AGB's werden hier gerne von einigen immer in's Feld geführt. Gerichte sehen das mit der Rückflugbestätigung bei Linienflügen aber ganz anders:
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Hoch interessanter Beitrag von emdebo! Normal müßte Chiara Saluta als Fachfrau dieses Urteil doch kennen und ihren Kunden beistehen, anstatt einseitig pro Airline zu argumentieren!
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Jedes Urteil ist - wie Du ja bestimmt weist - abhängig von der Begründung, so kann es durchaus auch passieren dass beim gleichen Sachverhalt unterschiedliche Urteile zustande kommen.
Sofern man die Begründung des Urteils nicht kennt, sollte man dieses auch nicht ins Felde führen und als Status Quo ansehen.
Recht haben und Recht bekommen sind halt nicht immer kongruent.
Aber warum soll es denn immer so weit kommen, wir sind doch alle menschen die denken könn(t)en.
Betrachten wir den Fall doch mal nüchtern.Fall 1. Unser Fragesteller lässt sich seinen Rückflug bestätigen und fliegt. Punkt.
Fall 2. Unser Fragesteller lässt sich seinen Rückflug nicht bestätigen und fliegt. Punkt.Soweit so gut.
Fall 1a. Unser Fragesteller lässt sich seinen Rückflug bestätigen und fliegt nicht, da sein Flug weg ist.
Fazit: Fluggast wird von der Airline befördert egal wie.Geringer Ärger, geringer Aufwand
Fall 2a. Unser Fragesteller lässt sich seinen Rückflug nicht bestätigen und fliegt nicht, da der Flug schon weg ist.
Fazit: Fluggast wird nicht befördert und kann sich nur u.U. sein Recht vor Gericht erstreitenGrosser Ärger und grosser Aufwand.
Kosten/Nutzen Analyse: Ein Anruf oder ein klick im Internet und die Sache wäre geritzt
Das doch von allen geschätzte Minimalprinzip, wenig Aufwand hoher Gewinn ist doch schliesslich das was wir wollen, oder?Aber nein, statt dessen müssen wieder alle Ihre Ihr Recht erstreiten auf kosten der Nerven und natürlich auch auf Kosten des Geldbeutels, Frage: warum ?
So lieber Emdebo jetzt bist Du dran....
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Nun lieber Salvamor,
diese Diskussion soll doch nicht in eine Fachdiskussion über Urteile ausarten, oder?
Sondern so sein, dass möglichst alle User es verstehen, daher ist es auch Falsch, einfach Urteile in diesem Zusammenhang zu erwähnen die -ohne Begründung beigefügt- nur die halbe Wahrheit sein können.i.d.S.
Chiara -
Trotzdem bedanke ich mich für eure schnelle Antworten.
Fazit: Ich werde meinen Flug bestätigen lassen. Habe die Tel-Nr auf dem Ticket gefunden
Viele vielen Dank euch!!!
Sascha
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Gerne stelle ich klar: Bin kein Freund von Gerichten
und Prozess-Streitereien, in welcher Form auch immer.Was mich nur ärgert - und da schliesse ich mich Salvamor an - ist,
in vielen Bereichen so zu argumentieren, als ob nur Veranstalter
und Fluggesellschaften immer genau wissen, was Sie tun.
AGB als Bibel - und immer erst Behauptungen ohne Beleg wieZitat Chiara:
... die Rechtslage ist schon so,wie ich es schilderte ...Dass dem nicht so ist oder nur eingeschränkt, beweisen
jede Menge konträrer Gerichtsurteile. Auch wenn in dem
einen oder anderen Fall die Details anders liegen können,
sind Urteile in der Sache auf alle Fälle einen Hinweis wert.Zitat Chiara:
... Sofern man die Begründung des Urteils nicht kennt, sollte man dieses auch nicht ins Felde führen und als Status Quo ansehen ...Sinn dieses Forums ist nicht die Unterdrückung von Informationen.
Natürlich muss jeder für sich daraus den für ihn brauchbaren Nutzen ziehen. Aber nur informierte Kunden/Verbraucher können sich gegen häufig einseitige Bedingungen der Reisebranche schützen. -
Nun Sinn und zweck einer guten Diskussion ist doch, das man sachlich Argumente pro und contra austauscht ohne dabei konform gehen zu müssen, aber ein gemeinsamer konsens gefunden werden sollte.
Ich denke, dass unsere Argumente zwar auf vielleicht unterschiedlichen Standpunkten basieren, aber in der Sache liegen wir gar nicht weit auseinander.
In dubio pro reo.
in diesem Sinne
Chiara -
@ Chiara Saluta
...und wenn es morgen nicht regnet, wird es weiter trocken bleiben. Zuletzt zeichnete sich der alerte Regierungssprecher der Erfolgskoalition Rot-Grün, Bela Anda, durch solche Allgemeinplätze aus. Man könnte fast den Eindruck haben, Du hättest bei ihm abgeschrieben. Was willst Du uns eigentlich mit diesen hohlen Phrasen vermitteln?
Nein, Du hast Unrecht! Wir liegen in der Sache meilenweit auseinander! Deine Auslegung, wie man Kunden umzugehen hat, gehen weit an den objektiven Erfordernissen vorbei. Ich empfehle Dir, daß Du dir möglichst schnell einmal die Frage stellst, von wem Du in Deinem Job lebst.
Gott-sei-Dank ist Deine Auffassung nicht repräsentativ für die gesamte Reisebürobranche.
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Aufgrund der «Okay-Bestätigung» auf dem Flugschein sei das Unternehmen verpflichtet gewesen, die Passagiere um 23:50 Uhr starten zu lassen, entschied das Gericht. Denn diese hätten sich nicht gemeldet und damit nicht zugestimmt. Die Richter sprachen den klagenden Kunden Schadensersatz für die ersatzweise gekauften Rückflugtickets zu.
Das ist eine sehr interessante Aussage!
Trotzdem würde ich selbst auch jedem nahelegen, alles zur eigenen Sicherheit abzuwickeln. Ich denke, Chiara hat dies ausdrücklich, um diesen Ärger zu vermeiden, so rübergebracht. Womit sie auch Recht hat.
Denn Schadensersatz hin oder her: wer mag schon gern solch einen Fall erleben?
Alleine die Frage "was wäre, wenn..." würde mich selbst auch verärgern, als Kunde, der sich vorher informiert hat, schließlich kann man nicht immer nur blind durch die Gegend laufen und alles und jeden dann verfluchen, aufgrund seiner eigenen Unwissenheit (was für mich eher Naivität darstellt). Schließlich steht es in jeder Mail, in jedem Begleitschreiben der Ticketabwicklung, dass Rückflüge 48 Stunden vorher rückbestätigt werden müssen! -
@ melbelle
Natürlich wäre es völlig falsch, seinen Kopf durchsetzen zu wollen und auf eine Rückbestätigung zu verzichten. Wenn die Airline es verlangt, sollte man es tunlichst auch machen, um sich keine Probleme einzuhandeln.
Bei der Diskussion mit Chiara Saluta geht es eher um grundsätzliche Fragen. Wenn jemand ausschließlich die Interessen von Veranstaltern, Airlines oder Reisebüros vertritt, und das zieht sich wie ein roter Faden durch die Beiträge Chiaras, dann muß es erlaubt sein, einmal darauf hinzuweisen, wer z.B. die Reisebüros am "*******" hält. Die Interessen der Kunden haben im Mittelpunkt zu stehen und nichts anderes. Ich finde es ungehörig, Kunden gegenüber grundsätzlich auf irgendwelche jurisrischen Finessen abzuheben, wenn es Probleme gibt. Gerade dann ist Hilfestellung für den Kunden besonders wichtig, und erst dann zeigt sich die Qualität des jew. Reisebüros!
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Lieber Salvamor,
ich glaube, mit Deinem persönlichen Angriff hast Du Dich ins Abseits manövriert!
Ein freier Meinungsaustausch, ohne von Dir angegriffen zu werden scheint nicht mehr möglich, schade, wo doch in diesem Forum der Ausstausch das A und O ist.
Von einem Administrator habe ich mehr erwartet.Da ich mich nicht auf diese Stufe begeben möchte, beende ich für meinen Teil hiermit diese Diskussion.
Schade,
Chiara -
Liebe Chiara Saluta,
es ist schade, daß Du dich von mir persönlich angegriffen fühlst. Das war nicht meine Absicht, ich entschuldige mich hiermit bei Dir, wenn Du dich von mir beleidigt fühlst.
Meine "Klagelieder" zielen nicht auf Dich persönlich ab, sondern höchstens stellvertretend auf eine allgemeine "Gesinnung" Kunden gegenüber, die man immer wieder im Geschäftsleben antreffen kann, nicht nur in Reisebüros. Es ist als Verkäufer von was auch immer wichtig, sich hin und wieder mal vor Augen zu führen, wer meine täglichen Brötchen bezahlt.
In der Sache, hier bei den Rückbestätigungen LTU, gebe ich Dir Recht.
Nichts für ungut!
Gruß salvamor