Welche Auslandsreise-Krankenversicherung braucht ein Langzeiturlauber?
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@ alle
Mit Langzeiturlaubern meine ich, daß die üblichen 45 Tage (ADAC) überschritten werden.
Wir hatten im Hotel einen Fall, da wurde der Ehemann am 46ten Tag ins Krankenhaus eingeliefert und wurde dort 3 Tage stationär behandelt.
Der Anruf beim Versicherer brachte nur die lapidare Antwort, daß man bis 00.00 uhr am 45ten Tag einen Arzt hätte rufen müßen und ob man nicht lesen könnte, daß danach keine Kostenübernahme erfolgen würde!!!!
Eine Verlängerung war angeblich auch nicht möglich.Wie gesagt es war der 46te tag und die Urlauberin wurde dafür auch noch beschimpft, weil Sie sich die Vers.Bedingungen nicht durchgelesen hatte, da Sie geglaubt hat, daß die Jahresversicherung das ganze Jahr über gilt.
Ich war Zeuge des Telefonats.Der Aufenthalt hat 1300€ gekostet, die Krankenfahrten nicht eingerechnet.
Wer kennt sich damit aus?
Diese Urlauber sind immer 8 Wochen im Giftun und möchten bei ihrer nächsten Reise richtig abgesichert sein, da ja auch die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt.Oder gibt es noch einen Weg diese Kosten erstattet zu bekommen?
LG

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Hier gibt es für Langzeitreisen Schutz bis zu 5 Jahren
(Adresse aus Internet, keinerlei eigene Erfahrungen
- bitte ggf. die Konditionen selbst prüfen)
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Stiftung Warentest, bzw. Finanz-Test, hat im Jahr 2005 Auslandskrankenversicherungen und deren angebote getestet und erhebliche unterschiede festgestellt! darunter auch langzeitversicherungen! die ergebnisse kannst du im internet suchen und abrufen!
Man muss wissen, dass langzeitversicherungen teuer sind, aber wie im o.g. fall sich auf jeden fall lohnen!

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Diesen Beitrag habe ich eben in einem anderen Forum gepostet, betrifft aber (mit zusätzlichen Erläuterungen) auch diesen geschilderten Vorfall.
Mit Ägypten besteht kein Sozialversicherungsabkommen, d.h. es gibt keinen sog. Auslandskrankenschein, was aber nicht zwangsläufig bedeuten muß, daß die deutsche Krankenkasse keine Kosten übernimmt. In der Regel zahlt die heimatliche Krankenkasse die Regelsätze, die bei einer Erkrankung in Deutschland angefallen wären.
Voraussetzung für eine Erstattung ist die Vorlage detaillierter Rechnungen (also nicht "Untersuchung" oder "Behandlung von XYZ" ); der Arzt sollte jede Leistung auf seiner Rechnung dokumentieren.
Diese Rechnungen sind auch hilfreich bei der Kostenerstattung von privaten Auslandsreisekrankenversicherungen.
In jedem Fall empfiehlt es sich, die Bedingungen der AKV zu vergleichen. Wichtig ist, daß der medizinisch notwendige Krankenrücktransport versichert ist und die Rückführungskosten im Todesfall. Die Jahrespolicen kosten in der Regel zwischen 8 und 12 Euro und gelten für alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu 6 Wochen/45 Tage. Je nach Versicherer wird es ab Alter 60 oder 65 teurer.
Darüber hinaus gibt es die Tagespolicen für etwa 40 ct. pro Tag, die sich für alle lohnt, die nur einmal im Jahr ins Ausland reisen. Die Bedingungen sind die gleichen wie bei der Jahrespolice.
Bei der Tagespolice besteht bei den meisten Versicherern die Möglichkeit, den Aufenthalt über die 6 Wochen/45 Tage hinaus zu verlängern - gegen Prämienaufschlag, interessant also auch für Langzeiturlauber. Auch hier wird es für Reisende ab 60/65 Jahren teurer, sicher aber günstiger als die selbst zu tragenden Kosten für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt.
Bei der PKV ist zu beachten, daß man sie vor einen notwendigen Krankenhausaufenthalt kontaktiert (in der Regel erhält man dafür eine 24-Stunden-Notrufnummer). Dann nämlich kann die PKV die Kostenübernahme mit der Klinik abklären und der Reisende muß nicht in Vorlage treten.
Daß der ADAC logistische Vorteile hat, sehe ich nicht. Wenn der medizinisch notwendige Rücktransport notwendig ist, wird er durch den Versicherer veranlaßt.
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"Erika1" wrote:
Daß der ADAC logistische Vorteile hat, sehe ich nicht. Wenn der medizinisch notwendige Rücktransport notwendig ist, wird er durch den Versicherer veranlaßt...... aber nur dann, wenn der Rücktransport auch Bestandteil der Police ist. Das ist nicht zwingend so. Und deshalb sollte man gerade diesen Punkt sehr sorgfältig vor Abschluß einer Versicherung klären.
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@ Erika
Ich wollte Dich weder kritisieren, noch Dir sonst irgendwie zu nahe treten, sondern nur noch einmal explizit darauf hinweisen, daß es wichtig ist, darauf zu achten, daß Krankenrücktransport bzw. die Rückführungskosten Bestandteil der Police sind, was Du weiter oben im Text auch erwähnt hattest. Wir erscheint dieser Hinweis wichtig genug zu sein!
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Das reicht mir,ich bin ja eh nur 2 Wochen weg.Ich glaube für Langzeiturlauber gilt wieder was anderes.
20 Euro allerdings ,wie ich irgendwo gelesen hatte ,finde ich aber schon etwas teuer.
Die meisten kosten doch so zwischen 8 und 12 Euro.
Ich merke gerade,mein voriger Beitrag sollte eigentlich in dem anderen Auslandkrankenversicherungs-Thread stehen,irgendwie ist hier was durcheinander...
