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Reiserücktritt wegen Krankheit

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hquenH Offline
    hquenH Offline
    hquen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wie hatten einen Urlaub mit insgesamt 6 Personen auf Sardinien geplant. Flüge unf Unterkunft wurden separat gebucht.
    Als Unterkunft haben wir uns ein Ferienhaus von Privat gemietet. (Festpreis für 14 Tage, unabhängig von der Anzahl der Personen)
    Die Buchbungsbestätigung haben wir in einfacher Form als Email erhalten.
    Meine Freundin ist leider erkrankt und ist nicht flugtauglich. Eine Reiserücktrittsversicherung hatten wir abgeschlossen.
    Was meint Ihr, wird uns die Versicherung den anteiligen Betrag erstatten?
    ich habe bereits ein Formular von der Webseite der Versicherung (Hanse Merkur) geladen. Dort wird z.B. nach dem Reiseveranstalter, Reisebüro, storniert am... gefragt. Wir haben weder einen Reiseveranstalter, noch liegt eine stornierung vor, da die 4 Personen die Reise antreten.

    Vielen Dank im Voraus

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    • pzl64P Offline
      pzl64P Offline
      pzl64
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die Versicherung hat doch bestimmt eine Telefonnummer?
      Die können dir sicher sagen, was du für Ansprüche hast.
      "Meinungen" der User helfen dir nicht weiter...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • TruschelT Offline
        TruschelT Offline
        Truschel
        schrieb am zuletzt editiert von Truschel
        #3

        Du musst erstmal auf dem schnellsten Weg die Flüge für 2 Pers. stornieren.
        Wegen der Wohnung schliesse ich mich dem Vorschreiber an,

        Truschel

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • BienekindB Offline
          BienekindB Offline
          Bienekind
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Welcher Schaden ist denn entstanden, wenn das Ferienhaus zum Festpreis, unabhängig von der Zahl der Personen, gebucht wurde? Es sei denn, es handelt sich um nicht stornierbare Flüge...

          TruschelT 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • BienekindB Bienekind

            Welcher Schaden ist denn entstanden, wenn das Ferienhaus zum Festpreis, unabhängig von der Zahl der Personen, gebucht wurde? Es sei denn, es handelt sich um nicht stornierbare Flüge...

            TruschelT Offline
            TruschelT Offline
            Truschel
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Auch nicht stornierbare Flüge muss man stornieren .

            Ich habe mal vor 10 Jahren ein Bahnticket an die Vers. eingereicht , nebst Ausdruck, dass es nicht stornierbar war . Mir wurde es erstattet aber mit dem Vermerk dass ich trotzdem stornieren hätte müssen.
            Der Mietpreis der Wohnung muss halt dann durch 4 geteilt werden, wird halt dann p.P. teurer. Könnte schon sein, dass die Vers. den 2 Pers.Anteil übernimmt.
            Wie erwähnt schnellstmöglich bei der Vers.anrufen.

            T.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Online
              KourionK Online
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
              #6

              Klar muss man die nicht stornierbaren Flüge stornieren.
              "Nicht stornierbar" bedeutet ja nur "nicht kostenfrei stornierbar". 😉

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • hquenH Offline
                hquenH Offline
                hquen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Moin,

                danke schon mal für Eure Antworten.
                Die Flüge sind nicht das Problem. Bekomme den vollen Preis von der Fluggesellschaft erstattet, da sich die Abflugzeit um ca. 6 Stunden verschoben hat.
                Wie Truschel schon schrieb geht es darum, dass es für die 4 Personen entsprechend teurer wird.
                Konnte gestern niemanden bei der Versicherung erreichen. Werde es heute noch mal versuchen.

                Danke Euch

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • danhattingenD Offline
                  danhattingenD Offline
                  danhattingen
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wie jetzt? Ihr bekommt auf Grund einer Flugverschiebung den vollen Flugpreis erstattet? Die Reise tretet ihr komplett nicht an?
                  Du schreibst die Unterkunft war nicht personengebunden, es hätten sich dann wohl auch 10 Personen die Unterkunft teilen können.

                  Ruf doch jetzt einfach bei der Versicherung an, die können Dir sagen was geht.

                  Don’t complain, don’t explain!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    Ja, das ist schon klar - wenn die Flüge nicht angetreten werden kann die Verschiebung als Grund angegeben und der Ticketpreis verlangt werden.
                    Ich denke, die Versicherung wird euren Anteil am FH ermitteln und diesen erstatten. Vermutlich möchte hquen nicht, dass die anderen Reisenden allein die Mehrkosten tragen müssen, die nun durch die Verteilung auf nur 4 statt ursprünglich 6 Personen anfallen?
                    Die Formulare sind wohl auf eine Pauschalreise ausgerichtet, wie das für eine individuelle Reise läuft wird von der HanseMerkur in Erfahrung zu bringen sein.
                    (Oder von katjaworld, die sich aber leider schon lange rar macht ...)

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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