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Flugzeitverschiebung / Verspätung

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  • utipepeU Offline
    utipepeU Offline
    utipepe
    schrieb am zuletzt editiert von utipepe
    #1

    Hallo,

    ich hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.
    Auf meiner heutigen Rückreise aus der Türkei, hat sich leider meine Flugzeit verschoben.
    Ursprünglich gebucht habe ich:

    ANTALYA - LEIPZIG 25.07.2017 (heute) lt. Bordingkarte CAI5041 lt. Ankunft im Terminal XC5041.
    Abflug 06.50 - tatsächlich ca. 11:40
    Ankunft statt 09:05 tatsächlich 13:42
    Airline Corendon

    Von der Airline habe ich einen englischsprachigen Zettel erhalten auf dem folgendes vermerkt ist:

    " A right for compensation of 400 Euros for all flights between 1500 and 3500 kilometers or shorter starts for flight of more than 4 hours and when the delay was minimum double of the flight time, so after a deadly of minimum 7,5 - 8 hours."

    Die Fluggesellschaft wollte hier auch nicht unbedingt weiter helfen, der Info Point vom Flughafen verteilte nur Blanko Dokumente zum selber ausfüllen.

    Ich würde mich freuen, hierbei mal kurz aufgeklärt zu werden.
    Vielen Dank.
    .

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Zuerst mal:
      Corendon ist keine Airline mit Sitz in der EU, der Abflugort lag nicht in der EU - Ansprüche gem. VO(EG)261/04 scheinen mir daher nicht gegeben zu sein.
      Gem. MÜ können Auslagen im Zusammenhang mit der Verspätung gefordert werden.

      Übersetzung des Zettels:
      Der Anspruch auf eine Kompensation in Höhe von 400€ für alle Flüge mit einer Strecke zwischen 1500 und 3500km oder weniger (??) beginnt für Flüge mit einer Dauer von mehr als 4h und für Verspätungen, die mindestens das Doppelte der Flugzeit erreichen - also ab einer Verspätung von 7,5-8h ...

      @utipepe
      Weder ist ein Anspruch vorhanden gem. VO(EG)261/04, noch einer gem. der "internen Bestimmungen" des Luftverkehrsunternehmens.
      Sofern du eine Pauschalreise gebucht hattest, kannst du belegbare Aufwendungen in Folge der Verspätung zurückfordern - das war´s dann aber auch.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • utipepeU Offline
        utipepeU Offline
        utipepe
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo vonschmeling,

        vielen Dank für deine schnelle Antwort.
        Das liest sich ja leider nicht so positiv.
        Ich bedanke mich für deine Antwort.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4

          Weshalb "nicht so positiv"? Du musst keinen Verlust hinnehmen.
          Übrigens passt diese Thematik bestens in den bereits bestehenden Thread klick!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Weshalb "nicht so positiv"? Du musst keinen Verlust hinnehmen.
            Übrigens passt diese Thematik bestens in den bereits bestehenden Thread klick!

            SokratesS Offline
            SokratesS Offline
            Sokrates
            Experte Istanbul
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Bitte in dem von @vonschmeling dankenswerterweise verlinkten Thread informieren bzw. posten - hier schließe ich ab.

            LG

            Sokrates

            Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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