Falsche Angaben auf FTI-Seite
-
Hallo,
folgendes Szenario:
Ich habe über die Seite von FTI ein Reiseangebot für Dubai gefunden, mit einem Hotel, welches lt. FTI 1km vom Burj Kalifa entfernt ist. Ich bin mit diesem Angebot in das Reisebüro meines Vertrauens gegangen und die Reise wurde auch über die FTI Seite gebucht. Am Ende der Buchung kam dann die Information, dass die Reise über BIG XTRA (gehört zu FTI) gebucht wurde. Soweit so gut. Wir haben dann nach Abschluss der Buchung festgestellt, dass das gebuchte Hotel nicht 1 sondern 16 km vom Burj Kalifa entfernt ist, die Angaben auf der FTI Seite also absolut falsch sind, auf der Seite von BIG XTRA allerdings richtig angegeben werden. Ich habe das der Dame vom Reisebüro sofort mitgeteilt und sie hat jetzt geschlagene 8 Wochen versucht beim Reiseveranstalter BIG XTra eine Kulanzregelung zu erreichen, ohne Erfolg. BIG XTRA beruft sich darauf, dass die Angaben auf ihrer Seite ja richtig waren.
Ist nicht FTI als Dachgesellschaft dazu verpflichtet eine Kulanzregelung zu finden? Was kann denn ich dafür, dass die Angaben auf der Seite falsch waren und die Reise schlussendlich an BIG XTRA weitergeleitet wird OBWOHL ich über die FTI Seite buche?Ich hätte gern ein Hotel in der unmittelbaren Umgebung des Burj Kalifa gewollt. Die einzige Möglichkeit wäre lt. BIG XTRA eine Stornierung, natürlich mit Gebüren, und eine Neubuchung mit selbstverständlich erheblichen Mehrkosten gewesen.
Was kann ich machen, um ohne Aufpreis zu meinem Recht zu kommen?
-
Hallo Denise412
In gedruckten Publikationen steht immer der Hinweiß "Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler". Ich bin sicher das es im Netz etwas vergleichbares gibt. FTI wird vermutlich sagen es sei ein Tippfehler durch den der 6er verloren gegangen ist. Ich glaube nicht das man hier eine Entschädigung verlangen kann.
Gruß
Karl -
Bei sog. wesentlichen Eigenschaften können falsche Angaben durchaus zu einer Minderung führen.
Die Frage ist nun, als wie "wesentlich" eine Nähe zum Burj Kalifa betrachtet wird.
Nähe zum Zentrum, zur Altstadt, zum Strand ... aber zu einem Bauwerk? Vielleicht "Eiffelturm" oder "Brandenburger Tor" ... ich würde mir jedenfalls keine allzu großen Hoffnungen machen, zumal die Reise von BigXtra durchgeführt wird und dort die Angaben korrekt sind.
Mein Rat: Höfliche schriftliche Einrede bei FTI mit Hinweis auf die falsche Angabe, Forderung 10%.
Stornieren ohne Kompensation und Umbuchung ohne Aufpreis erscheint mir nicht durchsetzbar.
Soviel zu "deinem Recht" ... -
@Silvia L
Es ist wirklich erstaunlich, wie viele Leute in Foren für jede Menge Traffic sorgen, wo doch 95% dieser Fragen durch ein bis zwei Minuten Gucken bei Google Maps beantwortet sind. Gerade wieder in einem Unterforum: Jemand macht eine Kreuzfahrt und fragt, wo Stadt XY (fakultativer Ausflug im Angebot) in Bezug auf seine gebuchte Route liegt. -
Florian 80w
Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Ich kenne jede Menge Leute in meinem Bekanntenkreis die keinen PC haben oder aber Google Map nicht installiert haben. Irgendwo muß ich mich ja nun auch mal auf das im Katalog gedruckte verlassen können sonst können die ja schreiben was sie wollen und bei Reklamationen sagen; Pech gehabt. Nein viele ältere Menschen haben keinem PC und rennen ins Reisebüro, oder sie können nicht gut damit umgehen und verlassen sich auf Kataloge und das was ihnen erzählt wird.
Silvia L, Florian80w, ich selber,viele hier im Forum, wir sind alte Hasen, aber es gibt auch viele wie Denise 412.
Ich würde auch höflich versuchen bei FTI etwas am Preis zu mindern wie vonSchmeling vorschlägt, mehr, wenn überhaupt wird wohl nicht zu machen sein. -
Wenn allerdings bei der Beschreibung des Hotels ein Google Maps Kartenausschnitt mit dabei ist in dem das Hotel dargestellt wird dann geh ich nicht davon aus, dass ich das überprüfen muss.
@denise412 sagte:
Wenn allerdings bei der Beschreibung des Hotels ein Google Maps Kartenausschnitt mit dabei ist in dem das Hotel dargestellt wird dann geh ich nicht davon aus, dass ich das überprüfen muss.
War in dem Kartenausschnitt denn der Burj Kalifa in der angegebenen Entfernung eingetragen? Wohl kaum!
LG
Sokrates
-
Mal abgesehen davon, dass solche Lageangaben auf Seiten von Vermittlern und Veranstaltern unverbindlich sind ... (neulich befand sich ein neues Hotel hier bei HC mitten im Golf von Antalya
)
Mich würde interessieren, welches Recht denise412 vorschwebt?
Ein Recht auf eine kostenlose und aufpreisfreie Umbuchung erkenne ich jedenfalls nicht. -
Florian 80w
Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Ich kenne jede Menge Leute in meinem Bekanntenkreis die keinen PC haben oder aber Google Map nicht installiert haben. Irgendwo muß ich mich ja nun auch mal auf das im Katalog gedruckte verlassen können sonst können die ja schreiben was sie wollen und bei Reklamationen sagen; Pech gehabt. Nein viele ältere Menschen haben keinem PC und rennen ins Reisebüro, oder sie können nicht gut damit umgehen und verlassen sich auf Kataloge und das was ihnen erzählt wird.
Silvia L, Florian80w, ich selber,viele hier im Forum, wir sind alte Hasen, aber es gibt auch viele wie Denise 412.
Ich würde auch höflich versuchen bei FTI etwas am Preis zu mindern wie vonSchmeling vorschlägt, mehr, wenn überhaupt wird wohl nicht zu machen sein. -
Laut FTI Seite sind die Positionsangaben auf den abgebildeten Google-Karten ohne Gewähr. Hier mal ein Beispiel klick
-
Wie ich ja bereits sagte - wobei die Angabe 1km bei 16km natürlich objektiv falsch ist, während die bei Googleearth ja gar nicht erst geprüft sondern nur "wahrgenommen" wurde.
Insofern ist die Aussage relevant und korrekt, dass Auschreibungstexten in den sachlichen Teilen eine Verbindlichkeit zugemutet werden darf. Es ist demnach dem Buchenden eben nicht zuzumuten, betreffend solcher Angabe noch eigene Recherchen anzustellen sondern darf er sich vielmehr darauf verlassen, dass das fragliche Hotel "in der Altstadt", "am Yachthafen" oder eben 1km entfernt vom Burj Kalifa gelegen ist.
Die Frage ist: Welche Wirkung entfaltet diese objektiv falsche Angabe auf den Vertrag?
Kulant wäre, einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, leider ist FTI zu einer solchen Kulanz offenbar nicht bereit.
Es verbleiben demnach 3 Möglichkeiten:
1.)
Man kündigt die Reise mit der Begründung, durch die falschen Angaben (sie müssen nachweisbar sein) habe sie den Wert insgesamt eingebüßt - und hofft, dass ein Gericht dies in etwa 12-36 Monaten bestätigt.
Allerdings wird bereits verauslagtes Geld (Reisepreis) erst nach einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung wieder zurückfließen, und man hat zudem für die Verfahrenskosten in Vorleistung zu gehen.
2.)
Man verweist in aller gebotenen Sachlichkeit auf die irrtümliche Angabe, verlangt eine Minderung von 10% des Reisepreises.
3.)
Man storniert und nimmt zähneknirschend die dafür aufgerufene Kompensation inkauf.
Die Antwort auf die Frage "Wie komme ich zu meinem Recht" ist jedenfalls die Version 1.