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Airline umgebucht, deutlich weniger Gepäck

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FlenstF Offline
    FlenstF Offline
    Flenst
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    nach mehreren Jahren einwandfreien Pauschalurlauben stehen nun auch wir das erste mal vor Problemen. Situation:

    • im September Pauschalreise mit Kleinkind gebucht, bewusst Eurowings als Airline gewählt aufgrund der Gepäckbestimmungen, höheren Preis in Kauf genommen
    • jetzt sind die Flüge jeweils umgebucht wurden auf einmal SunExpress (insgesamt 17kg weniger Gepäck beim Hinflug) sowie Condor beim Rückflug (insgesamt 31kg (!) weniger Gepäck als ursprünglich mit Eurowings)
    • bis zum Urlaub sind noch 3 Monate Zeit

    Wir haben jetzt sofort Kontakt aufgenommen mit unserem Reisebüro sowie Veranstalter. Aktueller Stand: ITS stellt sich quer. "Ist halt so". Dazu kommt noch, dass der Rückflug 13 Stunden später als ursprünglich geplant ist.

    Wir hätten im September auch direkt SunExpress für 120€ weniger buchen können, stattdessen bucht man uns jetzt im Nachhinein dort rein ohne finanziellen Ausgleich. Der Eurowings Flug ist nicht gestrichen, lediglich ITS scheint dort keine Plätze mehr zu haben.

    Kann ITS einseitig die Flüge derart verändern, dass wir mal eben 17kg weniger Gepäck auf dem Hinflug sowie 31kg weniger auf dem Rückflug hinnehmen müssen? Ich bin dankbar für eure Ratschläge und Meinungen.

    Grüße

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Eine erhebliche Flugzeitenänderung, insbesondere nach hinten, wird rechtlich als eine Annullierung behandelt und du kannst bei einer Flugannullierung zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel zu vergleichbaren Reisebedingungen und einer kostenlosen Stornierung und vollständigen Erstattung wählen.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • FlenstF Offline
        FlenstF Offline
        Flenst
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ITS verweist natürlich darauf, dass die angegebenen Daten unverbindlich seien. Wobei wir hier ja nicht nur über Daten, sondern mit dem Gepäck auch über Reisebedingungen bzw. Leistungen reden. Die sind, wie ITS auch wieder anmerkt, nirgendwo explizit vermerkt. Aber durch die Fluggesellschaft ja doch eindeutig (wir reden hier im Falle unseres Kindes beim Rückflug anstatt von 23kg Koffer + 8kg Handgepäck von lediglich 10kg Koffer und garkein Handgepäck...).

        Zum Thema Gepäck findet man kaum irgendwas hilfreiches 😕

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Du buchst leider nur eine Beförderung mittels Flugzeug am bestimmten Tag, nicht jedoch bestimmte Leistungen innerhalb eines pauschalen Arrangements - daher verweist dich der Veranstalter m.E. zu Recht auf die mangelnde Verbindlichkeit der Angaben.
          Du kannst den Reisevertrag kündigen und behältst den Anspruch auf die Erstattung des Erlangten - willst du diese Karte ziehen?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • FlenstF Offline
            FlenstF Offline
            Flenst
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das ist für uns eine Option, denn ich kann die gleiche Reise günstiger buchen, um das fehlende, nötige Gepäck dann selber nachzubuchen.

            Unser Reisebüro hakt jetzt nochmal nach, was möglich ist. Zumindest sie wollen uns als junge Familie nicht einfach vor vollendete Tatsachen setzen. Je nachdem, wie das für uns ausgeht werde ich einen Anwalt einschalten. Was ITS da gerade macht ist höchst fragwürdig. Teurere Flüge anbieten, dann auf die günstigeren umbuchen ohne Erstattung aber mit erheblich schlechteren Leistungen. Das find ich schon frech.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Du musst ITS nur Sachlich zu verstehen geben, dass das Gesetz auf deiner Seite ist und nicht Stornieren sondern vom Reisevertrag zurücktreten wegen der extremen Flugzeitverschiebung.

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              FlenstF 1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH HABERLING

                Du musst ITS nur Sachlich zu verstehen geben, dass das Gesetz auf deiner Seite ist und nicht Stornieren sondern vom Reisevertrag zurücktreten wegen der extremen Flugzeitverschiebung.

                FlenstF Offline
                FlenstF Offline
                Flenst
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich denke darauf läuft es auch hinaus. Aber mal wabwarten, was unser Reisebüro noch erreicht. Danke für eure Meinungen 😀

                1 Antwort Letzte Antwort
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