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Reiseabbruch

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  • Arizona2kA Offline
    Arizona2kA Offline
    Arizona2k
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen 😀

    meine Freundin und ich haben uns getrennt.....so die Reise war/ist gebucht und auch bezahlt. Wir hätten die Möglichkeit das wir das ganze Geld zurück bekommen durch die Versicherung. Die Frage ist darf ich dann trotzdem am nächsten Tag eine andere Reise buchen oder würde ich das Geld dann nicht bekommen?

    Lg

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    • Silvia LS 1
      Silvia LS 1
      Silvia L
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das kann Dir am besten Deine Versicherung sagen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
        #3

        Ein „Reiseabruch“ liegt hier wohl in jedem Falle nicht vor, und somit tritt eine Reiseabbruchversicherung keinesfalls ein. In der Regel urteilen Gerichte dergestalt, dass die Reise bei einer Flugpauschalreise mit dem Check In beginnt . Vor Reisebeginn also auch kein Reiseabbruch.
        Und ob bei einer Reiserücktrittsversicherung eine Trennung der Reisenden als Rücktrittsgrund gilt und somit Ansprüche auf eine Versicherungsleistung bestehen wage ich zu bezweifeln - denn immerhin verreisen ja auch viele ander gemeinsam, die nicht in einer Beziehung stehen - für gänzlich ausgeschlossen halte ich es aber je nach Vertragsbedingungen nicht,

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Richtig, es handelt sich nicht um einen Abbruch und gewöhnlich ist eine Trennung auch kein versicherter Sachverhalt.
          Ausgenommen ein Arzt attestiert auf Grund der Trennung eine schwere Beeinträchtigung und Reiseunfähigkeit.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Alexa78A Offline
            Alexa78A Offline
            Alexa78
            schrieb am zuletzt editiert von Alexa78
            #5

            Der TE meint bestimmt eine Reisestornoversicherung und je Vertragsbedingungen können auch Trennungen versichert sein. Die Bedingungen sind aber relativ streng (Einreichung des Scheidungs-/Trennungsantrages, bzw. Auflösung mit nachweislich Änderung des bisherigen Wohnsitzes ...).

            Ich habe das in meiner Versicherung auch inkludiert, aber noch nie benötigt.

            Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde, wenn eine versicherte Person nach Rücktritt eine neue Reise bucht. Die Gegebenheiten haben sich schließlich geändert. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine separat abgeschlossene Versicherung pro Reise handelt, die für die neue Reise dann aber nicht mehr gilt (andere Preise, andere Personen ...).

            Diese Frage kann dir allerdings nur deine Versicherung beantworten.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Alexa78
              Kannst du evtl. deinen Versicherer nennen? Ich denke, das könnte einige Leser interessieren ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Alexa78A Offline
                Alexa78A Offline
                Alexa78
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Allianz Global Assistance: "2.6. Einreichung der Scheidungsklage (bzw. der Auflösungsklage bei eingetragenen Partnerschaften), bzw. des Antrages auf einvernehmliche Trennung bei Gericht vor der versicherten gemeinsamen Reise. Auflösung der Lebensgemeinschaft (identer Meldezettel seit mindestens 3 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise."

                Quelle: https://www.allianz-assistance.at/images/2017-02-01-AVB-AWP.pdf

                Ich habe den Passus aber auch schon bei anderen Reiseversicherungen gesehen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Alexa78
                  das ist so wohl korrekt - doch m.E. beinhaltet der Begriff „meine Freundin“ eine andere partnerschaftliche Konstellation als die in deinem Falle abgesicherte. Doch dazu müsste der TO sich mal äußern.

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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